Grundsatzfrage, Anhänger über 3,5 t möglich am Wohnbus?

  • Moin,


    Wer hat Erfahrungen bzw eine Gültige Zulassung für Anhänger mit durgehender Bremsanlage (Druckluft) über 3,5 Tonnen, also Zugmaul-Kupplung für Lkw Anhänger?

    Ich habe mich ausgiebig mit der StVZO auseinandergesetzt, aber noch nicht den Punkt gefunden, ob es möglich ist.

    Auch eventuell wie der Weg zur Eintragung bzw. Umrüstung abzulaufen hat.

    Für konkrete Hinweise oder eine anregenden Austausch wäre ich sehr Dankbar.


    Gruß Robert

  • Es gab und gibt definitiv Busse mit Anhängern über 3,5t ... z.B. O307 mit Maulkupplung in der Mitte der Motorklappe ... Anhänger für den Personentransport (früher und auch heute z.B,. in München - kein Gelenkbus) aber auch schwere Anhänger für Fahrrad und Gepäcktransport an Reisebussen ... mal bei einer großen Reisebusspedition oder Nightlinern anfragen, ob se so etwas haben und wie das (abgenommen bzw.) zugelassen wurde

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Ja genau, KOM dürfen das, das habe ich schon herausgefunden, die Frage ist nun ob die zulassungstechnische Möglichkeit bei einem So. Kfz Wohnmobil besteht.

  • Warum denn nicht ... der Anhänger darf das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts der Zugmaschine (hier dann der Wohnbus ... also das sonstige Kfz Wohnmobil) haben, sollte aber nicht über 18,75 m (hier streiten sich die Geister ... manche sagen weniger) Zuglänge landen ... der Knackpunkt ist die Zulassung der Anhängevorrichtung


    Bei manchen Bussen bauartbedingt wahrscheinlich auch mit Einzelabnahme ein Ding der Unmöglichkeit ... wenn aber der Rahmen unter dem Motor durchgeht und eine entsprechende Traverse montiert werden kann


    Bei meinem O307 habe ich das wegen der Heckkonstruktion aufgegeben, beim O404 kann man entsprechende Traversen oder auch Anhängeböcke durchaus montieren (und zulassen)

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • StVZO §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht


    (1) Die gezogene Anhängelast darf bei


    Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,


    Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,


    Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts


    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. ...



    Fazit:


    Ein Wohnbus ist ein Personenkraftwagen nach Nummer1 und darf somit maximalen 3500 kg ziehen, ein KOM ist ein Personenkraftwagen nach Nummer3 und dürfte grundsätzlich schwerere Anhänger ziehen.

    Ist diese Interpretation richtig, dann hätte ich meine Frage selbst gerade beantwortet.


    Gruß Robert

    Einmal editiert, zuletzt von Robert SH ()

  • Dann also D Führerschein für M3, oder Lkw Zulassung.

    Wie ich es drehe und wende, da gibt es wohl keinen Weg vorbei.

    Hat jemand seinen Bus als LKW zugelassen?


    Gruß Robert

  • Um die gewuenschte Anhaengevorrichtung eingetragen zu lassen, und somit nutzbar zu machen, brauchst du als erstes mal eine Freigabe vom Fahrzeughersteller fuer die Montage einer Zugoesenkupplung nebst Luftversorgung des Anhaengers.

    Sollte die erteilt werden - was unwahrscheinlich ist - brauchst du eine gepruefte Befestigungseinrichtung fuer die Kupplung.

    Diese zu bekommen ist ebenfalls recht unwahrscheinlich. Welche maximale Anhaengelast eingetragen werden kann haengt davon ab was der Hersteller moeglicherweise erlaubt und was auf den wenigen Metern die der Haenger lang sein darf so geht.


    Sollten diese Vorhaben gelingen brauchst du Klasse CE wenn es ein M1 Fahrzeug ist und bei ueber 3,5 to Anhaengelast bleiben kann - was ja ebenfalls in den Sternen steht - und Klasse DE wenns ein M3 ist.

