Schlepp-Deichsel zur PKW-Mitnahme

  • Entschuldige mal !
    Der ist nur für auf der Strecke gebliebene Setras gedacht.







    Pffff- ein Mercedes bleibt nicht stehen !

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Ich kenn das Ding noch als Schleppachse,


    das bedeutet, das, der abschleppt den 2er (die neue Bezeichnung weiß ich jetzt nicht) haben muß. ;( ;(

    wie war das, Einfälle kommen, wenn man(n) schläft :D :


    bei dem Abschlepphund, der ohne Beleuchtung und so, darf man glaube ich nur betriebsunfähige Fahrzeuge abschleppen, bis zur nächst geeigneten Werkstatt. Und für abschleppen brauchst du nur den Führerschein, den du für das ziehende Fahrzeug brauchst.
    Bei dem zugelassenen Hänger handelt es sich um Schleppen, also mehr als 3 Achsen.


    Bei dem Kartenführerschein gibt es aber keine Achszahlbeschränkung beim Hänger mehr, BE bzw. C1E reichen da wieder aus.

  • Ich hab den Verkäufer erreicht aber er hat keine Papiere und keine Verwendungserlaubnis.
    Im Wohnmobilforum wird dieses Thema diskutiert aber ich kann weil ich nicht angemeldet bin nicht alle Beiträge lesen
    also wer da angemeldet ist schaut dort bitte nach und sagt bescheid.Danke


    Uwe

  • @ Uwe,
    meinst du das sich hier einer outet, "Wohnmobilforum"
    Ich habe da bis jetzt noch nicht mal von gehört und verkneife es mir es zu googeln,
    pass bloss auf das du dir dort beim besuchen keinen Tupperwarus... äh ...virus einfängst
    und den dann ungewollt verbreitest.


    Obwohl, ...wir haben ja auch Leute mit Wohnmobilen hier. :D :D



    Ich denke, das wenn es möglich wäre so eine Schleppdeichsel durch den TÜV zu schieben
    und man ein Mustergutachten dafür hätte,
    es sich wie ein Lauffeuer verbreiten würde, der Markt dafür ist da.


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • Uwe


    Schau doch mal bei eBay unter Schleppachse da gibs die Begleitpapiere. Kannste den alles nachlesen und dann mal mit einem netten Prüfer :cursing: besappeln wie es ist mit PKW hinter Bus. :D Ach übrigens 80km/h Reifen gibts auch bei Bay

    Schöne Grüße aus der Altmark :thumbup:

    3 Mal editiert, zuletzt von Andreas I 211 ()

  • Mir läßt das Thema ja keine Ruhe, darf ich mal so sagen...
    Nun habe ich noch diesen Thread gefunden, in dem allerdings nur der niederländische Vertrieb Stellung bezieht. Auch sie wünschen sich jemanden, der versucht, das System durchzusetzen.


    Ich habe mich nun mit dem englischen Hersteller in Verbindung gesetzt und werde mal versuchen, ein System für unseren Corsa zu bekommen - um damit beim Tüv und bei der Zulassungsbehörde vorstellig zu werden.


    Ich werde berichten, aber ich lass die Sache langsam angehen...

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Ja dieses leidige Thema läßt auch andere nicht zur Ruhe kommen.


    Selbst große Wohnmobilhersteller haben großes Interesse daran dieses System für Deutschland
    gesellschaftsfähig zu machen, bisher leider ohen Erfolg, obwohl die Namhaften Hersteller doch
    wohl über genügend Background verfügen, schaffen sie es nicht die Zulassung durchzuboxen.


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • … und im Keller rattert die Bartwickelmaschine!


    Promobil 6/2012 (teilweise verkürzt)


    PKW-SCHLEPP IN DEUTSCHLAND TABU
    A-Frame, Zuggabel, Koppeldeichsel-das Top-Thema auf Fähre, Autobahn oder Stellplatz hat viele Namen und einen entscheidenden Nachteil: Derlei Technik ist in D verboten.
    (Redaktion erhält ständig Bilder von holl. oder brit. Gespannen-die gibts hier auch schon weiter oben)


    §32a der STVO: Das Schleppen von betriebsbereiten Fahrzeugen als Anhänger ist untersagt.


    Der PM-Jurist Zipper: „Auch das Zulassen im Ausland nützt nichts. An der Grenze muss abgehängt werden.“


    Eine Anpassung des Verkehrsrechts innerhalb der EU ist auch nicht in Sicht.


    Kfz-Experten haben durchaus ihre Zweifel daran, ob das Schleppen im Leerlauf über lange Strecken ohne Probleme für das Getriebe und den Motor des gezogenen Pkw bleibt.


    Den Satz halte ich für gequirlte Scheisse. Wer die immensen Kosten für die Toebar und die Umrüstung des Fahrzeugs nicht scheut, kann auch das Getriebe alle 2 Jahre überholen lassen.
    Und als alter Mann kann ich nur sagen: Fahrrad, Roller, Dreiräder oder für Memmen das geschlossene Motorrad von BMW (gibt’s die noch?) würden sogar noch die Sozialkassen entlasten.
    Wer so etwas nicht mehr fahren kann, ist auch zum Bewegen solcher Gespanne nicht mehr in der Lage.


