Neues Führerschein Klasse D und kein LKW Führerschein C

  • Hallo ich habe zwei Fragen:Ich habe ein Neues Führerschein klasse D erworben kann und darf ich damit ein umbebautes Wohnbus fahren?
    Ich habe namlich KEIN LKW klasse C oder C1 Führerschein da ich gleich ein Ausbildung angefangen habe als Busfahrer.



    Ich habe im moment folgende Klassen:
    B, BE, D1, D, D1E, DE
    Immer wird geredet uber klasse C (LKW) Führerschein muss ich mich auch noch klasse C dazu erwerben um ein Wohnbus zu fahren?



    Vielleicht konnte mann nur ein Wohnbus fahren wenn es mehr als 9 Sitzplätze im Wohnbus eingetragen hat? Weil dann ist es kein LKW mehr oder? Und könnte ich es in diesen fall auf jedenfall nur mit klasse D fahren oder?




    Danke voraus für eurer Antworten.

  • mit Klasse D darfst Du einen Kraftomnibus (KOM) bewegen ... KEINEN LKW o.ö. ... ein KOM muss mehr als 8 plus 1 Sitz (also mindestens 10 inkl. Fahrersitz) eingetragen haben


    ein KOM benötigt 1x pro Jahr TÜV und 3 mal SP ... Versicherung ist auch ein teureres Vergnügen mit KOM im Vergleich zu sonstigem KFZ "irgendwas"

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Die Frage ist echt gut.


    Sicher ist das man mit einem LKW C-Schein einen zum Wohnbus umgebauten Bus fahren darf. (wegen dem Gewicht über 7,5 to und weniger als 9 Sitzplätze inkl. Fahrer)


    Eigentlich müsste man einen Bus der zum Wohnbus umgebaut auch mit dem D-Schein fahren dürfen.
    (So erscheint es mir logisch.)


    Definition:


    C-Klasse
    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

    Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung über 8 Sitzplätze gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.


    D-Klasse
    Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


    D1-Klasse
    Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

    Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, bedarf es – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.


    D1E-Klasse
    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.


    DE-Klasse
    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.


    NACHTRAG:
    Die 100km/h haben nichts mit dem Führerschein zu tun, sondern nur mit der bauart bedingten Zulassung des Fahrzeugs.
    Hat ein Bus eine 100km/h Zulassung, so kann die auf Antrag (und wenn es im TÜV Gutachten zur WoMo Zulassung enthalten ist) diese auch behalten.
    (So hats mir mein TÜVler erklärt. Da sich ja an dem Fahrwerk nichts geändert hatte.)

    Gruß Thomas
    ----------------------------------------------------------------------
    Zum Bustagebuch & Busblog: http://www.screaming-mimi.de - Stand: 30.06.2023)


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  • Mit D darfst du dafür (einfach so) mehr als 12m Länge fahren, Tempo 100 auf Autobahnen fahren, LKW Überholverbot gilt in Deutschland nicht.


    D hat schon auch Vorteile.


    aber nur mit KOM !

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
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  • also ich kann auch ohne Klasse D und KOM über 12m Länge fahren (ohne Sondergenehmigung sogar bis 18,75m) ... bis 100km/h darf ich auch (bis 7,5t in D und sogar darüber mit fast allem unter 3,5t) ... und im PKW interessiert mich LKW Überholverbot auch nicht ^^

    Gruß


    Sputnik



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  • also ich kann auch ohne Klasse D und KOM über 12m Länge fahren (ohne Sondergenehmigung sogar bis 18,75m) ... bis 100km/h darf ich auch (bis 7,5t in D und sogar darüber mit fast allem unter 3,5t) ... und im PKW interessiert mich LKW Überholverbot auch nicht ^^


    Du darfst das, ob DU es kannst??? :joke:
    und Tschüss...

  • Lauf ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
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    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Eigentlich müsste man einen Bus der zum Wohnbus umgebaut auch mit dem D-Schein fahren dürfen.
    (So erscheint es mir logisch.)

    Was ist eigentlich bei euren Buecherbussen in Deutschland die urspruengliche Zulassungsart ? Bus / Kom ja sicher nicht da sie ja mit zwei Sitzplaetzen oder dem Hintergrund der Personenbefoerderung
    nicht einhergehen mit der Definition.
    Da muesste doch eigentlich " LKW geschlossen " gestanden haben. Oder gibt es tatsaechlich die Bezeichnung " So-Kfz Buecherei " ?


    Und wenn es das gibt, fuhr man den mit D oder C ? Hatten die Fahrer der Buechereien alle Klasse D ?


    Klaert mich mal auf .


    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • [quote='DEVIL963','index.php?page=Thread&postID=188409#post188409']...der gibt es tatsaechlich die Bezeichnung " So-Kfz Buecherei " ?
    Gruss
    Stephan


    Genauso ist es Stephan, So.KFZ Fahrbücherei, so steht es in meinem alten KFZ Schein.

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • So.KFZ Fahrbücherei, so steht es in meinem alten KFZ Schein.

    Ok, das gabs also tatsaechlich, man lernt nie aus. ;)
    Demnach also FS Klasse C. Es ist fuer mich also voellig logisch das man sowas , auch nach Umbau zum Wohnmobil, nicht mit Klasse D fahren darf da die ja schon bei Import nicht der Definition eines Klasse D Fahrzeuges
    folgten und auch nicht so Homologiert wurden.


    Gruss
    Stephan

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