Zulassung in den Niederlanden

  • Hallo,
    ich habe ein Problem gefunden.


    Kurzversion:
    - ich möchte in einem Fahrzeug wohnen und damit durch Europa reisen
    - ich würde gff. gerne ein Fahrzeug in Holland oder Frankreich auf mich zulassen
    - das Fahrzeug ist oder war in Holland oder Frankreich zugelassen
    - das Fahrzeug wäre in Holland als Oldtimer steuerfrei
    - das Fahrzeug in Deutschland zugelassen zu bekommen erscheint eher schwierig und teuer
    - ich spreche nur deutsch und englisch.
    - nach holländischen Behördenangaben kann man als Ausländer problemlos ein Fahrzeug anmelden (die notwendige BSI bekommt man auch als Non-Resident)
    - Versicherungen versichern dich nur wenn du in Holland wohnst (das ist der Knackpunkt!)
    - ich will nicht dauerhaft eine Wohnung in Holland unterhalten
    - ich will auch nicht dauerhaft in Holland gemeldet sein



    Frage:
    - kennt einer Tipps oder Ideen, wie man das Vorhaben umsetzen könnte?





    Langversion:


    Ich habe mir vor einiger Zeit ein Fahrzeug in Holland angesehen.
    Beim Gespräch mit den TÜV-Leuten in Deutschland kam aber leider nichts gutes bei raus.
    Die Vorschriften in Holland und Deutschland sind wohl doch sehr unterschiedlich.
    Die Prüfer wollen Umbauten und an ein H sei ohne erhebliche Rückbauten auch nicht zu denken und an eine grüne Plakette ebenfalls nicht und das Hubbett muss auch raus, und das mit der Einrichtung so und so und auch die Gasanlage geht schon mal gar nicht... Und ich war nicht nur bei einem Blaumann.


    Wenn das Fahrzeug noch nie in D zugelassen war, wollen die dann ggf. noch ganz tolle Tests, wie z.B. Messung der Lärmemissionen des vorbei fahrenden Fahrzeugs auf einer LKW-Messstrecke. So etwas könnte alleine mal locker 1-2 Tausender kosten. Sprich, untem Strich quasi unbezahlbar. Das Kosten-Risiko, das Fahrzeug nach D zu holen ist völlig unüberschaubar.


    Jetzt ist mir aufgefallen, dass das kein Einzelfall zu sein scheint, bzw. dass es in Holland prinzipiell einfacher ist so ein Fahrzeug zu betreiben, mindestens, wenn es dort ohnehin schon seit Jahrzehnten angemeldet ist. Und es stehen da auch noch andere schöne herum, die ein ähnliches Problem haben. Also dachte ich, hey, wir sind ja Europa, kann das Fahrzeug nicht im Ausland angemeldet bleiben?



    Ich habe in Holland bei den Ämtern angefragt und siehe da, zum Zulassen muss man nicht in Holland wohnen. Man braucht nur eine BSI-Nummer, die Fahrzeugpapiere und eine Versicherung.
    - Die Papiere gibts ja beim Verkauf.
    - Die BSI-Nummer kann man als Non-Resident bekommen, ohne Wohnsitz in den Niederlanden. Das ginge nach Voranmeldung auch mit der Zulassung in einem Aufwasch.
    - Die Versicherung .. mag einen nicht.



    Die Versicherung ist der wirkliche Knackpunkt, soweit ich das derzeit sehe.
    Ich habe mit mehreren Versicherungen gesprochen, die versichern dich nur, wenn du in Holland wohnst, und ich habe keine Ahnung, was die machen, wenn man aus Holland wieder weg zieht. Wenn man die Gesamtsituation erklärt, kommen die auch nicht mit kreativen Lösungsideen, wie z.B. "Geben Sie uns eine Adresse in Holland, und wenn Sie uns dann später eine deutsche Adresse nennen, ist uns das auch egal". Bei deutschen Versicherungen ist das nicht besser, die versichern nur in Deutschland gemeldete Fahrzeuge. Zudem gibt es wohl noch andere Probleme, bzg. wie so ein Fahrzeug klassifiziert wird, ob z.B. "Camper" überhaupt möglich ist. An dieser Stelle hat sich die Sprachbarriere als besonders hinderlich erwiesen. D.h. ich habe leider keine einzige Kostenabschätzung bekommen, was die Versicherung überhaupt so kosten würde.



    Eigentlich ist meine Idee, im Fahrzeug zu wohnen und durch Europa zu tingeln und nirgendwo länger als 6 Monate im Jahr zu sein, so dass man nirgendwo gemeldet sein muss, bzw. sich nicht ummelden muss.


