Sonntagsfahrverbot für Wohnbusse?

  • Hallo,
    für LKW gilt bekanntermaßen das Sonntagsfahrverbot. Für historische LKW kann man eine Ausnahme erwirken.
    Wohnmobile dürfen fahren, aber was ist mit anderen "Sonstige KFZ..." was auch immer es da gibt?
    Dürfen die? Dürfen die nicht? Brauchen die ne Ausnahmegenehmigung?
    Ein Schritt weiter: dürfen die mit H? Oder nicht? Oder mit Ausnahmegenehmigung?

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Also ich seh das so:
    im §30 StVO Absatz (3) ist ausdrücklich von Lastkraftwagen über 7,5 t und deren Anhänger die Rede.
    Demnach ist alles, was nicht "Lastkraftwagen" und über 7,5 t ist, von dieser Bestimmung nicht betroffen.
    Lastkraftwagen sind allerdings weder in der StVO noch in der StVZO definiert. Eine Definition für "Lastkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind" findet man im §4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
    Da unsere Wohnbusse aber nunmal von ihrer Bauart und Einrichtung her nicht zur Beförderung von Gütern geeignet sind, egal, ob sie nun als SonderKfz Wohnmobil, Infomobil, fahrbares Büro, Bücherei oder sonstwas zugelassen sind, dürfte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit das Sonntagfahrverbot nicht zutreffen.

    LG
    Stefan

  • nicht ganz richtig zitiert.
    An diesen Tagen dürfen LKW über 7,5T sowie LKW mit Anhänger ,also z.B.auch alle Pickups auch unter 3,5T,nicht fahren.
    Einige Bundesländer erlauben jetzt aber das Fahren von LKW bis 3,5T mit Anhänger wenn es um Sport und Freizeitfahrten geht.Wohnwagen und Pferdeanhänger.

  • Ja, sorry, ist mir durchgerutscht. Es geht aber wiederum um Lastkraftwagen mit Anhängern, und ein Wohnbus ist wohl im seltensten Fall ein Lastkraftwagen. Selbst wenn das WoMo im Falle von umgebauten Sparkassen und Möbeltransportern nach LKW ausschaut, sollte doch in der Regel SonderKfz irgendwas in der Zulassung stehen.

    LG
    Stefan

  • wie jetzt ? ich darf einen bus " wohnmobil" egal wie schwer,
    oder einen LKW bis 7,499 t an sonn/feiertagen auf der autobahn
    spazieren fahren, aber einen lkw bis 3,5 t nicht ?
    entweder habe ich das jetzt falsch gelesen oder interpretiert.
    nach meinen kenntnissen darf ich an sonn-feiertagen mit lkw´s
    bis zu 7,499 t auf die bahn. auch mit einem sattelzugmaschine
    ohne sattelanhänger kann und darf ich auf die bahn.

  • Schoolbus hat sich auf die Hänger bezogen. In der Tat darfst Du mit einem Geländewagen der aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen ist, nicht am Sonntag mit Hänger auf die Bahn. Mit Pferdehänger theoretisch auch nicht, aber soweit ich weiss ist man gerade dabei, an dieser Regelung zu schrauben.


    Mir ging es aber um reine Solofahrzeuge, Hänger ist mir erstmal egal, das ist wieder was ganz anderes.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Pervers? Irgendwie schon, aber wer sagt, dass Gesetze immer Sinn machen? Es wäre natürlich denkbar, dass man sich schon etwas dabei gedacht hat. Typische Beamtengehässigkeit halt. Wenn Du uns austrickst und einen PKW als LKW in den Verkehr bringst um Steuern zu sparen, okay, aber dann hast Du mit dem Ding ein paar Nutzungseinschränkungen und Auflagen.
    Da man in Österreich sogar Kleinwagen als LKW zugelassen bekommt, wäre sogar sowas hier vom Sonntagsfahrverbot betroffen, wenn man da einen kleinen paar-hundert-kilo Nachläufer dranhängt.

