H-Kennzeichen bei Sonderaufbau der nachträglich als Womo umgerüstet wurde

  • Moin moin,


    So, ganz frisch hier und schon viel zu H-Zulassung gelesen. Scheint ein leidiges Thema zu sein. Hab leider nichts für uns wirklich Passendes gefunden, deshalb hier noch einmal neues Thema dazu.


    Folgendes Problem: LKW Mercedes 914, EZ 1988 schon bei Erstzulassung als Sonderaufbau für den damaligen "Sender Freies Berlin" Hatten reichlich Technikkram und Schneidepulte an Bord.


    Unser Vorbesitzer hat den ca. 2006 rausgekauft, auf 7,5 abgelastet und minimal ausgebaut: Festbett hinten, Kühlschrank auf Gas und 12 Volt, 3 zusätzliche Fenster, eine Sprinter-Sitzbank hinter dem Fahrer Sitz (die ist auf jeden Fall zugelassen, da haben wir Unterlagen zu - muss ich nur suchen), Webasto 2000 Diesel-Standheizung 12 V. Elektronik auf 230 V- wobei das der Sender auch hatte. Zwei bis drei 12V Anschlüsse gelegt für halt so 12 Volt Sachen wie Wasser usw. Ach ja und ein Klapptisch. Und ihn dann als WoMO zugelassen.


    Wir haben, seit wir den Wagen haben (seit 2010) immer wieder was umgebaut: Mittlerweile kein Gas mehr weil Kühlschrank über 12 V und kleine Gasflasche und Gaskocher für draußen (hasse es, im Mobil zu kochen) Dachfenster im Alkhoven, neue Lampen, wobei die meisten über Batterie laufen. Toilette immer nur über kleines PortaPotti im Raum - nicht als extra Bad. Waschbecken - den Tank dazu als Kanister im Aufbau - nicht Unterbau. Ach und wir haben den Dieseltank getauscht, weil der alte zugerotz war, das Diesel immer verschmutzt und regelmäßig alle Filter zugesetzt hat. Keine Dusche, keine Tanks o.ä.


    So und jetzt kommt's. Wollen gerne H zulassen weil ist ja 30 Jahre und außen im Originalzustand (zugeben, neuerdings eine Markise seitlich dran, aber die wäre ich bereit zu opfern...Hinten hat der von Anfang an eine integrierte Markise gehabt.) Der Innenausbau ist vom Material her auch eher End 80er - eigentlich nix neues Festeingebautes drin. Fast alles Holz - höchstens die Sprinter-Sitzbank ist neuer. Und das Dachfenster. Aber da würde ich sonst auch ein gebrauchtes aus 1980 einbauen, da kenn ich nix. Ansonsten ist alles, was WIRKLICH mordern wäre portable.


    H - wäre für uns super, da wir gerne und viel mit dem Wagen fahren, es sich aber nur lohnt noch mehr Geld reinzustecken, wenn wir H hätten. (brauche ich hier ja nicht zu erklären, was da jedes Jahr so an kleineren und gößeren Beträgen rein geht...) Mit H-Kennzeichen würden wir den Wagen demnächst noch mal völlig kernsanieren, da uns die Elektonik-Verlegung des Vorbesitzers nicht gefällt, die Isolierung des Unterbodens besser sein könnte und, und, und... Außerdem hätte er dann vermutlich auch einen höheren Wiederverkaufswert (falls wir uns jemals davon trennen könnten...)


    Erster Prüfer bei unserem LKW Bundeswehr-Unimog Bastler sagte: NÖ, geht nicht! --- Keine Begründung ---- :rolleyes:


    Jetzt DEKRA Prüfer in Bremen (Spezi für Oldtimer) angefragt. Der sagte, auf dem neuen Fahrzeugbrief (ausgestellt 2018 wg. Saisonkennzeichen-Änderung) kann er gar nicht sehen, wann das WoMo eingetragen wurde. Also auf seine Ansage hin Fahrzeugschein geschickt. Da konnte er auch nix drauf sehen - Also alten Fahrzeugbrief geschickt. Da stehen wir als Neubesitzer (seit 2010) drin und Zulassung auf den Vorbestizer 2006. Wann das Womo erstmals zugelassen wurde, kann ich nicht direkt sehen. Dann steht noch, neuer Fahrzeugbrief ausgestellt 2018.