    Mit einem deutschen Fahrzeug ist das kein Problem. Ich melde nur meinen Wohnsitz auf dem Amt ab und habe für Post mit Versicherungen & co noch eine Adresse am Elternhaus. Das Abmelden ist wichtig, falls mal was amtliches ist und man bei Abwesenheit nicht in Frist-Fallen fallen will. Zudem vereinfacht das den Umgang mit dem Finanzamt, falls man auf der Reise Einnahmen hat. Wenn Versicherung & Steuern immer bezahlt sind, ist alles kein Problem. Es gibt sogar gesetzliche Regelungen, welche Behörden dann für einen Zuständig sind (die, wo man sich gerade meistens aufhält, also im Prinzip freie Auswahl).


    Wenn ich das jetzt in Holland machen möchte (und ich vermute in Frankreich ist das das selbe?), dann wird das als deutscher schwer. Der RDW meint zwar, es gibt unzählige Holländer, die das so machen, und man hat deswegen sogar im Ausland APK-Stationen (der holländische TÜV), damit die Leute nicht nach Holland pilgern müssen, wegen der Hauptuntersuchung. (In Deutschland meinte der TÜV, während man im Ausland ist, muss man nix machen, erst wenn man wieder zurück käme, müsse man wieder zum TÜV.)



    Es scheint jedoch unmöglich zu sein, eine Versicherung für ein Fahrzeug in den Niederlanden ohne Wohnsitz dort zu bekommen. Leider kenne ich niemanden in Holland. Ich hätte keine Probleme, mich wegen dem Abschluss der Versicherung auch mal kurz in Holland mit Wohnsitz anzumelden, das sollte aber keine Dauerlösung sein und dauerhaft eine leerstehende Alibi-Wohnung mieten möchte ich schon gar nicht.


    Hat irgendjemand Erfahrungswerte zu solchen Situationen? Wie machen es die Holländer, die über Jahre nicht in die Niederlande zurück kommen und dennoch ihr Fahrzeug in Holland gemeldet haben? Und warum soll das nicht funktionieren, wenn man nur die falschen Eltern hatte und nicht als Holländer geboren wurde?



    Dank und Grüße

  • schöner roman,
    was möchtest du uns jetzt sagen???
    was soll zugelassen werden-das ist momentan rühren im suppenkessel
    ohne fakten kann da wohl niemand wirklich weiterhelfen
    mit freundlichem gruß

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Generell finde ich deinen Denkansatz gut. Aber da das eine
    grauzone ist, musst du auch grau handeln. Du hast ja eine Lösung aufgezeigt:
    Wohnsitz da anmelden, bei Versicherung am besten gleich den zweit Wohnsitz in D
    angeben, und ggf. abmelden.



    Warum eigentlich nicht in NL gemeldet sein?

    ***Wenn wir uns von unseren Träumen leiten lassen, wird der Erfolg all unsere Erwartungen übertreffen***

  • Hallo Roman,


    es gibt ein Gesetz das alles was bereits einmal in der EU zugelassen war, auch in Deutschland zugelassen werden muß.


    Also nix Abgasgutachten, Geräuschmessung usw....davon abgesehen auch nur nötig wenn es dieses Fahrzeug noch nie in der EU bzw. BRD gab.


    Fjordliner ist auch glaub ich aus Belgien der wird mehr Auskunft geben können.


    Anonsten eine Anschrift suchen, WG Zimmer, Campingplatz und go.

  • Also, ich bin Höllander und wundere mich uber diese ganze geschichte... Ein fahrzeug ist hier erst steuerbefreit nach 40 jahren, also bj. 1975. Steuer geht hier nach gewicht und beim Wohnbus, bzw Wohnmobil kommt mann schnell auf 4000 euronen pro jahr.. Zum beispiel kostet mein o303 mit 10 tonnen 3975,- im jahr am strassensteuer.. Egal ob mann fährt oder nicht.. Mein o303 ist bj 1976 december, also erst nächstes jahr steuerfrei. Gruesse Pieter

    Unser Fuhrpark: Mercedes O303 bj.76, VW LT28 Sven Hedin bj. 82, VW T3 Westfalia Joker bj .80,VW Golf 2 bj.92,Renault Laguna 1 bj.00 ,Renault Espace III bj.97, Citröen Picasso bj. 02, 3 mal Yamaha FJ 1200 bj.89, bj.90,bj.92, Yamaha 250 bj.80,2 mal Honda VF1000F bj. 84, Honda Shadow 500 bj. 92 :P Und 2 mal rasentraktor MTD

  • "es gibt ein Gesetz das alles was bereits einmal in der EU zugelassen war, auch in Deutschland zugelassen werden muß.
    "



    hallo,


    das stimmt schon im Prinzip, aber in der Praxis bastelt jeder da dann doch noch dran rum und versucht die Zulassungen zu erschweren.


