SCHWEIZ - hat jemand das Formular 56.96 zum ausdrucken?

  • ...ist und bleibt gut - in der Schweiz wenigstens!


    Ich kann Euch beruhigen, entgegen anders lautender (falscher) Aussage wurde die Befreiung der PSVA (Maut)


    für ausländische Veteranen-Fahrzeuge NICHT abgeschafft und das Formular 56.96 ist nach wie vor an


    allen besetzten Grenzübergängen (oder bei mir) problemlos erhältlich!


    (Ich habe ein druckfähiges, leeres Exemplar als PDF hier angehängt - vielleicht kann Martin das zu den wichtigen Dateien verschieben?)


    Zum Vorwurf, das gute Stück würde am Grenzübergang "gerne mal nicht gefunden" kann ich keine Stellung nehmen;


    es war eine Sache von nicht mal 2 Minuten bis ich ein solches Schriftstück in den Händen hatte - aber auch hier gilt


    wie überall der Grundsatz: "C'est le ton qui fait la musique..." ;)


    Also, geniesst den "Sonderstatus" bei Euren (kostenlosen) Fahrten durch die und in der Schweiz! :thumbup:


    Ich wünsche Euch ein schönes und sonniges Wochenende - Gruss Chrigel



    P.S. Das Formular muss jedes Mal neu ausgefüllt und beim Grenzübertritt abgestempelt werden,


    erleichtert Euch jedoch die Weiterfahrt bei einer eventuellen Kontrolle im Inland...

  • Zum Vorwurf, das gute Stück würde am Grenzübergang "gerne mal nicht gefunden" kann ich keine Stellung nehmen;


    Bei mir brauchte es einmal (2012) in St. Margarethen sechs Zöllner um das Formular zu finden. Seither hielt ich das ausgefüllte Formular auch immer nach spätestens 5 Minuten in den Händen. Auch in der italienischen und französischen Schweiz war das die letzten Jahre immer völlig problemlos.

  • Ich leg immer ein altes hin und bekomme ein neues, meist frisch ausgedruckt. Außer einmal, da hatte er keine Lust und hat nur einen Stempel drauf gedrückt. Beim Rückweg aus F war keiner da, am Zollamt, aber ich hatte ja das vom hinweg.



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    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Mir hat das Thema keine Ruhe gelassen und ich habe mir die Links nun nochmal durchgelesen.
    Für mich stellt sich das relativ unmissverständlich so das, dass man das besagte Formular überhaupt nicht (mehr) braucht weil es in der Verordnung klipp und klar definiert ist, dass (ausländische) Veteranenfahrzeuge, sofern sie in den Papieren als solche ausgewiesen sind, von der Schwerverkehrsabgabe generell befreit sind.


    Im Prinzip steht derselbe Wortlaut auf der Webseite von Toll Collect, vielleicht haben sich die Schweizer da einfach angepasste. Und falls jemand das Formular letztes oder dieses Jahr noch verwendet hat: vielleicht hat sich das bei den Zöllnern einfach noch nicht rumgesprochen, ich glaube ähnliche Ahnungslosigkeit bzgl. unserer Fahrzeuge gibt es auch bei vielen Dingen bei Kontrollinstanzen in D :)


    Von daher würde ich einfach fahren und KEIN Formular verwenden, wie gesagt, es steht in den Ausnahmen eigentlich sehr deutlich definiert.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Da steht schon immer klar definiert drin das Veteranenfahrzeuge aus den Ausland die Abgabe nicht bezahlen müssen - und schon immer muss man das Formular vom Zoll abgestempelt dabei haben ......


    Gegenfrage : Wo steht geschrieben das man das Formular nicht mehr benötigt ?

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Dann noch eine Gegenfrage. Angenommen ich währe ahnungslos, wüsste also nichts von dem Formular und würde mich auf die Informationen auf der offiziellen Webseite verlassen. Müsste ich dann im Fall einer Kontrolle zahlen? Ich würde sagen nein, weil ich mich gemäß Verordnung korrekt verhalten habe und in die Ausnahmeregelung falle.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Ich habe gar keine Lust, mich jetzt mit den Vorschriften auseinanderzusetzen. Solange man das Formular an der Grenze bekommt, werde ich es verwenden. Wie gesagt, das ist normalerweise eine Sache von 5 Minuten.


    Ich bin auch in der Schweiz vom Zoll oder der Polizei nie gegängelt und immer korrekt behandelt worden. Aber eins weiß ich sicher: aufgrund von "Ahnungslosigkeit" o.ä. wird in der Schweiz niemand ein Auge zudrücken, weil es sehr "unschweizerisch" ist, sich nicht im vorhinein mit den geltenden Regeln auseinanderzusetzen.


    Mal eine kurze, aber doch typische Anekdote: wir sind mit dem Bus an eine zu dem Zeitpunkt nicht besetzte Zollstelle gefahren. Trotzdem stand ein Zöllner an der Straße, hat uns aber das Befreiungsformular verweigert, mit dem Hinweis, dass wir ausserhalb der Öffnungszeiten hier wären und alle Öffnungszeiten im Internet veröffentlicht wären. Er stehe hier nur zufällig ... Also 7 oder 8 km zurückgefahren, nach St. Margarethen. Auch hier war niemand anzutreffen, zumindest die ersten 5 Minuten. Dann kam ein Fahrzeug des schweizer Zolls angefahren. Was glaubt ihr, wer ausgestiegen ist! Genau, der Zöllner von der anderen Zollstelle. Er hat aufgesperrt und ohne Probleme das Formular ausgefüllt ... Ohne dies werten zu wollen, das ist einfach schweizerische Korrektheit ;)


    Martin, dir kann ich nur raten, ruf einfach beim Zoll an. Du wirst eine korrekte Antwort erhalten...

  • Genau, mach dat so, dat hamwa imma so gemacht.
    Sorry, damit bin ich nicht zufrieden. Aber vielleicht ist anrufen doch eine Idee, wobei es doch wirklich eindeutig da steht :cursing:
    Kann sich der Schneemann vielleicht kümmern?

    Viele Grüße,
    Martin
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  • Ich sehe zu, was sich machen lässt... ✌

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

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