Zulassung als Wohnmobil über 12m

  • Hallo Gemeinde,
    wer hat Erfahrung mit folgendem Thema: Bus gebraucht gekauft, die maximale Länge des Busses überschreitet geringfügig mit 12,7m das Limit der STVZO für 2-achsige Kraftfahrzeuge. Zunächst hiess es, der Bus wäre genau 12m. Ich benötige also eine Sonderzulassung, sagt die Dekra. Beim Regierungssitz in Regensburg sagt man mir, das Wohnmobile keine Sonderzulassung erhalten können.
    In einem Forumsbeitrag habe ich gelesen, dass es wohl nicht so einfach ist, aber doch möglich. Wer kann mir da konkret weiterhelfen?


    - Kann man eine Sonderzulassung unabhängig vom Wohnort beantragen ? In einem anderen Bundesland ?
    - Wie muss ein Antrag formuliert sein, damit die Ueberlänge akzeptiert wird ?
    - Wer weiss, wie es mit der zulässigen Länge in den EU-Nachbarländern aussieht ?

    Einmal editiert, zuletzt von Elmar55 () aus folgendem Grund: Konkretisierung

  • Das Thema wird wahrscheinlich wieder zerpflückt.
    Aber: Eine meinem Wohnort nahe * - Station trägt Sonst. KFZ ein. Wenn man ohne viel Fragen zur Zulassungsstelle geht, kann es möglicherweise einfach „durchrutschen“.


    Ansonsten einen Nebenwohnsitz in einem „einfacheren“ Bundesland anmelden und dort zulassen. Die Ummeldung zum Heimatwohnort kann je nach Ort auch online erfolgen, da nicht mehr zwingen die Kennzeichen getauscht werden müssen.


    @Admins: Dieses Thema sollte dann vielleicht besser nur intern lesbar sein. Aus Gründen.

  • Hallo Elmar


    die maximale Länge des Busses überschreitet geringfügig mit 12,7m das Limit der STVZO für 2-achsige Kraftfahrzeuge


    Zunächst hiess es, der Bus wäre genau 12m.


    Laut serioesen Quellen wurde das Model gar nicht in 12 m gebaut. Der kuerzeste wird mit 12,20 m angegeben.


    Das Thema wird wahrscheinlich wieder zerpflückt.

    Sicher nicht so wie in der Vergangenheit ;)


    Mit " einfacherem Bundesland " meinst du sicher einen Regierungsbezirk dessen Buero fuer Ausnahmegenehmigungen willig ist diese zu erteilen?
    Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand wuerde ich alle Bezirke meiden in denen Automobilhersteller ansaessig sind. Dort wissen die Regierungspraesidien und Zulassungsstellen einfach zuviel, bzw. schauen genauer auf das was sie machen.


    kann es möglicherweise einfach „durchrutschen“.

    Das waere mir persoenlich zu heikel. Bei spaeteren Kontrollen kann das durchaus Probleme geben.
    Ich habe selber schon die Erfahrung gemacht das Genehmigungen vom RP Duesseldorf vom RP Koeln einfach gestrichen wurden. Das Fahrzeug war jahrelang in Koeln zugelassen und beim Ummelden innerhalb Koelns
    wurde die Zulassung als Buerofahrzeug gestrichen weil der RP Koeln diese nicht erteilt hat und auch nicht erteilt haette.
    3 Monate lauferei und Aerger, und am Ende hatte ich weningstens ein Fzg. bei dem der geregelte 3 Wege Kat anerkannt wurde und weningsten kein 4 stelliger Euro Betrag an Kfz Steuer faellig wurde.


    Wenn der RP nicht will gibts auch nichts. Er ist ja nicht verpflichtet solche " Ausnahmegenehmigungen " zu erteilen.


    Da der Bus aber schon gekauft wurde bleibt wohl nur diesee Versuch. Viel Glueck.



    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • die nicht auf 12m begrenzt sind, wie Schulungsfahrzeug o.ä

    Dann muesste ja eine gewerbliche Nutzung vorliegen es sein den es sollen zukuenftige Pornosternchen unentgeldlich " geschult " werden :D
    Und das erlaere mal den Behoerden :D


    Ich tendiere zu der Annahme das fuer 0,7 m Ueberlaenge eher eine Genehmigung zu bekommen ist als fuer 3,50 m .
    Es koennte helfen rauszufinden welche RP schon mal so eine Genehmigung erteilt haben. Das ergibt zwar keinen Rechtsanspruch auf Erteilung aber zumindest erhoeht es die Chancen.