    Wenn Du mit solch einer Konstruktion beim Tuev einrollst werden die SEHR genau hinschauen.


    Das mit der LKW Zulassung vergiss einfach wieder.


    WARUM muss man hinter einem Bus einen solch schweren Haenger ziehen ?


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Also bei mir war eine Rockinger nebst Luftversorgung montiert und eingetragen.

    Das war mit das erste was rausgeflogen ist neben Sitzen und Klimaanlage. 😂😂


    Bei den meisten Bussen dürfte ja kein wirkliches Zuladungs-/Gewichtsproblem bestehen 😀


    Ich wollte mir mit der Kugelkopfkupplung einfach eine gewisse Flexibilität bei der Anhängerwahl bis 6 m frei halten.

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

  • Also bei mir war eine Rockinger nebst Luftversorgung montiert und eingetragen.

    Kann ja so gewesen sein. Was der eine Hersteller macht oder vor Jahren mal gemacht hat, macht der andere noch lange nicht.

    Deshalb ist der erste Schritt anzufragen ob der Hersteller genau fuer dieses Fahrzeug was bestaetigt.

    In der Stvzo kann stehen was will... wenn der Hersteller sagt das Fahrzeug ist dafuer nicht geeignet, dann gibts nichts.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • In der Stvzo kann stehen was will... wenn der Hersteller sagt das Fahrzeug ist dafuer nicht geeignet, dann gibts nichts.

    stimmt SO nicht --- alles eine Frage der Abnahme durch den amtl.anerk. Sachverständigen

  • Nunja, die Anfrage beim Hersteller werde ich tätigen, dennoch gibt es ja wie schon beschrieben immer die Möglichkeit der Einzelabnahme oder Typengenehmigung. Da NEOPLAN ja mittlerweile zum MAN Konzern gehört, jedoch 96 noch nicht gehört hat, ist es aber fraglich, ob die für so ein altes Fahrzeug noch willens sind, Genehmigungen zu erstellen, bzw. ob eine höhere Anhängelast je homologiert wurde. Ich schätze mal Nein.

    Hatte eine ähnliche Thematik mit meinem Sprinter, erhöhen der Anhängelast und Nachfrage beim Hersteller, die sagten nur Nein und waren damit durch. Wenn ja, dann würden Sie mehrere Hundert Euro für den Zettel verlangen, der nur einmal gedruckt werden muss.

    Fahrzeugbau Firmen die Vertragspartner von AHK Herstellen sind, können da deutlich bessere Angebote machen, und umgehen die Hersteller-Homologation mit einer Typenabnahme des AHK-Systems und erstellen StVZO konforme Dokumente, die beim Verkehrsamt reibungslos durchgehen.


    Warum das ganze? Dafür kann ich gerne in Kürze einen eigenen Thread aufmachen und mein Gesamtes Konzept vorstellen, wenn daran Interesse besteht. -Ich will mich nicht aufdrängen oder erklären, aber für einen fachlichen Austausch bin ich gerne bereit.

    In jedem Fall wird mein Nutzungskonzept von der Masse hier abgesetzt sein.


    Natürlich ist ein Wohnbus kein Personenkraftwagen, er ist ein M1 sonstige Kfz SA, (kann auch M2, oder M3 sein) aber er unterliegt den selben Bestimmungen wie ein Personenkraftwagen, was die Anhängelast angeht.

    Einmal editiert, zuletzt von Midnatt () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Robert SH mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • stimmt SO nicht --- alles eine Frage der Abnahme durch den amtl.anerk. Sachverständigen

    …. und der wird, wenn er nicht komplett wahnsinnig ist, einen Teufel tun und etwas ohne Herstellerfreigabe freigeben und eintragen 😂😂😂

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

  • Wenn man die Spielregeln hinter den Kulissen des Stempelˋs kennt würde ich es unter “ Erfahrung aus der Berufspraxis „ ablegen .

    Mehr sog i ned 😂

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!