    Die paar Leute in D sprecht doch mal den Ramsauer an. Der hatte schon Begeisterungsstürme mit dem Wechselkennzeichen erreicht. :great:



    Grüße
    Roller-Zoller

    Prognosen sind deshalb so schwer, weil sie meist die Zukunft betreffen

  • Hallo,

    obwohl die Namhaften Hersteller doch
    wohl über genügend Background verfügen, schaffen sie es nicht die Zulassung durchzuboxen.

    weisst Du das, dass ein Namhafter Hersteller das schon versucht hat? Haben die da wirklich Interesse dran? Letztenendes würden sich dann hochpreisige Mobile mit integrierten Smart-Garagen vielleicht nicht mehr so gut verkaufen.
    Wer an der Legalisierung dieses Systems verdienen würde ist der Einbauer der Car-A-Tow Technik - oder ein Hersteller entwickelt ein eigenes System.

    Promobil 6/2012 (teilweise verkürzt)


    PKW-SCHLEPP IN DEUTSCHLAND TABU
    A-Frame, Zuggabel, Koppeldeichsel-das Top-Thema auf Fähre, Autobahn oder Stellplatz hat viele Namen und einen entscheidenden Nachteil: Derlei Technik ist in D verboten.

    Auch die Promobil recherchiert nur, die würden nie sowas durchdrücken wollen. Ist doch auch nur ne Zeitung.




    Es geht wohl um den Paragraphen, in dem beschrieben wird, dass KFZ nicht gleichzeitig Anhänger sein dürfen.
    Was kostet es an Strafe, wenn man dagegen verstößt? Wenn man denn überhaupt angehalten wird. Ist ein Rechenexempel.


    Übrigens hat mir irgendwer auf irgendeinem Treffen mal erzählt, dass es tatsächlich ein deutsches Gespann dieser Art gibt, der ist aber endlos lange den Zulassungsbehörden und dem Tüv auf die Nerven gegangen.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Hallo zusammen,


    also die Schleppvorrichtung wurde in Deutschland schon vor längerer Zeit durch den Dachverband der Wohnmobilindustrie versucht durchzubringen. leider durch viele Gesetzte in D nicht machbar. Das ist das eine. Das Andere ist doch, dass die Stückzahlen für so eine Schleppvorrichtung zu gering sind. Wenn das eine Firma wirklich durchsetzten will, hat die doch von den Kostenseiten einen irren Aufwand. Das rechnet sich nicht. Alleine was die für TÜV Gutachten brauchen kann doch keiner bezahlen, bei den Stückzahlen die dann kommen.
    Ich habe mich auch mal dafür interessiert, habs aber dann gelassen. Die Systeme sind alle aus den USA. Die Engländer haben die dann auf englische Masse umgestellt. Da muss es- trotz EU- noch gehen. Aber wir in D sind da natürlich ganz anders.
    Grüsse
    Wolfgang


  • Es geht wohl um den Paragraphen, in dem beschrieben wird, dass KFZ nicht gleichzeitig Anhänger sein dürfen.
    Was kostet es an Strafe, wenn man dagegen verstößt? Wenn man denn überhaupt angehalten wird. Ist ein Rechenexempel.


    Übrigens hat mir irgendwer auf irgendeinem Treffen mal erzählt, dass es tatsächlich ein deutsches Gespann dieser Art gibt, der ist aber endlos lange den Zulassungsbehörden und dem Tüv auf die Nerven gegangen.


    Ein Bekannter von mir wurde damit angehalten und ja, das wird geahndet und zwar saftig! Die Polizei hält nur die Leute nicht an, bei denen sie nichtmal wüssten was sie in die ANzeige schreiben sollen. Also alle eindeutigen Verstöße werden auch angehalten ;) - man muss nur genug verkehrt machen dann machen sie beide Augen zu weil sie nicht wissen was sie dann als Tatbestand aufführen sollen, wenns zu viele Verstöße auf einmal sind. Das hat der Polizist meinem Bekannten gesagt.
    Das war aber vor langer Zeit und er hat es geschafft mit einem Gerichtsverfahren aus der Nummer wieder rauszukommen, hätte aber ziemlich lange den Lappen abgeben können und die Strafe wäre unbezahlbar gewesen.
    Für so ein Gespann braucht man eine Sondergenehmigung, die eben fast unmöglich zu bekommen ist. Gewerblich gehts wohl noch irgendwie, aber Privat kann man das vergessen.

  • Dieses Thema wird auch in Verkehrsportal immer wieder heiß diskutiert.


    z.B. in diesem Thread.


    Dort findet sich auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches sich mit Schleppen beschäftigt.
    Im Entscheidungstext auf Seite 6, Absatz 2, Satz 1-3 (kann da leider nicht rauskopieren) heißt es, das definitiv ein solches Schleppen nur mit Ausnahmegenehmigung nach §33 StVO möglich ist, und diese nur in Einzelfällen erteilt werden.


    Auch wenn der Kern des Urteils sich auf einen ein wenig anders gelagerten Sachverhalt bezieht, so ist die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts zum §33 schon eindeutig.
    Ob eine solche Genehmigung für einen Privatmann denkbar ist, kann ich nicht beurteilen.


    Wünschenswert wäre natürlich eine Anpassung der Gesetzgebung, um derartiges ohne Ausnahmegenehmigung umsetzen zu können.


    es grüßt


    Ducky

    - -
    Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen

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