    Da die " verdaechtigen " Busse ja hinreichend bekannt sind sollte sich wohl in Erfahrung bringen lassen welcher RP das genehmigt hat.


    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Bus geht über 12m, Bus als Womo ausgebaut nicht...


    datt soll einer verstehen. :wack:

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • (3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:

    • bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - ... 12,00 m,

    • bei zweiachsigen Kraftomnibussen - einschließlich abnehmbarer Zubehörteile - ... 13,50 m,

    • bei Kraftomnibussen mit mehr als zwei Achsen - einschließlich abnehmbarer Zubehörteile - ... 15,00 m,

    • bei Kraftomnibussen, die als Gelenkfahrzeug ausgebildet sind (Kraftfahrzeuge, deren Nutzfläche durch ein Gelenk unterteilt ist, bei denen der angelenkte Teil jedoch kein selbstständiges Fahrzeug<span=&quot;);" background-repeat: no-repeat; width: 10px; height: 10px; margin-left: 3px; display: inline-block;">

      darstellt) ... 18,75 m.

    [align=justify]
    [align=justify]Wenn du ihn als Bus (Kom) weiterlaufen lässt, dann brauchst aber auch Fahrerlaubnissklasse D!

  • 12,70m Länge ist leider nicht "geringfügig" länger sondern schon ein ganzes Stück über der Maximallänge. Im US Wohnmobilforum wird das Thema auch immer wieder diskutiert, da geht es oft nur um 3 - 12cm. ;(
    Erkundige Dich am besten zuerst mal, welche Bundesländer überhaupt noch solche Ausnahmegenehmigungen erstellen. Dann lässt sich bestimmet ein Weg finden.


    Zur Not kannst Du immer noch auf einen Schausteller anmelden. :D


    Wie das mit Reisegewerbe ausschaut weiß ich bez. akt. Rechtslage im Moment nicht genau.


    Gruß,


    Rainer

    Gulf Stream SunVoyager, Bj. 1994, Cummins B5,9, Allison AT542, 7,49t

  • ...oder einfach 70cm vom Bus abscheiden. :D


    wenns nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen,


    ein Hoch auf D... :rolleyes:

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Also wenn es meiner wäre....
    ich würde infach zum TÜV fahren und hoffen, dass er auf WoMo umschlüsselt und das gleiche bei der Zulassungsstelle. Woher soll denn Otto Normalverbraucher diese Längenbegrenzung kennen. Mit etwas Glück fällt das vielleciht nicht auf.
    Wenn doch, kann man doch immernoch beim RP vorstellig werden.


    Oder alternativ an einen Busunternehmer, evtl. im Ausland verkaufen.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Bus geht über 12m, Bus als Womo ausgebaut nicht...


    datt soll einer verstehen. :wack:



    ....es geht schon - hängt davon ab was das Ziel ist - wenn es nur darum geht den Bus als Wohnmobil zuzulassen geht dies als M3-SA - dies bedeutet Kraftomnibus mit der Aufbauart Wohnmobil bzw. Nutzung als Wohnmobil. In dieser Kombi darf der Bus länger als 12m sein. ABER dazu braucht es dann zumindest die Klasse D im Führerschein.

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

    Einmal editiert, zuletzt von Laendler ()

  • Ja wird wie ein Womo versteuert - Versicherung auch wie Womo sonst wie Omnibus (100km/h, kein LKW Überholverbot)

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Wäre mal intressant zu klären ob das auch mit US Wohnmobilen > 12m machbar ist.




    Gruß,
    Rainer

    Gulf Stream SunVoyager, Bj. 1994, Cummins B5,9, Allison AT542, 7,49t

  • Ja wird wie ein Womo versteuert - Versicherung auch wie Womo sonst wie Omnibus (100km/h, kein LKW Überholverbot)



    Ha ha
    von was träumst du denn ?


    Nix mit 100 Km/h oder kein Überholverbot.
    Wenn Du Womo bist dann 80 Km/h und Überholverbot.


    Benutz mal die Suche.

    Gruss
    Joe

  • Leute,


    in D sind normale Fahrzeuge bis 12 m lang.


    Danach also länger als 12 m werden Sie mit Sondergenehmigung zugelassen.
    So die Busse im Stadtverkehr.


    Wenn Du so eine Kiste kaufst wird Sie in der Regel niemals als Wohnmobil umgeschrieben.


    Ausnahmen bestätigen die Regelung.
    Es gibt immer irgendwelche Gutachter Penner die das übersehen.


    Halt Glück gehabt. Oderrrr


    :wack:

    Gruss
    Joe

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