Die Gasflaschen kommen in den Keller , muss jetzt noch ein Kasten drum herum oder reicht es wenn sie festgemacht werden?
Gibt es dafür Vorschriften? Oder ist das egal?
Wer kann mir dazu was sagen....
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Neues Benutzerkonto erstellenDie Gasflaschen kommen in den Keller , muss jetzt noch ein Kasten drum herum oder reicht es wenn sie festgemacht werden?
Gibt es dafür Vorschriften? Oder ist das egal?
Wer kann mir dazu was sagen....
Hallo Mucky,idR sind Bei und Entlüftung vorzusehen.
100cm2 groß muss jede sein.
Beim Keller bin ich mir nicht sicher,würde es aber machen.
Und es darf nichts als speziell für Gaskästen erlaubtes elektrisches drin sein.
VG
Es muss ein Gasdichter Kasten drum. Mit der schon beschriebenen Öffnung nach unten ins freie.
Uwe
Dankeschön....ich hatte es vermutet aber war mir nicht sicher.
Gut also ein Kasten drum und Löcher zur Be und Entlüftung
Es muss ein Gasdichter Kasten drum. Mit der schon beschriebenen Öffnung nach unten ins freie.
Uwe
Soweit ich das weiss gilt das für Innenraum zwingend (zusätzlich zur Öffnung nach unten)
Aber der Keller ist extern, wie beim Wohnwagen vorne der Gaskasten. Da ist auch nur eine Öffnung nach unten.
Im Zweifel mal den Blaukittel deines Vertrauens fragen.
Gibt keine Zweifel- wir leben in Deutschland -da ist ALLES geregelt,
Geschloßener Kasten mit Entlüftung-
ganz wichtig-keine Kabel oder Leitungen dürfen durchlaufen
bei 2 Flaschen ist ene Duomatik vorgeschrieben und noch ein paar kleinigkeiten
Geschloßener Kasten mit Entlüftung
Ich kenn das noch so nur wenn es im Innenraum ist (Wobei die Entlüftung ja schon immer vorgeschrieben war)
bei 2 Flaschen ist ene Duomatik vorgeschrieben und noch ein paar kleinigkeiten
Oh mann Jahrzehntelang hat man 2 Gasflaschen nebeneinander im Gaskasten (natütlich ausserhalb vom Wohnraum) transportiert und nur eine war angeschlossen. Und die angeschlossene ging immer Nachts und bei heftigem Regen leer.
Und wenns mal nicht geregnet hatte war es scheisse kalt.
Wassen Scheiss.
Zumindest muss der Keller Dicht zum Wohnraum sein. Die Öffnung im Boden MUSS sein
Okay verstanden und die Öffnung können mehrere Löcher sein ?
Oder ist das egal?
Oh mann Jahrzehntelang hat man 2 Gasflaschen nebeneinander im Gaskasten (natütlich ausserhalb vom Wohnraum) transportiert und nur eine war angeschlossen. Und die angeschlossene ging immer Nachts und bei heftigem Regen leer.
Und wenns mal nicht geregnet hatte war es scheisse kalt.
Ja genau meistens lief es so
Gibt keine Zweifel- wir leben in Deutschland -da ist ALLES geregelt,
Geschloßener Kasten mit Entlüftung-
ganz wichtig-keine Kabel oder Leitungen dürfen durchlaufen
bei 2 Flaschen ist ene Duomatik vorgeschrieben und noch ein paar kleinigkeiten
Alles klar...mir war einfach klar es muss Regeln geben , wie Du schon sagst wir leben in Deutschland
Wobei die Sicherheit ja auch wichtig ist
Also mein Prüfer hat auch eine Belüftung in Koresspondenz zur Entlüftung gefordert.
Macht ja auch Sinn wegen des Vaccuums.
Und Ralf,Elektrische Leitungen sind zulässig sofern sie ins Regelwerk passen.
Zbs.Gasschalter, Duomatik L mit Fernanzeige usw.
VG
Die Öffnungsfläche nach unten muß in Summe 100 mm² haben. Da Gas schwerer ist als Luft, entweicht es nach unten Eine Belüftung ist definitiv nicht erforderlichh. Das Gas fließt einfach nach unten raus.
Das mit den 100 Quadratmillimetern stimmt nicht, es müssen 100 Quadratzentimeter sein. Das meinte mein Prüfer im übrigen sehr ernst. Er hat sogar versucht die Streben des Verschlussgitters in Abzug zu bringen. Ein 10cm x 10cm Lüftungsgitter tut es also nicht.
Gruß
Sugar
Und wie immer ist es auch hier wieder abhängig von der Auslegung des lokalen Blaukittels.
Fakt ist aber bei allen: Gas muss abfliessen können wenn mal was undicht wird.
