Schneeketten-Mitnahmepflicht / ich hab die Ösi-Bullen echt lieb

  • Das stimmt allerdings ... Ich könnte die Frage beantworten ... aber das macht Auf und Davon bestimmt selbst :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Das habe ich auch erst in der Praxis lernen müssen ... wenn Du dort mit 72km/h fährst riskierst Du vom Anhänger des Überholenden in den Graben gedrängt zu werden ...

    .....das habe ich jetzt im Mittelteil nicht verstanden..... 8|



    .....haben die sooo große Anhänger??? ?(

  • ne lang :D und wenn der Gegenverkehr kommt ziehen die wieder rüber ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
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  • Hallo liebe Leute
    Das mit der Mitführpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ist richtig. Was hier aber auch ein bißchen untergeht ist,
    daß Winterreifen in Österreich nur mit Zeichen Schneeflocke Winterreifen sind sonst nicht.
    Gruß Hannes.



  • Quelle : WKO Wirtschaftskammer Österreich


    https://www.wko.at/Content.Nod…_Detailinformationen.html



    • Was sind Winterreifen im Sinne des Kraftfahrgesetzes?
    Zitat

    Das sind Reifen, die zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind und die eine entsprechender Profiltiefe besitzen. Sie müssen mit dem Kürzel M+S (oder M.S oder M & S) gekennzeichnet sein.
    Speziell ältere Reifen sind oftmals ebenfalls für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen geeignet, führen aber kein M+S-Kürzel am Reifen. Hier kann nur eine nachträgliche Kenn­zeichnung (zB. Einbrennen) durch einen Reifenfach­händler helfen. Spezialreifen müssen an der Reifenflanke die Kürzel ET, ML oder MPT aufweisen.

    • Mindestprofiltiefe der Reifen:

    Normale Reifen Fahrzeuge bis 3,5 t1,6 mmFahrzeuge über 3,5 t2,0 mm WinterreifenFahrzeuge bis 3,5 t4,0 mm (Radial)Fahrzeuge über 3,5 t5,0 mm (Radial)

    • Für Kraftwagen mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht gibt es kein Verbot von Mischbereifung. Das heißt, dass beispielsweise auf der Vorderachse Sommerreifen und auf der Hinterachse Winterreifen verwendet werden dürfen.
    • Die Behörde kann für bestimmte Straßenabschnitte durch straßenpolizeiliche Anordnung eine Winterreifenpflicht verfügt werden, erkennbar durch Fahrverbot mit Zusatz "ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“. In diesem Fall ist das Befahren des Straßenabschnittes nur mit einer entsprechenden Ausrüstung (Winterreifen) zulässig.

    Gruß Jürgen


  • Die Behörde kann für bestimmte Straßenabschnitte durch straßenpolizeiliche Anordnung eine Winterreifenpflicht verfügt werden, erkennbar durch Fahrverbot mit Zusatz "ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“. In diesem Fall ist das Befahren des Straßenabschnittes nur mit einer entsprechenden Ausrüstung (Winterreifen) zulässig.


    Ist nicht ganz vollständig diese Ausführung denn es gibt dann noch die situationsbedingte Winterreifenpflicht
    Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen M1 (Personen-/Kombinationskraftwagen) und N1 (Lastkraftwagen bis 3,5 t) vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.


    Der Lenker darf Schneeketten nur dann verwenden, wenn dies erforderlich ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können.


    Diene Ausführung gilt nur für Fahrzeuge der Kl. M2, M3, N2 u. N3 8)


    Und zum VZ - nicht nur winterreifen gelten da sondern theoretisch auch Sommerreifen mit Schneeketten - aber wie gesagt das ist nur theorie :prost:

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

    2 Mal editiert, zuletzt von Reineke - S208 ()

  • Und was würde ich dann machen, wenn es für die Lenkachse keine Winterreifen gibt? (gibts nämlich nicht)


    Nicht in Betrieb nehmen....heisst das, wenn ich unterwegs überrascht werde, darf ich weiterfahren? (Also ohne Motor aus, raus aus Ösiland?)



    Fragen über Fragen :wack:


    Und die Chips stehn bereit :joke:

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Für N2, N3, M2 u. M3 gibt es meiens Wissen immer Winterreifen.


    Wenn du mit einem M1 überrascht wirst darfst stehenbleiben u. zu Fuß weitergehen. Unter umständen sogar mit einer saftigen Strafe


    Hab mir gerad ePopCorn gemacht :prost:

    Stephan + Maria


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  • Bei mir steht Fahrzeugklasse 21... das heisst Wohnmobil.
    Ist das dann mit M1 identisch?

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  • Ganz einfach,..ich mach nen riesigen Bogen ums Ösiland,


    man, man ,man...man kanns auch übertreiben.

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Wir waren Ostern oberhalb vom Polarkreis

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