    LG
    Stefan

  • Moin,Uwe hat es schon richtig geschrieben.LKW bis 7,5 to sind ausgenommen,
    Sattelzugmaschinen auch egal wie schwer-weil sie keine LKW sind sondern Sattelzugmaschinen
    Zugmaschinen aller Art sowie Zugmaschinen mit Hilfsladefläche
    Das ganze geht nur um LKW .
    Also sind wohnbusse auch ausgenommen.


    Gruß aus dem Norden
    Herbert

    Gruß aus dem Norden
    Herbert




    SNAFU Volvo BM 10

  • Sagen wir mal so: Ich vermute, dass es nicht um die Art und Größe des Fahrzeuges geht (Abgesehen von LKW über 7,5to) sondern um die Güterbeförderung. Deswegen kein LKW mit Hänger. LKW bis 7,5to zu verbieten würde ein Chaos bei den Autovermietungen auslösen, man bedenke die ganzen Wochenend-Umzüge. Busse dürfen natürlich auch So fahren.
    Nur, steht das irgendwo definiert beschrieben, wer darf und wer nicht?

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Moin Moin


    Den Text hat Brummbaer ja schon verlinkt:
    Sonn- und Feiertage, 0- 22Uhr, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (da steht kein Gewicht! und trifft damit all die Steuersparer, die ihren SUV oder auch Passat Kombi als LKW zugelassen haben und einen Anhänger ziehen wollen).
    Ausnahmen folgen, - verderbliche Lebensmittel usw....)


    Außerdem gilt noch das Ferienfahrverbot:
    Das Ferienfahrverbot für LKW gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00
    Allerdings finde ich hier auf die schnelle keine gesetzliche Grundlage, da wird immer §30 genannt, da steht aber im Text s.o. nichts von drin.


    Es geht um LKW nicht um sonstige Kfz, von daher sollte auch das mit dem H... sich erledigt haben.
    Probleme hat derjenige, der den LKW im Schein drinstehen hat und entweder einen Anhänger ziehen, oder aber ohne Anhänger mehr als 7,5to auf die Waage bringt.
    Dann würde ich versuchen eine Ausnahmegenehmigug zu bekommen. Das WoMo/ Wohnbus sollte wohl schnell zeigen, das es nicht um Gütertransport geht und daher eine Ausnahmegenehmigung nicht das Thema sein.
    Sofern der von Herbi verlinkte Text gültig wird, würde ich die WoMos bauartmäßig zu den Schaustellerfahrzeugen zählen. Transportiertes ist Inverntar.


    Der Grundstock für die StVO ist so alt, da waren derartige "Spitzfindigkeiten" wie heute möglich sind, noch nicht abzusehen, bzw notwendig.Und da überall nur rumgeflickt wird und nicht komplett überarbeitet, kommt so etwas eben heraus.
    Oder aber 300 Seiten Texte, weil eben genau allen Eventualitäten gerecht werden muß, damit keiner die Gesetzte aushebeln und umgehen kann. Halt bis zum ersten der es dann doch schafft. 8)


    Viele Grüße
    Thomas

  • Die Steuer hat damit nichts zutun.Das sind zwei paar Schuhe.Alles was LKW im Brief stehen hat,egal ob umgebauter Geländewagen oder einfach nur ein PU,darf am WE nicht mit Anhänger fahren.Außer wie schon gesagt wenn der Anhänger der Freizeitgestaltung dient.
    Ein solo Bus darf fahren.

  • Hallo!


    Durch eine andere Geschichte habe ich ein wenig bzgl. Sonntagsfahrverbot recherchiert. In §30 STVO Abs. 3 wird ganz klar:
    STVO §30

    Zitat

    (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren…


    Wenn im Fahrzeugschein etwas anderes als LKW - also in unserem Fall z. B. Sonst. KFZ Wohnmobil - steht, gilt das Fahrverbot nicht.