Zumindest muss der Keller Dicht zum Wohnraum sein. Die Öffnung im Boden MUSS sein
Wo gibt es den so was? Hab ich noch nicht geschafft.
Moin, ich versuche mal etwas Licht in das Thema zu bringen und habe dazu mal mein aktuelles Regelwerk rausgekramt.
Der Kasten
Also was sich von selbst versteht ist, dass die Flaschen in einem Gasdichten Behälter untergebracht sein müssen. Dieser Behälter kann eine Klappe/Tür nach vorne oder nach oben haben, in jeden Fall sind diese Öffnungen mit Moosgummidichtungen gasdicht zu machen. Auch der Durchbruch fürs Gasrohr muss abgedichtet werden.
Gasdicht bedeutet lt. Regelwerk im Detail, dass dieser vornehmlich zum Wohnraum abgedichtet sein muss. Aber einen Buskofferraum würde ich in den Wohnraum mit einbeziehen, weil dieser nicht direkt nach Aussen mündet und über Zündquellen verfügen kann, also auch im Kofferraum bitte einen dichten Kasten bauen. Am oder im Kasten muss ein Betriebsdruckaufkleber angebracht sein.
An einem von innen zugänglicher Gaskasten mit einer Öffnung nach vorne, ist am unteren Rand eine Sockelleiste von 5cm Höhe vorzusehen (damit das Gas nicht in den Wohnraum fließen kann). Ausserdem darf dieser Kasten nur zwei Flaschen mit maximal 16kg aufnehmen. Im von aussen zugänglichen Kasten ist die Menge der Flaschen nur durch die ADR Richtlinien begrenzt, also nicht mehr als 333kg.
Belüftung des Kastens
Das Propan/Butan Gemisch ist schwerer als Luft, daher muss eine Lüftungsöffnung am Boden oder an der Seitenwand an den Boden angrenzend vorhanden sein, die nicht ganz oder teilweise, zB. durch eine Flasche, verdeckt werden kann. Das heisst, diese darf auch nicht unter den Flaschen sein, wenn diese ohne Füße auf dem Boden befestigt sind. Grund: Stahlflaschen haben zwar Öffnungen im Fuß, diese sind aber nicht Bodenebend und Aluflaschen haben diese Öffnungen zB. gar nicht mehr. Wenn die Flasche hoch genug , also auf Füßen steht, ist es aber in Ordnung, wenn die Öffnung darunter ist.
Die Lüftungsöffnungen können aus einer oder mehrerer Öffnungen bestehen. Die Größe der Öffnungsfläche ist abhängig von der Bodenfläche. Sie muss betragen:
- am Boden: 2% der Bodenfläche, jedoch mindestens 100cm²
- in Bodennähe und oberhalb: jeweils 1% der Bodenfläche, jedoch mindestens jeweils 50cm²
Bei der Öffnung ist die Verkleinerung der Fläche durch das Material der Abdeckung zu berücksichtigen!
Sonderfall: Von innen zugänglicher Flaschenkasten mit geringem Fassungsvermögen. Dies bedeutet, dass der Kasten maximal zwei Flaschen mit einem Gesamtfassungsvermögen von maximal 7kg aufnehmen darf. Das sind in Deutschland eine 5kg oder zwei 3,5kg Flaschen.
Hier gibt es eine besondere Belüftungseinrichtung mit einem Innendurchmesser von mindestens 20mm, auf diese kann auch ein fallend verlaufender Schlauch von 5facher Länge, in Sonderfällen bis 10facher Länge des Durchmessers aufgesteckt werden.
So sieht so eine Lüftungsöffnung aus: https://www.campingwagner.de/p…ng-Schaftlaenge-55mm.html
Zündquellen
Schalter und Lampen sind im Flaschenkasten nicht erlaubt, weil sie das Gas entzünden können. Kabel sind kein Problem, solange sie durch die Entnahme der Flaschen nicht beschädigt werden können. Man sollte diese deshalb durch ein Panzerrohr oder -schlauch sichern.
Es gibt eine lange Liste von nicht erlaubten elektrischen Geräten im Flaschen, die ich euch hier erspare. Lasst bitte einfach alles weg, ausser es ist für den Flaschenkasten gedacht, also Eis-Ex, Duo-Control etc.
Flaschenbefestigung
Diese sind nach DIN EN 1949 zu erfüllen. Dies bedeutet:
- Die Flaschen müssen aufrecht stehend fest gesichert werden können, um eine gasförmige Entnahme (auch während der Fahrt) sicherzustellen.
- Es sind zwei Befestigungen pro Flasche vorzusehen, die man werkzeuglos öffnen können muss. Altanlagen dürfen auch mit einem Gurt pro Flasche ausgerüstet sein. Haltefüße auf dem Boden sowie ein übers Flaschenventil gestülpter Ring mit Gurt wird wohl als zweifache Halterung angesehen, ich persönlich halte da aber nicht ganz soviel von. Manchmal gehts aber nicht anders.
