IKARUS 260 02 FS-Klasse CE darf man den fahren?

  • Lese seit Anfang`s mit und weiss soviel wie vorher :D Ich glaube dass diese Diskusion nicht abschliessend und verbindlich geschlossen werden kann, weil jede Zulassungsstelle es anders interpretiert.


    Die Schweiz hat "aufgrund der gültigen Gesetzgebung in der EU" unsere Gesetzte entsprechend angepasst. - Und jetzt ist es genau so verschwommen wie bei euch :D :D


    Ich habe vor Jahrzehnten mal die C1 gemacht. Das war eine LKW Prüfung ohne LKW spezifische Theorie. Zum Arzt musste ich bis zum 50. Altersjahr alle 5 Jahre. Nun muss ich alle 3 Jahre den Herr Dr. besuchen. Im Neuen Fahrausweis habe ich nun die C1 mit Zusatz 109, D1 mit Zusatz106, C1E mit Zusatz 109 und D1E
    Darunter ist ein Vermerk: 01, inkl. Motor Home grösser als 7.5 t.


    Nun habe ich mich als Suchender mal schlau gemacht, was ich fahren darf. Also Wohnmobile bis 42 Tonnen sind grundsätzlich i.o ! Wenn ich eine Zugmaschine mit Auflieger als Wohnmobil geprüft kaufe, so darf die auch 18 meter lang sein. Als Wohnmobil geprüft bekomme ich die aber im Kanton Aargau nicht!- Im Kanton Zürich aber schon. Da wird die gesamte Einheit als ein Fahrzeug betrachtet und dann ist es o.k. insofern die 18 m und 42 t eingehalten wurden - Aber die Sattelzugmaschine alleine darf ich dann nicht fahren. Also je nach Fahrzeug muss ich schauen, das ich den irgend in einem Kanton als Wohnmobil zugelassen bekomme und dann m'üssen die Aargauer dies übernehmen. Ob ich jetzt mit einer Einheit und meinen Ausweis in einem anderen Land Probleme hätte bei einer Kontrolle bezweifle ich. Was bei uns geprüft und legitim ist hört kaum an der Grenze auf. Auf diese Diskusion mit den Beamten würde ich mich schon noch einlassen! Wie anders ist es zu erklären, dass die Fahrzeuge die den EU-Normen entsprechen und in der Schweiz nie eine Zulassung erhalten würden, unsere Strassen befahren dürfen?!- Da sind andere Abkommen, die das regeln wiederm gültig.


    Man bewegt sich in einer Grauzone wo es ,wie überall, stark "menschelt". Und auch bei euch ist es so, nur noch ein bischen schlimmer. Die EU-Gesetzgebungen sind nicht nur in diesem Fall so, sondern in vielen anderen Fällen erlebe ich das immer wieder.


    Flori

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Weil ich ein Aufgebot erhalte. Und wenn ich nicht zum vorgeschriebenen Dr. innert der Zeit erscheine wird der Ausweis eingezogen und die entsprechende Kategorie wird gestrichen. Und kosten tut`s auch! Fr. 120.-- und bar bezahlen. Viel Geld für die Frage wie ich mich fühle Blutdruckmessen und einige Buchstaben von einer Tafel lesen :rolleyes:

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • @ christian


    Für mich ist gewerblich, gewerblich ob ich nur einmal fahre oder 2-3 Stunden. Bei uns in der Firma mussten alle die Module für den Berufskraftfahrer machen, auch für 7,49 to.


    Da mussten selbst dieCheff's rann die ja nur mal einen LKW abhohlen oder in eine andere Niederlassung überführen ( nur 6 km auf öffendlicher Straße)

    Gruß Inge und Klaus

  • @ Baubude
    Die gewerblichen Module sind nur dann notwendig, wenn das Führen der Fahrzeugkombination die Haupttätigkeit des Mitarbeiters darstellt.
    Wir bewegen das Fahrzeug im Werksverkehr, d.h. wir transpotieren unsere Maschinen bzw. unsere Materialien die wir auf den eigenen Baustellen verbauen. Der LKW läuft 2-3 Stunden am Tag. Dazwischen ist der Fahrer auch auf den Baustellen tätig z.B. mit Baggerarbeiten. Dadurch sind diese diese Scheine nicht notwendig, auch nicht mit LKW größer 7,5 to.
    Anders wäre es z.B. bei einem Containerdienst, der fremdes Material gewerblich transportiert...
    Schöne Grüße
    Christian


    puh....jetzt blickt ja bald keiner mehr durch.euer lkw wird doch gewerblich genutzt.da spielt es doch keine rolle ob werksverkehr oder transporte
    für andere......
    was für ein dschungel tut sich hier bloß auf?ich bin am ende mit meinem wissen....und damit raus aus der diskussion

  • Wie anders ist es zu erklären, dass die Fahrzeuge die den EU-Normen entsprechen und in der Schweiz nie eine Zulassung erhalten würden, unsere Strassen befahren dürfen?!- Da sind andere Abkommen, die das regeln wiederm gültig.


