Verwarnungsgeld ja oder nein

  • Tach Gemeinde,


    einmal eine Frage an unsere Rechtskenner. ( ist nicht mir passiert )


    Fahre ich mit einem Fahrzeug auf eine Ampel zu, die gerade gelb wird
    und ein anderes FZ vor mir bremst, muss ich ja dann auch bremsen, klar,
    aber genau bei dem Bremsversuch platz ein Bremsschlauch und nix war
    mit bremsen, also bummms, einmal ins Heck bitte.


    OK, Polizei dabei geholt, die den Unfall aufnehmen und brummen mir
    nun ein Verwarnungsgeld von € 35 auf.


    Ich mecker.....was kann ich dafür, dass der Bremsschlauch platzt.....
    kam die Antwort..... Wer am Straßenverkehr teilnimmt, ist immer eine
    Gefahr darin und muss auch dann eine Strafe bezahlen, wenn das passiert.


    Eine Nachfrage; was kann ich denn dafür, dass es morgen regnet, oder
    ein Reifen platzt..... Antwort..... nun werden Sie aber nicht frech......


    Wenn Sie das nicht bezahlen, dann kostet es Punkte in Flensburg.


    Also erst einmal bezahlt und dann eine Beschwerde und Einspruch beim
    Polizeipräsidenten.


    Was glaubt Ihr, was da für eine Antwort kam ????

  • Die Antwort kann ich mir sehr gut vorstellen... :thumbdown:
    Also, meine Erfahrung ist, wenn Du ein Buß- oder Verwarnungsgeld vor Ort bezahlst, ist das automatisch ein Schuldeingeständnis und Du hast danach KEINE Chance mehr. Das machen die den Unfall aufnehmenden Polizisten immer gerne, denn damit sind sie raus aus der Sache und brauchen keine großartige Unfallhergangsbeschreibung etc. mehr anfertigen. Und die Drohung mit den Punkten in Flensburg wird dann gerne angewendet, um dem ganzen Nachdruck zu verleihen. Ist m.E. nicht zulässig. Aber beweis das dann später mal...
    Sowas wurde früher auch ab und zu mal bei mir versucht, obwohl ich meistens keine Schuld an dem jeweiligen Unfall hatte. Hab grundsätzlich nicht gezahlt und (fast) immer recht behalten. :thumbup:

    Gruß
    Patricia und Peter


    Jahre sollte man nicht zählen, sondern erleben :prost:


    Es geht auch anders...


    http://www.zweiaufachse.de

    2 Mal editiert, zuletzt von MaXXL ()

  • Ja ich denke auch, dass von deinem KFZ automatisch eine Betriebsgefahr ausgeht, für die du verantwortlich gemacht werden kannst.
    Wärest du zu Fuss hinter dem Vordermann hergegangen, wäre die "Betriebsgefahr" geringer oder gar icht entstanden.


    Was hat der Polizeichef denn nun gesagt?


    Harleyluja

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!

  • du hast einen unfall verursacht ...dein vordermann hatte sein gelump auf zack und konnte halten ... also busgeld gerechtfertigt ... seh ich so


    stephan

  • Ich bin kein Rechtskenner,


    und genau deswegen würde ich auch nie mit den Ordnungshütern diskutieren.


    Egal was mir passieren würde, werde ich immer nur Auskunft zu meiner Person geben,
    Nie zur Sache!


    "WICHTIG" Auskunft bzw. Aussage verweigern.


    Ich habe die Telefonnummer meines Rechtsanwaltes immer dabei, und genau die würde ich den
    "Ordnungshütern" vor die Nase halten........bei weiteren Fragen bitte meinen Rechtsanwalt konsultieren.


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • das ist so wie so das beste ...man kann immer was falsches sagen ^!


    ausweis führerschein fahrzeugschein ...und den rest kann man nachher klären !°


    eine gute aussage ist immer ... ich steh grad unter schock und kann deshalb nix aussagen ...dann lassen die trachtenjungs schneller nach !


    stephan

  • Jeder der im Straßenverkehr teilnimmt und einen Unfall verursacht ob man schuld hat oder nicht (Ursache spielt keine Rolle)


    zahlt das Verwarnungsgeld.