    Jetzt sagt der Prüfer daraufhin: NÖ, ist ja erst 2018 auf Womo zugelassen. Ich sag, ja aber wir haben den ja schon auf Womo übernommen, kann ja nich so hinkommen. Meint er: dann bräuchte er einen Nachweis, wann das Womo erstmals eingetragen wurde und dann die 20 Jahresfrist. :wack: :wack: :cursing: :cursing: Da kriegste echt die Motten. Hab vor allem jetzt im Sommer grad einen alten Feuerwehr-Mercedes gesehen, der war NEU ausgebaut Top modern mit allem Schnick Schnack und als Womo mit H zugelassen.... X(


    Ich höre und lese also IMMER WIEDER: KOMMT AUF DEN PRÜFER AN !!!!!


    Frage jetzt an Euch H-Spezis: ist das überhaupt so möglich, wie wir uns das denken oder müssen wir mindestens bis 2026 warten um das H zu kriegen (was ich mir eingentlich nach aller Recherche nicht vorstellen kann...)



    ODER:


    Kennt jemand einen Prüfer der H-freundlich abnimmt? Vorzugsweise Norddeutschland, oder Richtung Recklinghausen, oder Stuttgarter Raum oder Freiburger Raum


    Oder alles, was zwischen Bremen an der A7 und A5 Richtung Freiburg liegt... Denn die Strecke nehmen wir oft....
    Wäre hier für einen Erfahrungsaustausch sehr dankbar!!!
    Liebe Grüße und einen entspannten Abend


    Mareike

    Läuft bei uns!


    zwar rückwärts und bergab - aber läuft... ;)

  • dann bräuchte er einen Nachweis, wann das Womo erstmals eingetragen wurde

    Das KBA ist eine zuverlaessige Quelle fuer solche Informationen ;)



    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Das KBA ist eine zuverlaessige Quelle fuer solche Informationen ;)



    Gruss
    Stephan


    Hi,


    das mag sein, spielt aber beim H keine Rolle mehr. Die Richtlinien wurden geändert. Es heißt jetzt: Der Umbau muss zehn Jahre nach EZ möglich und üblich gewesen sein. Das dürfte in diesem Fall beides problemlos zutreffen.


    Man muss faktisch nicht mehr nachweisen wann die Umschlüsselung erfolgt ist.

  • Das mit dem "Nachweis" steht schon so in der Richtlinie zu den allgemeinen Bedingungen, unter 1. Punkt 3, drin.


    Dagegen sind die spezifischen Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen (3.4.) sehr einfach gehalten. Es wurden ja immer wieder Nutzfahrzeuge zum Wohnmobil umgebaut. So dass der Begriff "zeitgenössisch" in diesem Zusammenhang durchaus anwendbar ist.

  • Ja,ja, ein leidiges Thema. Es braucht halt einen Prüfer der das Auto auf der Straße sehen will.
    Entweder einfach ein paar ausprobieren ( ERST das Gespräch suchen und dann am Schalter bezahlen. Da merkt man gleich wessen Geistes Kind der Prüfer ist, wenn nicht interessiert, einfach wieder vom Hof und zum nächsten)
    Oder jemand aus dem Forum hat eine passende PN für Euch.


    Kürzlich hatte ich ein Gespräch mit einem Prüfer, der mir erklärt hat das das sooooo einfach nicht geht und das er sich ja der Mithilfe zur Steuerhinterziehung schuldig macht, wenn ich dann sooooo viel Steuern spare... Ich habe ihm mitten im Gespräch einen schönen Tag gewünscht und bin vom Hof gefahren. 5km weiter und eine Stunde später hatte ich ein H Gutachten in den Händen!


    Also: Nicht aufgeben, das klappt schon.


    Grüßle, Günter

    Detailwissen macht unsicher!

  • Das mit dem "Nachweis" steht schon so in der Richtlinie zu den allgemeinen Bedingungen, unter 1. Punkt 3, drin.


    Dagegen sind die spezifischen Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen (3.4.) sehr einfach gehalten. Es wurden ja immer wieder Nutzfahrzeuge zum Wohnmobil umgebaut. So dass der Begriff "zeitgenössisch" in diesem Zusammenhang durchaus anwendbar ist.