    Tja da hast grundsätzlich recht - aber ich zeichne mal ein böses Bild
    Angenommen wir hätten hier in "Ö" ein erlaubte Profiltife bei den Reifen von 0,1 mm u. in "CH" jedoch 4 mm - was glaubst was ihr in der "CH" mit meinem Fzg. macht - klar sofort abstellen u. zu Fuß weitergehen lassen.
    Der Aufhänger ist bei der ganzen Diskusion hier meines erachtens die, dass es nicht um die Genehmigung geht - das ist schon klar wenn es genehmigt ist u. die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird darf es fahren - jedoch ist es dann mit der Lenkberechtigung die du hast noch möglich??


    Und genau da ist das Problem - wenn du einen VW-Bus mit zwei Sitzplätzen erwirbst u. der so typisiert ist u. im Nachhinein noch weiter 9 Plätze einbaust darfst du das - nö da ja die Genehmigung u. somit die Verkehrssicherheit nur für zwei gegeben ist.


    Man könnte die Diskussion ja auch auf einen anderen Fuß stellen - würden die zusätzlichen Sitze als "Ladung" angesehen könnte die Idee funktionieren - nur frag ich mich wie man das im Zuge einer Kontrolle erklärt.


    Eines ist mir auch klar - ich kann alles fahren u. solange nichts passiert bzw. keine Kontrolle ist ist alles egal - nur wenn dann wirds grob

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • @ christian


    Für mich ist gewerblich, gewerblich ob ich nur einmal fahre oder 2-3 Stunden. Bei uns in der Firma mussten alle die Module für den Berufskraftfahrer machen, auch für 7,49 to.


    Da mussten selbst dieCheff's rann die ja nur mal einen LKW abhohlen oder in eine andere Niederlassung überführen ( nur 6 km auf öffendlicher Straße)


    also nach meinem kenntnissstand (2012) ist gewerbliches fahren dann gegeben wenn die hauptsache der tätigkeit das fahren ist. also der bauarbeiter der einen lkw (auch über 7,5to) auf die baustelle fährt um dann dort zu baggern oder was auch immer, fährt nicht gewerblich. der kollege von ihm, der nun lkw fährt um material von a nach b zu bringen fährt gewerblich, da seine hauptaufgabe das fahren ist.


    und zum thema berufskraftfahrenqualifikation: wer einen älteren führerschein hat, und damit grundsätzlich gewerblich fahren darf, muss nicht die komplette quali machen, es genügen die aufbau / auffrischungsmodule um den status zu erhalten.


    fahrende grüsse


    teasy

    ein leben ohne bus ist möglich aber sinnlos :!:

  • bauarbeiter der einen lkw (auch über 7,5to) auf die baustelle fährt

    bin mir nicht sicher - aber ist das nicht die Frage als was das Fzg.-Zugelassen ist - gewerblicher Güterverkehr, gewerblicher Personenverkehr brauchen die Ausbildung, private LKW, Buse u. der Werksverkehr brauchen ihn nicht ?(

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • 1. um die Vorzüge des alten dreier zu behalten (und das muss ich, damit ich an de 7,5 to Bus meinen kleinen 1to Anhänger dranmachen darf) mußte ich vor dem 50. Geburtstag zur med. Untersuchung (ca 150 Euro)
    Das gilt dann 5 Jahre. Der Zusatz hat ein Verfallsdatum. d.h. ich muss rechtzeitig vorher wieder beim TÜV die Untersuchung machen lassen und ein neues Dokument beantragen.


    2. Mein TÜV Mann hat mir beim neuen Bus nur 2 Sitze eingetragen, da ihm die hintere Sitzgeruppe zu labil war. Das heisst dann nur, dass hinten niemand während der Fahrt sitzen darf. Es sind jetzt hinten keine Bussitze sondern eben Klappgestelle, wo man aus den Sitzen eben ein Bett machen kann.


    Allerdings gibt es auch eine Regel, die Besagt, man darf so viele Personen befördern, wie Sitzmöglichkeiten vorhanden sind, solange das zul. Gesamtgewicht nicht überschritten ist. Damit wird das dann albern...