    Gruß Hannes.

  • Jeder der im Straßenverkehr teilnimmt und einen Unfall verursacht ob man schuld hat oder nicht (Ursache spielt keine Rolle)


    zahlt das Verwarnungsgeld.


    Gruß Hannes.


    ... wenn man die Polizei ruft! In der Regel bezahlen das beide.



    Wer hinten auffährt ist in 99% der Fälle Schuld. Das ist Dein Problem, wenn Deine Bremse nicht geht. Alleine dafür kriegst Du ein Bußgeld aufgedrückt.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:


  • Ich denke, dass das die einzig richtige Verhaltensweise bei einem Unfall ist, egal ob subjektiv schuldig oder nicht. Die Drohung mit den Punkten in Flensburg halt ich für mafiös und kriminell und ist durch nichts gerechtfertigt.

  • Ich halte das genauso wie Michael, vor Ort nur KFZ- und Personaldaten aber keine Aussage. Bußgelder vor Ort zahle ich grundsätzlich nicht. Alles weitere klärt dann der Anwalt.

    Ja ich denke auch, dass von deinem KFZ automatisch eine Betriebsgefahr ausgeht, für die du verantwortlich gemacht werden kannst.

    Das mit der vom KFZ ausgehenden Betriebsgefahr hat ein Kollege aus dem AMI-Wohnmobilforum leidvoll durchlitten.
    Er befuhr mit seinem top gepflegten 78-er GMC WoMo (8m Länge, 2,50m Breite) die Hauptstraße seines Wohnortes als der Fahrer eines parkenden PKW kurz vor ihm plötzlich die Tür zum Aussteigen öffnete. Normale Straßenbreite, Gegenverkehr und die doch sehr kurze Entfernung - ausweichen war nicht möglich und "knirsch". Am WoMo (Metallkarosserie) war die Seitenwand ab Höhe Beifahrersitz bis fast zur Heckstoßstange beschädigt. Das geparkte Fahrzeug war natürlich rund um die Tür auch ordentlich demoliert.
    Mit einem Anwalt Fachgebiet Verkehrsrecht ging die ganze Nummer durch 3 Instanzen bis der Klageweg ausgeschöpft war.


    50% des Schadens muß der Kollege selbst tragen weil auch von seinem KFZ eine Betriebsgefahr ausgehen würde. Nach dem ersten Urteil waren es sogar 100%. Auch die von ihm bestellten Gutachter haben in diesem Fall nichts genutzt.




    Gruß,
    Rainer

    Gulf Stream SunVoyager, Bj. 1994, Cummins B5,9, Allison AT542, 7,49t

  • Was glaubt Ihr, was da für eine Antwort kam ????

    "Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten!"


    Kostet in Tateinheit mit Sachbeschädigung 35 Schleifen, guckst Du hier.


    Und weswegen der Abstand nicht eingehalten wurde, ist völlig unerheblich ...

  • Betriebsgefahr gibt es bei Kraftfahrzeugen immer, normal sind bis zu 25%, es sei denn man kann Beweisen dass das Ereignis durch "höhere Gewalt" entstand. Höhere Gewalt sind Dinge wie Überschwemmung, Wirbelstürme, ...


    Den Bremsschlauch hätte ich übrigens eher nicht erwähnt, nachher wird einem noch vorgeworfen, man hätte das Fahrzeug in Betrieb genommen obwohl es nicht verkehrssicher war, das ist teuer. Und dafür ist man verantwortlich, auch für Bremsschläuche. Da ist Unaufmerksamkeit die billigere Alternative.


    Außerdem, wer soll es schuld sein wenn nicht der Auffahrende? Bei Gelb ist durchaus anzuhalten (auch wenn viele noch durchrauschen) und dann muss eben der Abstand passen.
    Ein technisches Problem ist dann keine Entschuldigung, sondern spricht eher gegen Dich (s.o.), es sei denn Du kannst nachweisen das der Schlauch auf Grund eines Produktionsfehlers geplatzt ist, dann müsste der Hersteller haften. Aber das wird Dir nicht gelingen. Also bist Du Schuld. Und 35€ sind noch günstig.


    es grüßt


    Ducky

    - -
    Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen

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