Uwe hat mir heute morgen diesen Artikel geschickt:
https://www.swr.de/swraktuell/…n-auto-wohnmobil-102.html
Natürlich weiss man mittlerweile, dass man nicht alles, was die Presse so rausdrückt, ungefiltert glauben darf. Das meiste stimmt aber tatsächlich, bis auf die Kleinigkeit, dass der PKW sehrwohl gebremst wird.
Ob die Beamten hier nicht ein wenig über die Stänge geschlagen haben?
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) Abschnitt 4, § 20 bis § 22, regelt die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Strassenverkehr in Deutschland.
(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Einzig bei § 22 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge, wäre ihre Aktion gerechtfertigt gewesen, wenn das Auto hinten dran nicht mit bremst. Oder der Engländer kein "E" oder äquivalenten Führerschein hätte.
Interessant ist hier noch diese "europäische Genehmigungsurkunde" und deren Inhalt....