    Die zitierte Ausgabe ist von 2011 und nicht mehr aktuell.


    Aktuell:Neu hinzu kam 2011, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
    Eine wesentliche Änderung gab es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind seitdem auch Änderungen möglich, die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden.



    Siehe
    https://www.oldtimer-markt.de/…neuer-anforderungskatalog

  • Ach so. Ähmm, Hirn braucht Hilfe.... ;)


    Welches 2011 ist denn nun älter? Das von mir verlinkte, oder das von der Oltimer-Markt ?


    Ach ich seh grad, das von mir. :P Wir hatten hier vor ziemlich genau zwei Jahren, am 20.12.16, genau über diesen Artikel gesprochen.... :D :great:

  • Flache Lernkurve ... mein Lieber :D oder doch ne stark fallende Gerade ^^


    Sorry konnte gerade nicht anders 8)

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Cool, diese Richtlinie hatte ich noch nicht im Netz gefunden (ist ja eh schwer da irgendwas Brauchbares für solche super Sonderfälle zu finden) Da arbeite ich mich jetzt mal durch.


    Ich werde mal schauen, dass ich einfach noch ein paar TÜV Stellen abklappere. Kann doch nicht sooo schwer sein (obwohl, wenn man die immer so hört...)
    Zur Not nehmen wir auf der nächsten Sommerroute halt die Tour über Rougebiet und Aachen ;)


    DANKE erstmal für diese wirklich hilfreichen Infos!!!

    Läuft bei uns!


    zwar rückwärts und bergab - aber läuft... ;)

  • Moin moin,


    … Da kriegste echt die Motten. Hab vor allem jetzt im Sommer grad einen alten Feuerwehr-Mercedes gesehen, der war NEU ausgebaut Top modern mit allem Schnick Schnack und als Womo mit H zugelassen.... X(

    Mareike

    Hallo Mareike,


    bist Du Dir sicher das die Feuerwehr als WoMo zugelassen war?
    Kann mir vorstellen das in der Zulassung So.Kfz Feuerwehr steht und der Ausbau später kam.


    Bei einem Oldtimer mit H-Kennzeichen ist es doch egal ob da LKW, oder So.Kfz oder Womo im Schein steht. Steuerlich zahlst Du die gleiche Pauschale… Zieh doch die geplante Kernsanierung vor, mach den Aufbau leer und lass ihn dann als LKW oder eben So.Kfz Übertragungswagen zu.


    Ich hatte einen Unimog Funkkoffer, auch erst mit H-Kennzeichen versehen und dann ausgebaut.
    Hat den TÜV bei der jährlichen Prüfung nullkommanix interessiert…


    Habe aktuell eine Feuerwehr, mit H-Kennzeichen als So.KfZ Feuerwehr. Der Aufbau war zur Abnahme leer und wurde nun sukzessive ausgebaut. Natürlich so das es von aussen immer noch original ausschaut. Der jährliche TÜV hat nullkomma keine Probleme damit. Allerdings könnt ich mir vorstellen das ein Eintrag als Womo schwierig wäre.. hat jedoch keinerlei Vorteil, ich lass sie weiter als So.Kfz Feuerwehr laufen.


    Vielleicht ist es ein Ansatz auf die Umschlüsselung zu verzichten und das einzutragen was bei Erstzulassung drin stand

  • Da muß ich kurz widersprechen. Es ist nicht egal ob LKW , so.Kfz oder Womo. Das Sonntagsfahrverbot entfällt in diesem Fall zwar, da unter 7,5t, aber da gibt es noch mehr wie z.B die erlaubten 100 km/h auf der BAB mit dem Womo unter 7,5t ; Bestimmungen für Schutzbriefe, Fährtarife, Durchfahrtsverbote in Östereich, und alles was mir gerade nicht einfällt.


    Grüßle, Günter

    Detailwissen macht unsicher!

  • OK, da sind einige Punkte die die Nutzungsweise nach Zulassung beeinflussen,
    wenn ich das richtug verstanden habe steht die Zulassung ansich auf der Kippe.


    Eh man gar keine Zulassung hat wäre es zumindest ne Möglichkeit die man in Betracht ziehen könnte..