- Flaschen müssen ohne Beeinflussung der Anlage oder benachbarter Ausrüstungsteile getauscht werden können
Schlauch
Ich gehe nur mal auf die Standard-Installation ein: Regler an der Flasche, 40cm Schlauch zum beginn des Gasrohres, INNERHALB des Kastens. Bei Zweiflaschen-Anlagen ist in der Regel mitgeliefert, was legal eingebaut werden darf.
Es gibt neuerdings Sonderregelungen für Flaschen auf Auszügen aber das lassen wir mal hier weg, das betrifft eigentlich auch nur die maximalen Schlauchlängen.
Sonstiges
Es gibt weitere Regelungen zum Abstand des Flaschenraums zu Wärmequellen wie Auspuffe, hier müssen Hitzeschilde angebracht werden, das führt hier aber nun auch wieder zu sehr ins Detail.
So, das wars im großen und ganzen. Das meiste habe ich direkt dem Regelwerk entnommen, hier gibts also nichts zu diskutieren.
Noch ein paar Worte zu dem hier bereits geschriebenen.
idR sind Bei und Entlüftung vorzusehen
Nur eine Bodenlüftung oder in Bodennähe an der Wand.
bei 2 Flaschen ist ene Duomatik vorgeschrieben
Das stimmt so nicht
abhängig von der Auslegung des lokalen Blaukittels
Das Regelwerk ist eigentlich ziemlich eindeutig, ein Buskofferraum kann aber unter Umständen gesondert behandelt werden. So gibt es zB. kleine separierte Kofferräume, die können wiederum als Gaskasten angesehen werden, wenn sie die anderen Vorgaben erfüllen und dicht zum Wohnraum und zu Bereichen mit Zündquellen sind.
Wenn noch jemand Fragen hat, nur zu. Ich hab das dicke Buch nun gerade hier liegen.
Schon geil, was sich ein Verein ausdenkt, um Fahleute zu drangsalieren. Die Deutschen müssen ja immer alles 200%ig machen.
Wenn man danach geht, müssten alle, die vor 20 Jahren Gas benutzt haben tot sein.
Klar geht Sicherheit vor und natürlich müssen die Anlagen dicht sein, aber etliches in den Bestimmungen ist völliger Blödsinn.
Ich denke nur dran, wie 1972 der Mann von den Gaswerken bei meinen Eltern den Gasherd auf eine Propangasflasche umgestellt hat, die unter der Spüle stand und mit dem Feuerzeug auf Dichtigkeit geprüft hat.
Naja, es ist über 30 Jahre gut gegangen, übrigens mit dem selben Regler.
Zum Glück ist ja eine Gasprüfung zur Zeit nicht HU relevant.
Das soll nicht heißen dass man hier nicht aufpassen soll. Im Gegenteil, wer nicht weiß, was er tut, soll die Finger davon lassen. Aber für Leute mit Ahnung (z.B. Heizungsbaumeister) sollte man schon zutrauen, dass sie das Richtig machen.
Ich hör jetzt auf, sonst reg ich mich nur unnötig auf......
Das nenne ich mal konkret erklärt!
Okay habe alles sehr gut verstanden
Alles anzeigenSchon geil, was sich ein Verein ausdenkt, um Fahleute zu drangsalieren. Die Deutschen müssen ja immer alles 200%ig machen.
Wenn man danach geht, müssten alle, die vor 20 Jahren Gas benutzt haben tot sein.
Klar geht Sicherheit vor und natürlich müssen die Anlagen dicht sein, aber etliches in den Bestimmungen ist völliger Blödsinn.
Ich denke nur dran, wie 1972 der Mann von den Gaswerken bei meinen Eltern den Gasherd auf eine Propangasflasche umgestellt hat, die unter der Spüle stand und mit dem Feuerzeug auf Dichtigkeit geprüft hat.
Naja, es ist über 30 Jahre gut gegangen, übrigens mit dem selben Regler.
Zum Glück ist ja eine Gasprüfung zur Zeit nicht HU relevant.
Das soll nicht heißen dass man hier nicht aufpassen soll. Im Gegenteil, wer nicht weiß, was er tut, soll die Finger davon lassen. Aber für Leute mit Ahnung (z.B. Heizungsbaumeister) sollte man schon zutrauen, dass sie das Richtig machen.Ich hör jetzt auf, sonst reg ich mich nur unnötig auf......
Nicht aufregen...Bitte
Troztdem wird eine Gasprüfung gemacht unabhängig davon ob es momentan nicht HU relevant ist.
Sicherheit geht vor , und ganz so blöd sind wir nicht
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