Hallo,
Ein Bekannter kam heute mit folgender Frage:
Er hat den FS Klasse 2 (CE und C1E) seit 1972. Da er ihn ausschliesslich privat nutzt, möchte er ihn jetzt nochmal ohne den Nachweis der Module verlängern lassen. Nach bisherige Auskunft der Stadt Quierschied als zuständige Behörde muss er für die Verlängerung Fahrpraxis nachweisen. Wie das gehen soll und wie die Praxis nachgewiesen werden soll hat man ihm nicht gesagt.
Weiss jemand was darüber oder ist das eine Ausrede der FS Stelle? Kann man den Besitz eines Führerscheines von Fahrpraxis abhängig machen?
Gruss
W.