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Allerdings gibt es auch eine Regel, die Besagt, man darf so viele Personen befördern, wie Sitzmöglichkeiten vorhanden sind, solange das zul. Gesamtgewicht nicht überschritten ist. Damit wird das dann albern...

    Und genau das ist auch das Problem das ich aufzeigen wollte

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Bei meinem " Bus" umgeschlüsselt als SO.KFZ WOHNM.UEB 2,8 T Sitzplätze einschließlich Fahrersitz 002 und Stehplätze -.


    Damit darf mit Fahrer noch eine Person während der Fahrt anwesens sein.


    Bei der Ablastung ist das Gesamtgewicht auf 7,49 to reduziert aber die Achlasten sind geblieben.

    Gruß Inge und Klaus

  • @Reineke.


    Das sind 2 Paar Stiefel mit dem Profil. Da gelten die örtlichen Gesetze, obwohl gerade die EU dies ja seit Jahren offiziell vereinheitlicht hat, oder mindestens möchte.
    Aber mal angenommen, du und deine Landsleute seid wieder mal am Kasse füllen und stellt die Waage auf, wie so üblich in der Ferienzeit.- Ich komme mit meinem Fahrzeug, der als 3.1 Tonner in der Schweiz zugelassen ist und hinter mir fährt ein Deutscher mit dem gleichen Fahrzeug, der aber anhand von seinem Eintrag 3.5 Tonnen haben darf. Wenn ich über 3.1 Tonnen liege, so ist es ein Grund mich zur Kasse zu bitten, obwohl ich unter 3.5 Tonnen liege- Beim anderen identischen Fahrzeug, der einen anderen Eintrag im Fahrzeugbrief hat ist alles i.O! Oder etwa nicht?


    Dasselbe mit dem Führerausweis. Wenn bei mir ein Eintrag ist, der zum Führen von schweren Fahrzeugen berechtigt, so ist es so, obwohl ich die genau identischen Prüfungen habe wie der EU-Mitbürger der den eintrag nicht hat. Und gerade was die verschiedenen Zulassungen von Fahrzeugen in den einzelnen Länder betrifft, so solltest doch du als Ordnungshüter hier kompetent und verbindlich Auskunft geben können, oder wie handhabst du es? Bestenfalls kann der Ordnungshüter meine Weiterfahrt verzögern, aber weiter bin ich noch immer gekommen, ohne Bezahlung. Ansonsten müssten länderspezifische Führerausweise an der Grenze gelöst werden können ^^

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Aber mal angenommen, du und deine Landsleute seid wieder mal am Kasse füllen und stellt die Waage auf, wie so üblich in der Ferienzeit.- Ich komme mit meinem Fahrzeug, der als 3.1 Tonner in der Schweiz zugelassen ist und hinter mir fährt ein Deutscher mit dem gleichen Fahrzeug, der aber anhand von seinem Eintrag 3.5 Tonnen haben darf. Wenn ich über 3.1 Tonnen liege, so ist es ein Grund mich zur Kasse zu bitten, obwohl ich unter 3.5 Tonnen liege- Beim anderen identischen Fahrzeug, der einen anderen Eintrag im Fahrzeugbrief hat ist alles i.O! Oder etwa nicht?


    Aber das ist nicht nur bei uns so - das ist überall so - zumindest hab ich am eigenen Leib das schon festellen müssen ;( bin ja selber auch mit dem LKW unterwegs gewesen als Fernfahrer :D


    wobei du beinem Beispiel ja noch 620 kg ungestraft draufpaken darfst :great:

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Dasselbe mit dem Führerausweis. Wenn bei mir ein Eintrag ist, der zum Führen von schweren Fahrzeugen berechtigt, so ist es so, obwohl ich die genau identischen Prüfungen habe wie der EU-Mitbürger der den eintrag nicht hat. Und gerade was die verschiedenen Zulassungen von Fahrzeugen in den einzelnen Länder betrifft, so solltest doch du als Ordnungshüter hier kompetent und verbindlich Auskunft geben können, oder wie handhabst du es? Bestenfalls kann der Ordnungshüter meine Weiterfahrt verzögern, aber weiter bin ich noch immer gekommen, ohne Bezahlung. Ansonsten müssten länderspezifische Führerausweise an der Grenze gelöst werden können

