Oldtimer Zulassung Österreich nach Umbau

  • Hallo. Ich habe mir einen ex österreichischen Bundesbus (Gräf & Stift GSÜH 270 M10), Baujahr 1994 gekauft, den ich zum Wohnmobil umbauen möchte.


    Jetzt ist eine entscheidende Frage aufgetaucht, die das ganze Projekt zum Scheitern bringen könnnte: Wenn ich den Bus zum Wohnmobil umbaue, muss ich ihn in Österreich auch zum Wohnmobil umtypisieren lassen, was dann eine NoVa Rückzahlung nötig macht (welche exorbitant teuer wäre). Ist es möglich, den Bus zum Wohnmobil umzubauen und in zwei Jahren (Baujahr 1994) als Oldtimer zuzulassen, was mir die NoVA Rückzahlung ersparen würde bzw. wesentlich günstiger käme?

    Ich danke für eure Antworten und Tipps.

  • ....auch einer der gründe, warum ich unbedingt einen schon fertig typisierten wollte....


    godzilla ist ebenfalls schon mit bj 87 mehr als ein oldie,

    aber war denn der bus damals überhaupt schon nova-pflichtig ??

    zahlte man für gewerbliche anwendung denn nicht nur die mwst ??

    ich würde mal beim zuständigen finanzamt nachfragen, alle "karten" offen am tisch legen,

    dann wirst du erfahren, was wirklich sache ist.

    alles andere ist nur ein "vielleicht, naja, ich weis nicht, könnte sein, aaaber..." usw.


    als ich damals meinen buggy aus deutschland rüber holte, war ich mordsüberrascht,

    wie wenig nova ich zum nachzahlen hatte -> stolze ca. 13 euro

    gut - anderes fahrzeug und kategorie - aber trotzdem. fragen kostet (vorerst mal) nichts.


    aber warum willst du ihn als oldtimer zulassen ??

  • Es sollten eigentlich die zum Zeitpunkt der ersten Zulassung geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Berechnung herangezogen werden. Aber ich gebe Roxi vollkommen recht mit der NoVA Pflicht. Am Besten beim Finanzamt nachfragen. Ist aber nicht leicht und ein sehr mühsamer Weg zu dem Wissenden verbunden zu werden.

    Servus aus Wien


    Erich & Angela :D

  • mit anrufen erreicht man recht wenig, war zumindest bei mir so.

    bin einfach drauf los hingefahren und hab persönlich nachgefragt,

    alle papiere auf den tisch gelegt und ausrechnen lassen -> fertig.


    gut, jetzt ist es mit dem personenverkehr etwas schwierig durch corona, aber das wird sich ja hoffentlich wieder mal bessern.

  • ABER ... achtung, bei drei verschiedenen nova-spezialisten im amt hinterfragt, JAAAA ... und jeder gibt eine andere auskunft :(:):thumbup::thumbdown::oops::oops::oops:

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • na dann kann man sich dann aussuchen, wer es am billigsten macht.....8o


    aber: geht es nicht um eine oldtimer-zulassung ??

    die erreichst du sowieso erst mit 30 jahren.

    wenn dein bus noch vor 01.01.1992 zugelassen wurde, sollte das doch egal sein, oder ??

  • naja - zulassen/typisieren kannste ihn ja schon mal - bei bj 94 kommst über die nova sowieso nicht hinweg,egal welche höhe.

    was man(n) hat, das hat man, bevor vielleicht irgendeinem grünling einfällt, diese möglichkeit abzuschaffen.


    godzilla ist auf wechselkennzeichen mit meinen seat ibiza, versicherung und steuer zahle ich für den "teureren" seat...

  • Auch wenn du noch zwei Jahre wartest mit der Zulassung, ist die Frage, ob das Datum für die Nova-Pflicht "mitwandert". Wenn ja, dann macht das Sinn.

    eine Zulassung als Oldtimer ist meines Erachtens sowieso nicht möglich. Für Oldtimer muss ein guter Originalzustand nachgewiesen sein. In dem Moment wo du eine Umtypisierung auf Wohnmobil machst, ist der Originalzustand passe.

    Und Achtung: In Österreich nimmt dir der TÜV nichts ab, was nicht ein Ziviltechniker abgesegnet hat. Also vor dem Umbau unbedingt mit Ziviltechniker Kontakt aufnehmen bezüglich Befestigungspunkte etc. Der TÜV übernimmt keine Haftung mehr.


