Oldtimer Zulassung Österreich nach Umbau

  • Das Problem mit der Nova entsteht mit der Umschlüsselung zur Fahrzeugkategorie Wohnmobil. Die ist NoVA-pflichtig.


    Leider entscheidet dabei nicht nur der Kaufpreis bzw. Marktwert. Der kann bei dem alten Fahrzeug als sehr tief angesetzt und auch nachgewiesen werden. Leider entscheidet auch der CO2-Ausstoss des Motors über die Nova. Und der ist bei diesem Motor natürlich exorbitant, wodurch der - leider durchaus nachvollziehbare - hohe NoVA-Betrag entstehen kann.


    Deshalb würde auch ich die Sachlage klären. Da du einen MAN-Motor eingebaut hast lassen sich Daten vom Motor gut einholen. Frag mal nach beim Finanzamt wie die NoVA berechnet wird und was du dazu brauchst. Aber darauf wird es hinauslaufen

    Thomas
    ________________


    Steyr SMP 11 HUA 250

  • Das Problem mit der Nova entsteht mit der Umschlüsselung zur Fahrzeugkategorie Wohnmobil. Die ist NoVA-pflichtig.

    Wo hast du deine Weisheit her, kannst du das mit irgend einer Gesetzesregelung oder Verordnung belegen?


    Ich kann mir nicht vorstellen was die Typisierung zum Wohnmobil mit einer erneuten Nova zu tun haben soll?

    Da Fahrzeug und um das geht es war in Österreich Erst Zugelassen, damit war Nova fällig.

    Eine Erneute Besteuerung wäre meines Erachtens rechtswidrig, da der Bus nicht neu Zugelassen wird sondern nur eine neue Typisierung bekommt.

  • Das Fahrzeug ist Baujahr 94, damals zugelassen als Linienbus und war somit nie NoVA-pflichtig.


    Woher nimmst du deine Weisheit zu sagen dass dieses Fahrzeug bereits NoVA-besteuert ist?


    Gewerbliche Fahrzeuge sind erst seit diesem Jahr NoVA-pflichtig und nur bis 3,5t

    Thomas
    ________________


    Steyr SMP 11 HUA 250

  • war in Österreich Erst Zugelassen, damit war Nova fällig.

    gewerbliche zulassung als (linien?)bus -> "nur" 20% mwst pflichtig....

    es wird voraussichtlich auch dann nur bei umwidmung auf M1 (pkw/wohnmobil) die differenz fällig werden.


    so, jetzt sind wir aber schon bei "naja, was wäre, wenn, aber, ich glaube, und ich weis nicht,....."

    wie ich in meinen 1. post hier schrieb, ==>> aufs zuständige amt und nachfragen.

    hätte ich damals nur auf gutgemeinte ratschälge gehört, wäre der buggy noch immer in germanien zugelassen.



    frohe weihnachten :P

  • Kleiner Tip, nur soviel ausbauen dass du die Typisierung auf M1 SA erreichst. Dann gleich einmal anmelden und so weiter ausbauen. Bei ganz findingen FA Beamten musst du sonst noch ein Schätzgutachten einholen und dann zahlst du Nova auch von allen Einbauten :( , dann wirds teuer.

  • da michael recht -> wenn mich nicht alles täuscht ,

    hat er momentan die akuellsten/neuesten erfahrungen auf dem gebiet.

    auch godzilla ist aktuell angemeldet.

    § 57 kannst noch immer machen lassen nach dem ausbau.

  • NOVA ??? .... ist aktuell bei mir das thema, die zeit hat ja wieder änderungen gebracht usw. usw.


    FAKT ist:

    - das; ein "vorgeschriebenes" selbstanmelden und ausfüllen der NOVA mit den fahrzeugdaten NICHT möglich ist, da hierzu keine vorgaben vorhanden sind

    - das die unterlagen derzeit beim FA liegen und die gruppe "tascforce" das bearbeitet


    BEAMTENSCHWEIS ... will und muss erarbeitet werden :saint: derweil kann ich :sleeping:

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Ja, entweder ein Schätzgutachten über den aktuellen Wert von einem Sachverständigen oder die Finanz schätzt den Wert ab. Gut ist auf jeden Fall den Kaufvertrag beizulegen, da dein Bus wahrscheinlich in keiner Liste zu finden sein wird.

    LG Erich

    Servus aus Wien


    Erich & Angela :D

  • Ab 1990 gibt es die Nova daher müssen alle PKW Nova bezahlen. Busse sind Nova befreit. Beim umtypisieren wird dann vom Finanzamt eine Anmeldesperre verhängt die nur das Finanzamt wieder aufheben wird wenn die Nova beglichen ist. Dabei wird nicht der Kaufpreis genommen sondern ein Gutachter schätzt den aktuellen Wert. Dieser kann dann wesentlich mehr sein, da das Fzg bei der Typisierung bereits Repariert und als Wohnmobil ausgestattet ist. Eventuelle Rechnungen vom Wohnmobilumbau werden berücksichtigt. Nova Maximum ist 25% ,


    Mir war das alles zu riskant und unabschätzbar daher hab ich einen vor 1990


    Andreas

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