Da hatte ich ja schwein, als ich meinen noch nicht abgelasteten Bus aus CH geholt habe. (nur mit dem alten dreier)
Schweizer Führerschein
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@Ländler.
Die Rechtslage scheint klar zu sein. Als Betroffener würde ich mit dem Auszug aus Beitrag 36 antraben und fragen was nach dieser internationalen Vereinbarung nicht stimmt.
Zitat: " Die Vertragsparteien erkennen an....jeden nationalen Führerschein ....als gültig, um auf ihrem Gebiet ein Fahrzeug zu führen, das zu den Klassen gehört, für die die Führerscheine gelten. "
Ich weiss Es würde für die Ordnungshüter mühsam mit mir , aber die Nachhilfestunde in Rechtskunde würde ich wieder mal geniessen Eine Kaution hätte ich kaum hinterlegt, sondern mich quer gestellt und die Botschaft eingeschaltet. Also das volle Programm. Vorausgesetzt man hat Zeit
Die CH erkennen ja den Führerschein u. die Lenkberechtigung an - jedoch nicht die Code - ganz einfach
Und genau so funktionierts umgekehrtNur innerhalb der EU sind die zweistelligen Codes auch güßltig. Und die dreistelligen Codes werden eben auch zum Teil nicht
Und das volle Programm hat bei mir jetzt ein Pole versucht - Fazit: ich hab mir den LKW geschnappt u. ihn in eine Halle eingeschlossen Was glaubst wie schnell der mit der Kaution da war.
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Habe jetzt eine Anwort von der Staatsanwaltschaft Konstanz bekommen.
Betreff Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Sehr geerter Herr Paul Metz
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 11.09.2014 folgende Entscheidung getroffen:
Das Verfahren wird gemäss § 153 a Abs. 1 StPO entgültig eingestellt. Die Tat kann als Vergehen nicht mehr verfolgt werden. Einer Zustimmung des Gerichts bedarf es wegen §§ 153 Abs.2 StPO nicht.
Mit freundlichen GrüssenIst ja gut und Recht,aber weiss das der nächste mich kontrolierende Polizist auch?
Da hat doch wieder ein Staatanwalt etwas selber bestimmt, aber das eigentliche Problem ist doch noch immer nicht gelöst.
Oder kann mir irgendwer sagen,was im § 153 a Abs 1 StPO steht?
Grüsse Paul -
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...oder hier: http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=171
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Ich würde mich bedanken und nett anfragen, ob ich en weiter mit dem Führerschein in Deutschland mein Wohnmobil fahren dürfte.
Da müsste eine Antwort kommen. -
Nimm das Schreiben mit. Der nächste Polizist sollte genug deutsch können, um das zu verstehen.
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Ich würde mich bedanken und nett anfragen, ob ich en weiter mit dem Führerschein in Deutschland mein Wohnmobil fahren dürfte.
Da müsste eine Antwort kommen.Im Interesse aller schweizer Kollegen kann das mal nix schaden, da ja die deutesche Polizei nach Deinem Vorfall nicht extra geschult wird.
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