    Vor diesem Hintergrund würde ich mir das Projekt mit einem "Bus" als Basis gut überlegen und erst durchplanen bevor ich anfange. Mein erster Bus ist knapp 20 Jahre her, da wars noch viel einfacher. Dafür war ich noch nicht soweit. mein jetziger Bus ist ein Spezialkraftwagen ab Werk. Dennoch bin ich jetzt für einzelne Dinge auf einen Ziviltechniker angewiesen. Und das ist mühsam, da es den Hersteller nicht mehr gibt und somit keine Daten verfügbar sind.

    Thomas
    ________________


    Steyr SMP 11 HUA 250

  • Da muss ich dir leider recht geben. Die NoVA-Pflicht besteht für jedes Fahrzeug für Zulassung ab eben dieser Abgabe. Bewertung hängt letztendlich leider von dem Beamten ab, auf dem der Akt landet. Dürfte außerhalb Wiens leichter sein. Telefonische Auskunft ist leider nicht verbindlich und nur eine Orientierung.

    Servus aus Wien


    Erich & Angela :D

  • ab ins amt und ab zum tüv .. alles andere ist KAFFEEsudlesen ..

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Bei der NoVA gilt der Grundsatz, dass sie vom Wert des Kraftfahrzeuges berechnet wird. Bei Kauf eines neuen Kraftfahrzeuges von einem Fahrzeughändler, wird der Kaufpreis ohne Umsatzsteuer versteuert, weil davon auszugehen ist, dass dieser Kaufpreis dem Wert entspricht. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird der sogenannte gemeine Wert für die Besteuerung herangezogen. Der gemeine Wert (§ 10 Bewertungsgesetz) ist der Preis, der bei Verkauf des Kraftfahrzeuges zu erzielen wäre, wobei aber ungewöhnliche oder persönliche Umstände (zB. Liebhaberpreis) nicht zu beachten sind. Ziel ist es, einen objektiven Marktwert zu erfassen, weshalb beispielsweise Preise aus Bewertungslisten (Eurotax) für die Besteuerung herangezogen werden.



  • Beim Händlerkauf gilt die Rechnung und der Kaufvertrag, beim Privatkauf entweder ein Schätzgutachten oder Festlegung durch Finanzamt.

    Servus aus Wien


    Erich & Angela :D

  • in unserem fall lautet die auskunft; es wird die rechnung als basis zur berechnung verwendet !

    ... dennoch soll man schlafende löwen nicht wecken :|

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • also, ich hab mir die mühe gemacht und nachgesehen....

    damals wurde (beim buggy) der "gebrauchtwagen-kaufpreis" zur berechnung herangezogen.

    baujahrbedingt fiel er in eine begünstigte novaklasse, wo es irgendeinen nova-bonus gab.

    der wurde abgezogen - übrig blieben dann nur noch 60,13 euro an nova ("nur" 13 euro wie angegeben waren ein irrtum)


    so, jetzt auf den bus umgemünzt, kaufpreis lt kaufvertrag, davon die nova (je nach baujahr) kann dann nicht die welt sein.

    wird natürlich höher sein, als die 60 von mir, sollen meinetwegen 2000 - 2500 rauskommen, sollte drinnen sein.

  • Habe gerade noch bei deiner Eingangsfrage hoffentlich richtig gelesen, dass der Bus schon mal in Österreich zugelassen war.

    Ich nehme an er wurde dann ins Ausland verkauft, somit wurde bei der Zulassung in Österreich eigentlich schonmal Nova bezahlt und kann kein somit zweites mal erhoben werden.

    Das wäre als erstes zu klären, wenn du beim ÖAMTC Mitglied bis macht das die Rechtsabteilung für dich kostenlos,

    schreib denen den Sachverhalt kurz in einer Mail mit Angabe der Daten, dann hast du kompetente Auskunft.

    Alternativ, mach einen persönlich Termin bei deinem zuständigen Finanzamt, das geht auch wären der Corona-Krise und kläre das vor Ort.

    Ich habe das so gemacht und habe für unseren Neoplan-Bus ca. 800.- bezahlt, ausgerechnet hat es der freundliche Finanzbeamte,

    die gibt es da auch!

  • Er war schon in Österreich zugelassen. Als er vom Liniendienst ausgeschieden ist wurde er an eine Privat-Person in Österreich verkauft. D.h. er war noch nie im Ausland

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