    Moment - da gebe ich dir recht solange du dich nicht mit nationalen rechten - wie bei mir der code 105 - im Ausland bewegst.
    Aber genau das sage ich ja die ganze Zeit - Aufpassen mit den nationalen Berechtigungen denn die haben keine Gültigkeit. Denn mit meine code düfte ich leere Busse in Österreich lenken aber nicht im Ausland u. genau das ist eines der größten Probleme das es gibt. Man ist es gewöhnt etwas zu tun vergisst aber dass die Rechte noch immer feine Unterschiede aufweisen.
    Wenn du die Grundsache hernimmst wirst kein Problem bekommen - erst mit den Sonderbestimmungen von denen wir reden. Die FS-Kl. ist über 9 Personen darunter C u. C1. Aber wenn du auf Grund eines bestimmter nationale Codes od. Gesetze in "CH" mehr rechte hast bedeutet das noch lange nicht, dass dies auch im Ausland so ist.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • wobei du beinem Beispiel ja noch 620 kg ungestraft draufpaken darfst :great:

    Wieso denn das? Darf ich bei euch 20% über den angegebenen Gesamtgewicht straffrei liegen?

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • ups rechenfehler eine 0 weg - es sind 62 kg :D

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • der ADAC bietet gerade an, eine Kopie vom Führerschein an servicerecht@adac.de zu senden und sie sagen einem, was man fahren darf.


    Quelle: ADAC Motorwelt Februar 2013 Seite 12

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Hi,



    schau mal hier habe ich etwas ähnliches zum Thema gepostet: Sitzbänke ausbauen - eintragungspflichtig?


    Ansonsten gilt C= Lkw (das E ist nur für den Anhänger also völlig uninteressant)! Hier ist klar definiert:
    C= LKW über 7,5* Tonnen, maximal Personenzahl einschl. Fahrer 9, ggf. auch auf der Ladefläche!


    Ein KFZ, mit mehr als 9 Berförderungsplätzen, also auch Steh und Liegeplätze ist kein PKW oder LKW mehr! Hierfür ist die Klasse D erforderlich.
    Oben drauf kommt, dass man noch lange keine Fahrgäste befördern darf! Dafür muss man jährlich einen Gesundheitspass machen und den mitführen!
    Wobei es entscheidend ist wie viele Plätze auch tatsächlich eingetragen sind! Wie viel Eingebaut sind ist Irellevant, doch das wird dir kein TÜV Prüfer machen!


    Was aber geht ist 9 Sitzplätze eintragen lassen, und unter Ziffer 22(33) eintragen lassen, dass die anderen Sitze während der Fahrt auf öfftl. Straßen nicht benutzt werden dürfen!
    Welche Sitze das sind, würde ich versucehn mich nicht festlegen zu wollen, oder noch besser Wahlweise eintragen. Während der Fahrt müssen aber die nicht benutzbaren Sitze deutlich gekennzeichent sein! (Abgesperrt)
    Damit wätre man gesetzlich auf der sicheren Seite! Musst nur einen finden der dir das auch so einträgt! Aber Höfflichkeit öffnet oft Türen... also viel Glück!

    ----------------------------------------------------------------------------------------
    Es ist wie es ist...

  • Ich war gestern wegen unserer Tochter auf der Führerscheinstelle (Biberach a.d. Riss) und habe die Gelegenheit genutzt um zu fragen ob ich einen Reisebus der auf 9 Sitzplätze einschl. Fahersitzplatz eingetragen ist, der Originalität wegen bei einem Oldtimer aber alle Sitzplätze eingebaut hat, mit dem "alten zweier" fahren darf.
    Die Sachbearbeiterin hat nach kurzem zögern um auch wirklich "sicher zu gehen" Ihre Chefin hinzugezogen. Ich bekam die Aussage dass ich dieses Fahrzeug ohne weiteres fahren darf, allerdings nicht gewerblich. Solange das rein privat geschehe, sei dagegen nichts einzuwenden.
    Schöne Grüße


    Christian

  • Ich war gestern wegen unserer Tochter auf der Führerscheinstelle (Biberach a.d. Riss) und habe die Gelegenheit genutzt um zu fragen ob ich einen Reisebus der auf 9 Sitzplätze einschl. Fahersitzplatz eingetragen ist, der Originalität wegen bei einem Oldtimer aber alle Sitzplätze eingebaut hat, mit dem "alten zweier" fahren darf.
    Die Sachbearbeiterin hat nach kurzem zögern um auch wirklich "sicher zu gehen" Ihre Chefin hinzugezogen. Ich bekam die Aussage dass ich dieses Fahrzeug ohne weiteres fahren darf, allerdings nicht gewerblich. Solange das rein privat geschehe, sei dagegen nichts einzuwenden.
    Schöne Grüße


    Christian



    Danke!


    Das bestätigt, was ich die ganze Zeit gesagt habe.


    Grüsse Geepee

    Man gönnt sich ja sonst nichts! Lieber grosse Autos als kleine Panzer... (Meyerreisen - wir buchen, Sie fluchen)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!