    LKW, auch wenn sie wie ein PKW aussehen, dürfen demnach nicht mit Anhänger fahren. Ich habe einen Antrag gefunden, nachdem das Gesetz dahingehend geändert werden sollte dass:
    Verordnungsentwurf des Bundesrates…


    Allerdings finde ich nirgends den tatsächlichen Beschluss. Angeblich soll diese Änderung von einigen Bundesländern umgesetzt worden sein von anderen wiederum nicht.


    In der Fahrschule habe ich gelernt, dass Sattelzugmaschinen als Solofahrzeug vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffen sind. Nur wo steht das im Gesetz?


    Viele Grüße
    Manjo

    MAN 16.256 - Wooden Smarthouse

  • Da wir Trailsport betreiben, sind unsere Heimfahrten eigendlich immer
    am Sonntag. Mit unsere Kasse die mit 7,49to läuft u. 2,5to Anhänger wo
    der Kampftoyo draufsteht, haben uns die Blau-Weißen (sorry silbernen)oft
    genug gesehen und in Ruhe gelassen. :D :D
    Ich meine das Womo`s mit Sportgeräteanhängern fahren dürfen. :!:
    Reisebusse (sowieso über 7,5to) mit Anhängern fahren ja auch sehr oft an Sonntagen,
    oder hat das wieder mit Personenbeförderung zu tun. :?: :!: :?:


    Fragene Grüße an`s Forum Rüdiger

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Reisebusse dürfen faktisch alles.
    - Am Sonntag fahren
    - Auch mit Hänger, dann aber nur 80
    - Durch Zonen mit LKW-Durchfahrt verbot fahren
    - Überholen wenn LKW Überholverbot ist
    - die dritte Spur befahren :D
    - und für das alles keine Autobahnmaut bezahlen, egal wieviel Gewicht


    Von der Sonderregelung für Pferdetransport und Sportgeräte habe ich auch gehört.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Selbstverständlich dürfen Wohnmobile mit Hängern Sonntags fahren.
    Wir fahren mit unserem Trailer andauernd an einem Sonntag...

    Es is ja immer was.....


    LG
    Gernot

  • Das Fahrverbot ist, so glaub ich, auf den Schwerpunkt" Gewerblicher Güterverkehr" gelegt.
    Schausteller dürfen auch am Wochenende fahren , diese müßen nicht mal
    einen Tachgraphen eingebaut haben.


    Gruß Klaus

    Ich bin ein Optimist, ich hänge mich erst auf, wenn alle Stricke reißen.

  • Hallo!


    Ich habe eine gut ausgearbeitete Zusammenstellung des TÜV Süd entdeckt. Hier entlang…


    Zur Sicherheit nochmal als Datei angehängt. Darin steht u. a.

    Zitat

    "An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."


    Aber was ist ein Lastkraftwagen?

    Zitat

    Kraftfahrzeuge gelten als Lkw, wenn sie "nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind".


    Für Wohbusse gilt:

    Zitat

    Die Klassifikation "SO.KFZ.". Stattlich ist auch die Liste dieser "Sonstigen Kraftfahrzeuge". Zu ihnen gehören Ausstellungs-, Verkaufs-, Werkstatt- und Bürowagen, Wohnmobile und Pannenhilfs-Fahrzeuge. "Freie Fahrt an Sonn- und Feiertagen" heißt es auch für sie – sei es mit oder ohne Anhänger.


    Alles klar?


    Viele Grüße
    Manjo

  • So habe ich das auch gelernt. Mittlerweile gibt es eine weitere Ausnahme: PKW, die als LKW zugelassen sind (Geländewagen) dürfen auch Sonntags nicht mit Anhänger fahren. Es sei denn, der Anhänger befördert Sportgeräte oder Zubehör.
    Sprich, Pferde zum Turnier fahren darf man.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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