Führerscheinverlängerung nur mit Nachweis einer Fahrpraxis ?

  • Hallo,


    Ein Bekannter kam heute mit folgender Frage:


    Er hat den FS Klasse 2 (CE und C1E) seit 1972. Da er ihn ausschliesslich privat nutzt, möchte er ihn jetzt nochmal ohne den Nachweis der Module verlängern lassen. Nach bisherige Auskunft der Stadt Quierschied als zuständige Behörde muss er für die Verlängerung Fahrpraxis nachweisen. Wie das gehen soll und wie die Praxis nachgewiesen werden soll hat man ihm nicht gesagt.


    Weiss jemand was darüber oder ist das eine Ausrede der FS Stelle? Kann man den Besitz eines Führerscheines von Fahrpraxis abhängig machen?


    Gruss


    W.

  • ja klar, im Zweifelsfall gibt es darüber sogar Tachoscheiben :D


    Aber das ist nicht die Frage. Darf eine Behörde das verlangen?


    Gruss


    W.

  • Meines Motorradführescheins von klein auf groß
    mußte ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben,
    das ich mindestens 2000 kilometer gefahren bin.
    War aber im damaligen Gesetz so verankert!


    Führerscheingesetze ändern sich ständig!



    Gruß
    Klaus

  • Hab ich noch nie was von gehört, hat nicht bei meiner kürzlich vollzogenen Verlängerung auch keiner nach gefragt.

    gruß Stefan


    Selbst ist der M.A.N.


  • Weiss jemand was darüber oder ist das eine Ausrede der FS Stelle?

    Hier in Bayern hat das bei mir noch nie jemanden interessiert!
    Die fragen nur immer, ob ich ihn gewerblich nutze und geben mir dann das Merkblatt für die Schulungen mit. Das wars...

    Gruß, Chris!
    ---
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  • Auch in Bayern kommt so etwas vor........
    Ich würde Deinem Bekannten raten den ganzen Vorgang schriftlich abzuwickeln damit er etwas nachweisbares in der Hand hat.
    Inm Falle meines Mitarbeiters war das sehr nützlich.
    Wenn der Sachbearbeiter seine Ablehnung nämlich begründen muss kann man ihn bzw. seine Dienststelle belangen.
    Die Führerscheinstelle in Freising ruderte sehr schnell und heftig zurück als sie vom Anwalt eine Aufstellung der finanz. Einbußen bekam verursacht durch die Entscheidung des Sachbearbeiters ohne gesetzlichen Hintergrund.
    Dazu bedarf es aber Nerven und einer Rechtsschutzversicherung.


    Wenn möglich würde ich eine unbürokratische Lösung bevorzugen.


    lh
    Chris

    Bild lügt .... sagen die Anderen immer ....... ob da immer die Zeitung gemeint ist?

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