Hallo Leute,
mal eine Frage an die Nachbarn in Österreich oder Kenner der Rechtslage ...
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) – dazu zählen alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Maut. (GoBox)
Die Aussage ist ja klar, allerdings würde mich interessieren, ob es wie in der Schweiz Ausnahmen für historische Fahrzeuge gibt?
Habe mal bei der ASFINAG angefragt, bis Dato aber keine Antwort erhalten.
Lieben dank.
Igor