    Ein Bekannter wollte letztes Jahr einen VW Bus T3 aus Österreich nach D holen, also recht einfach ein Deutsches Auto aus einem Deutschsprachigen Land. Die Zulassung in D scheiterte an anderen Gewichtsangaben, der Bus in Ösiland war mit über 2,8 Tonnen zugelassenn und das geht nach Deutschem Recht nicht.


    Was mich bei der aktuellen Geschichte holland Geschichte wundert, das die Holländer ein Auto im Land ohne Wohnsitz zulassen würden. Bisher kenne ich das nur, das alle Staaten argwöhnisch drüber wachen, das ja kein Auto "fremd" gemeldet ist. Als Deutscher mit einem NL Kennzeichen rumfahren würde nach 6 Monaten in D Stress bedeuten.


    Glückliche EU


    Gruss



    W.

  • Hallo Tosch,


    genau das versuchte ich zu sagen. Deshalb wundert mich ja, das es die Möglichkeit gibt, in NL ein Auto sogar ohne Wohnsitz zuzulassen.

  • Das geht auch in Andorra - da braucht man keinen Wohnsitz zu haben - nur das Fzg. muss sich bei der Anmeldung in Andorra befinden - Hacken dabei ist, dass die Zulassung nur für ein Jahr gültig ist

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Wie kann man bloß freiwillig mit GELBEN Nummerschildern fahren wollen !!!


    Kopfschüttel



    Schwarze Schrift auf gelbem Grund halte Abstand bleib Gesund !



    Wie war das eigentlich ...wie werden in Deutschland Blinde im Strassenverkehr gekennzeichnet...Richtig das waren schwarze Zeichen auf gelbem Grund....kann man da paralellen ziehen ?


    Ach und ne Fussball Mannschaft gibt's ja auch noch.....Duck und wech...

  • Wir können ja eine Autovermietung sonst wo gründen… z.B
    Malta wenn die bedingungen passen. Alle beteiligten bringen "ihr" Fahrzeug ein
    und können das dann anschließenden Mieten. ^^

    ***Wenn wir uns von unseren Träumen leiten lassen, wird der Erfolg all unsere Erwartungen übertreffen***

  • Na das wäre sicher eine Idee - vor allem wäre dann vieleicht die Verscherung deutlich billiger :D

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Holland = teuer!! ;(

    Also, ich bin Höllander und wundere mich uber diese ganze geschichte... Ein fahrzeug ist hier erst steuerbefreit nach 40 jahren, also bj. 1975. Steuer geht hier nach gewicht und beim Wohnbus, bzw Wohnmobil kommt mann schnell auf 4000 euronen pro jahr.. Zum beispiel kostet mein o303 mit 10 tonnen 3975,- im jahr am strassensteuer.. Egal ob mann fährt oder nicht.. Mein o303 ist bj 1976 december, also erst nächstes jahr steuerfrei. Gruesse Pieter

    Unser Fuhrpark: Mercedes O303 bj.76, VW LT28 Sven Hedin bj. 82, VW T3 Westfalia Joker bj .80,VW Golf 2 bj.92,Renault Laguna 1 bj.00 ,Renault Espace III bj.97, Citröen Picasso bj. 02, 3 mal Yamaha FJ 1200 bj.89, bj.90,bj.92, Yamaha 250 bj.80,2 mal Honda VF1000F bj. 84, Honda Shadow 500 bj. 92 :P Und 2 mal rasentraktor MTD

  • /Rant/
    Wow, Leute, bin ich froh, über so wertvolle, konstruktiven Hinweise.
    Das war mir gar nicht klar, dass wir da nebenan ein Land haben, in dem nur behinderte Idioten wohnen.
    Vermutlich hätten wir uns einfach im letzten Krieg mehr anstrengen müssen, um das Elend dort ein für alle Mal zu beenden?
    Geht's noch!?
    /Rant Ende/


    Ansonsten:

    • Natürlich ist ein Fahrzeug, dass in den Niederlanden steuerfrei als Oldtimer zugelassen ist älter als 40 Jahre. Das kümmert aber den deutschen TÜV nicht. Wenn der Besitzer in Holland zum Beispiel moderne Dachfenster aus dem Bootsbau einbaut, um das Dach dicht zu bekommen, oder eine Wirbelstrombremse nachrüstet, für mehr Sicherheit, dann ist es in D kein Oldtimer mehr, außer das Fahrzeug ist z.B. in NL zugelassen und gilt dort als Oldtimer -> freie Fahrt in grüne Zonen.
    • Wenn ein Fahrzeugtyp in seiner Art noch nie in D zugelassen war, dann wollen die freundlichen Gutachter das volle Programm, soweit notwendige Daten nicht bereits amtlich belegt sind. So meine Erlebnisse mit den Kollegen. Fehlt also die Angabe zu den Schallemissionen, dann müssen diese gutachterlich ermittelt werden, einfach weil.
    • Wenn bestimmte Anbauten, die in NL ok sind, dafür sorgen, dass die Beleuchtung aus bestimmten Winkeln nicht voll eingesehen werden kann, dann bekommst du in D für das iO-Fahrzeug aus NL eben keine Plakette.
    • Man darf in D alles fahren wofür man eine Fahrerlaubnis hat, egal wem es gehört, also auch wenn es einem selber gehört, solange das Fahrzeug eine in D anerkannte Zulassung hat. Letzteres ist bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen grundsätzlich der Fall.
    • Man muss ein Fahrzeug in D nicht anmelden, wenn man es nur vorübergehend (bis zu 1 Jahr) in D benutzt, außer es wird von Personen benutzt, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Inland haben. Das ist Steuergesetzgebung. Wenn du also den Wagen deines ausländischen Freundes kurz umparkst, dann ist das rein formal Steuerhinterziehung (§ 3 Nr. 13 KraftStG). Ich vermute aber, dass es auch hier noch Ausnahmen gibt. Ich habe nicht näher nachgesehen (ohne weitere Ausnahmen würde die Sache mit dem Mietwagen aus dem Ausland z.B. auch nicht funktionieren; ich habe das nicht geprüft, spontan finde ich nur die Befreiung von Güterfahrzeugen über 12t, die woanders in der EU zugelassen sind). Ich würde meinen ständigen Wohnsitz aufgeben, also ist der Ort der Zulassung des Fahrzeugs unerheblich und steuerrechtlich sauber, bis ich mich wieder niederlasse. Prinzipiell ist mir das Land egal, in welchem ich das Fahrzeug zugelassen bekomme, solange der Rest überschaubar ist (Steuer, Versicherung, erhalt der Zulassung).
    • Auch in D kannst du Fahrzeuge zulassen, auch wenn du nicht hier wohnst. Musst du ggf. sogar. Auch gibt es Menschen ohne Wohnsitz aber mit Fahrzeug. Auch diese müssen das Fahrzeug irgendwo zugelassen haben.
    • Mir ist kein Gesetz bekannt, nachdem ein in der EU woanders zugelassenes Fahrzeug auch in D zugelassen werden muss. Wo finde ich das? Ich vermute die entsprechende Aussage beruht darauf, dass heute in der Regel die Fahrzeuge der CoC entsprechen und damit so gebaut sind, dass sie den Vorschriften aller EU-Länder entsprechen. Das gilt aber nicht für ältere Fahrzeuge ohne CoC. Grundsätzlich gilt für alle Fahrzeuge, dass sie den lokalen Regelungen entsprechen müssen, will man sie lokal zulassen. Diese nationalen Regelungen sind nicht homogen.
    • Ich kenne eigentlich niemanden in den Niederlanden, geschweige denn dass ich Freunde dort habe. Leider.
    • Was kostet denn in NL die Versicherung für einen Wohnbus, so ungefähr?
  • aha.


    Und Deine Frage war nun?

    Unter anderem: Wo finde ich das Gesetz, dessen Existenz du im Prinzip bestätigt hast?
    Wenn es das gibt, wäre es spannend, dort nachzulesen was es im Detail aussagt, um zu sehen, ob oder wie es helfen könnte.

  • Such dir einen vernüftigen TÜV, alles was der Sicherheit dient wird am Oldi akzeptiert z.b. Sicherheitsgurte, bessere Bremsen andere Reifengröße u.s.w. und wenn da gelbe Birnen verbaut sind dann wechseln und gut is.

    Gruß Inge und Klaus

  • Hallo jo



    Wo warst du denn bislang um dich zu informieren ???????????????????




    Nimm die Fahrzeugpapiere und gehe morgen um 8 Uhr zum TÜV dann weist du um 9 Uhr genau wie es geht.



    Grüße von Klaus

  • Also, eine Oldtimer versicherung max. 7.000 km im jahr für meine o303 kostet 270 euro pro Jahr. Da er erst 39 jahre alt is, kostet er mich 740 euro jede 3 monaten MRB = Steuer. Gruesse aus Holland

    Unser Fuhrpark: Mercedes O303 bj.76, VW LT28 Sven Hedin bj. 82, VW T3 Westfalia Joker bj .80,VW Golf 2 bj.92,Renault Laguna 1 bj.00 ,Renault Espace III bj.97, Citröen Picasso bj. 02, 3 mal Yamaha FJ 1200 bj.89, bj.90,bj.92, Yamaha 250 bj.80,2 mal Honda VF1000F bj. 84, Honda Shadow 500 bj. 92 :P Und 2 mal rasentraktor MTD

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