Meinen die mich?

  • Hallo zusammen.


    Da ich jetzt schon mehrfach mit der Frage konfrontiert wurde, wollte ich mal fragen was ihr dazu meint.
    Ab und zu möchte ich gern auf einen Supermarkt Parkplatz fahren (parken) und sehe dann das Schild 'LKW verboten'. Nun ist mein Fahrzeug ja im Grunde ein LKW (7,49t)... aber als Wohnmobil umgeschlüsselt. Was bin 'ich' nun... LKW oder Womo?


    Es geht hier nicht um 'einfach Ignorieren' sondern um den rechtlichen Standpunkt.

  • Da schließ ich mich an ....


    bedeutet das nun ..... für Fahrzeuge über 7,5 oder 3,5t ? - dann wäre wir mit drinnen.
    Oder bedeutet das ..... tatsächlich "LKW" also Lastkraftwagen? - dann halt nicht.


    Die Frage stelle ich mir immer wenn ich das Schild im Zusammenhang mit Überholverbot auf Autobahnen sehe... Darf ich oder darf ich nicht? Was ist mit den Zusatzschildern wo dann nen Bus oder so abgebildet ist?



    Das wurde hier schon häufig diskutiert. Und ich hätte hier gerne mal eine Info die definitiv ist. Also mit der man dann auch ggf argumentieren kann .....


    Also an alle die - die Zeit und Bock auf Stöbern haben... macht mal ....


    :D

  • Das Schild bedeutet:
    Alle Kfz über 3,5to
    ausser Pkw und Kom.
    Noch Fragen?

    Typisch Baden-Württemberg - Erst das Auto erfinden und dann mit dem Bus fahren

  • Na aber mit Sicherheit meinen "die" auch Dich! Wiki bietet eine ganze Auswahl an Bildtafeln von Verkehrszeichen usw.. :thumbup:


    Wenn der rot eingekreiste LKW alleine aufgestellt ist, bedeutet es: Verbot von Kraftfahrzeugen mit einen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.


    Dieses Zusatzzeichen ist nicht mit aufgestellt? Nur wenn es mit aufgestellt ist, dann gilt das Einfahrtverbot ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. ;)



    Ach Leute, bitte nicht vergessen: es heisst Verbot von Kraftfahrzeugen Ein Womo ist auch ein Kraftfahrzeug..... :wack:

  • Richtig - in Österreich ist dieses VZ wörtlich zu nehmen :great:

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Ok, geklärt. Danke für den Link 'aufunddavon'. Dort steht ja eindeutig: "Verbot für Kraftfahr­zeuge über 3,5 t"... damit ist dann klar das 'ich' auch gemeint bin :whistling:
    Nein, die Schilder stehen, bis jetzt, immer allein.

    Viele Grüße
    Gordon
    _____________________________________________
    Mach wie Du denkst... Aber MACH !!


    Unser Bus und Allgemein-Blog

  • Aber es gibt auch Ausnahmen von der Regel:
    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse


    PKW über 3,5t sind sicher echt selten, KOM aber in dieser erlauchten Gesellschaft nicht :whistling:

  • PKW über 3,5t sind sicher echt selten


    Alle Wohnbusse die im Zulassungschein M1 stehen haben :!:

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Ohje, was für ein Chaos :!: :!: :!: Viele Köche verderben halt den Brei...... :P


    Hier die Basics: es geht hier um die deutschen Verkehrszeichen, respektive Verkehrsregeln, und nicht um die österreichischen oder sonst welche, klaro :?:


    Die deutsche Zulassungsverordnung (nach der Euer "Kraft"fahrzeug (auch Womo) in Deutschland zugelassen ist) unterscheidet die "Kraftfahrzeuge" nur zwischen Gütertransport und Personentransport. Bitte selbstständig in der STVZO nachlesen. 8)


    Ein Wohnmobil ist nach der Definition der deutschen STVZO, ein Kraftfahrzeug für den Personentransport.


    Interessanter Weise unterscheidet der deutsche Gesetzgeber bei den Womo`s "bis 2,8to" und "über 2,8to" aber nur bis Anfang 2007. Erst dann vergibt er die Fahrzeugklasse M1 für Womo`s allgemein. Daher sind anders lautende Äusserungen einiger weniger User nicht richtig :!:


    Auch wenn das Verkehrsschild mit dem rot umrandeten LKW, in Deutschland immer gerne "missverstanden" wird, bedeutet es klar und eindeutig, dass alle "Kraft"fahrzeuge über 3,5 to Gesamtgewicht die entsprechende Strasse, oder Weg, oder Platz definitiv nicht befahren dürfen. :!: :!:


    Noch einmal klar und deutlich: jedes Womo bei dem Im Fahrzeugschein ein Gesamtgewicht über, oder mehr, oder gösser wie 3,5to eingetragen ist, darf an dem rot umrandeten LKW nicht vorbei fahren. 8o :D


    Wenn es interessiert, hier die wichtigen Verkehrszeichen in Europa.


    (Achtung, das deutsche Wiki wird morgen am 21.03. aus Protest wegen dem neuen Urheberrecht für 24 Stunden abgeschaltet.)

  • Wenn der rot eingekreiste LKW alleine aufgestellt ist, bedeutet es: Verbot von Kraftfahrzeugen mit einen zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.


    ....jetzt bin ich leider schon wieder enttäuscht ..... das stimmt leider so nicht - das Schildchen gilt für nen KOM (M3) nicht! Sogar auch dann nicht, wenn der KOM ein Wohnmobil ist (M3-SA). Obwohl das sicher auch ein Kraftfahzeug ist. Bitte wenn schon dann auch vollständig. :whistling:

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Wenns beim Supermarkt Parkplatz ist mir das bis jetzt immer Sche...egal gewesen ich fahr da drauf und Kauf ein . :cursing: :D


    ...und nur so mach ich das auch. :thumbup:

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Wenns beim Supermarkt Parkplatz ist mir das bis jetzt immer Sche...egal gewesen ich fahr da drauf und Kauf ein . :cursing: :D


    Das machen auch die LKW Fahrer im Fernverkehr so..... deshalb werden mittlerweile auf vielen Parkplätzen Durchfahrtsgerüste (wie beim Hochsprung) an den Einfahrten aufgestellt, wo nur noch "Kraft"Fahrzeuge mit einer Höhe von max. 2,50m durchpassen. :huh:

  • [MOD] [...] gelöscht /M




    Also darauf bezog sich mein kurzes Statement: Vorschriftszeichen gemäß § 52 StVO


    § 52 a/7a: "Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge"
    Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen verboten ist. Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur für ein Lastkraftfahrzeug gilt, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftfahrzeuges oder das höchstzulässige Gesamtgewicht eines mitgeführten Anhängers das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger die im Zeichen angegebene Länge überschreitet.


    und dann gibt es da noch:


    § 52 a/7f: "Fahrverbot für Omnibusse"
    Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Omnibussen verboten ist. Eine Gewichtsangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Omnibusses das im Zeichen angegebene Gewicht überschreitet. Eine Längenangabe bedeutet, dass das Verbot nur gilt, wenn die Länge des Omnibusses die im Zeichen angegebene Länge überschreitet.


    Sorry bin gerade unterwegs und hab die Bildchen hier nicht einfügen können auf dem Handy - anbei aber noch ein PDF mit den Bildchen.

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