  • Sonstiges Kfz Womo ist ganz wichtig bei > 7,5t wegen SP (die dann nicht mehr erforderlich ist) ... bei Versicherung egal, da dort die tatsächliche Verwendung zählt ... eine Sonstige Kfz Bürofahrzeug kann auch als Womo versichert werden

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Sorry, kurze Nachfrage für die GAAANZ doofen: Was ist denn SP?


    Ansonsten, der Wagen fährt eh nur Spitze 95, durch Österreich fahren wir so gut wie nie und was sonst noch so ist, kann doch eigentlich sooo schlimm nich sein?


    Wäre eventuell eine Idee. Aber auch dann: jetzt Isser Womo, dann muss ich einen Prüfer finden, dem ich glaubhaft versichern kann, dass er neuerdings als SonderKFZ genutzt wird? Ohne rot zu werden? Könnte auch schwer werden - muss ich meinen Mann schicken :D :whistling:

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    zwar rückwärts und bergab - aber läuft... ;)

  • Hallo zusammen! Sorry wenn ich diesen Thread wieder aufwärme, aber ich habe eine zum Thema passende Problematik:


    Ich baue gerade einen alten Mercedes 309D (früher Feuerwehr in der Schweiz) zum Womo aus. Allerdings ist dieser derzeit als LKW mit H-Kennzeichen zugelassen. Mein derzeitiger Dekra-Prüfer hat damit ein Problem und schreibt mir vor, dass ich weder Kühlschrank, noch Herd, noch Wasserversorgung fest einbauen darf, da es dann ein Wohnmobil wäre und den historischen Status somit verlieren würde. Auch die Anzahl der zugelassenen Sitzplätze ist ein Problem. Derzeit sind es nur die 2 vorne und wir erwarten Nachwuchs. Zu Zeiten der Feuerwehr waren es 9 Sitzplätze - davon hinten 7 ohne Gurt.


    Ich denke das müsste doch möglich sein das Auto zum Womo umtragen zu lassen ohne das H-Kennzeichen zu verlieren. Soweit ich in diesem Thread gelesen habe geht es dem Gesetzgeber inzwischen ja nur noch darum einen zeitgenössischen Ausbau vorzufinden. Der Schwebt mir vor und zwar komplett aus Holz. Ich könnte zwar zu jedem TüV/Dekra Termin Kühlbox, Spirituskocher rausnehmen und einen eventuellen Unterbodentank abschrauben, aber eigentlich möchte ich es richtig machen und auch zu meinem Womo stehen.


    Und auch die alten Sitzplätze hinten müssten doch zu reaktivieren sein, schließlich stehen sie noch im schweizer Fahrzeugbrief. Da ist dann allerdings die Frage ob es besondere Anforderungen an diese ehemals seitlichen Sitzbänke gibt? Ich möchte die alte Einrichtung eigentlich loswerden und habe sie bereits ausgebaut. Jetzt überlege ich sie wieder einzubauen nur um die Sitzplätze wieder eingetragen zu bekommen. Danach stellt sich dann die Frage ob die alten seitlichen Sitzbänke in die Womoeinrichtung integrierbar sind oder ob ich am selben Ort einfach eine Sitzbank aus Holz bauen kann. Gurte könnte und würde ich auch anbringen - zur Sicherheit der Kinder.




    Hat jemand Tipps für mich?


    Euch allen einen schönen Sonntag!

  • Wie ich Dir gerade schon per PN geantwortet habe, wirst Du damit leben müssen, zuerst mal auf Womo ohne H umzuschlüsseln und später, nach erfolgtem, zeitgenössischem Umbau irgendwann wieder nach einem H zu fragen. Wenn es ohne H nicht geht würde ich nicht umschlüsseln.
    Für alles weitere hatte ich Dich schon an Vossys Forum verwiesen, in diesem Forum werden vorzugsweise Fahrzeuge ab 7,5to besprochen.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Guten morgen,
    habe gestern ohne Probleme das H-Gutachten bekommen. Weder aut. Satanlage, noch die Möbel aus'nem 2005'er Hymer haben den Prüfer irgendwie interessiert. Also sehe ich den grossen Ermessensspielraum eines Prüfers als erwiesen an... Gruß, Michi

    ...nüchtern betrachtet, war's besoffen besser!

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