Wenn du 817 Kasse bei Alga meinst vergiss es
Die ist auf
Beiträge von zeboulon
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Hallo ich habe ein problem mit meiner
Leuchtweitenregelung .Es handelt sichum einen Mercedes 711 Bj.94. Wie bis
jetzt herausgefunden habe funktioniertdie nicht mit unterdruck sondern ist
ein Hydraulisches system befüllt mit GlykolIch habe einen Nehmerzylinder am
Scheinwerfer mal abgenommen kam keinGlykol heraus . Kann man das System
irgendwie wieder befüllen ? Oder was gibt es nochfür möglichkeiten ?
Schon mal danke im voraus Uwe
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Hallo ! Ich habe vor mir eine Mercedes 814 Sparkasse Bj.94 zu kaufen. Bei der Besichtigung viel mir auf das die ABS Kontrollleuchte nicht ausging. Was kann das Problem sein und was kann das Schlimmstenfalls kosten . Uwe
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Hallo
ich habe in meinem Womo seit zwei Jahren einen Holzofen denn ich mir
aus einer 5 kg Gasflasche selbst gebaut habe. Ist zwar nicht zum dauerheizen
sprich über nacht geht er halt aus aber ich möchte diese angenehme wärme
nicht mehr missen. Die truma macht das womo zwar auch warm aber mit
Ofen ist einfach gemütlicher obwohl ich kein Sichtfenster habe.Gruß Uwe
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Verlängere meinen auch gerade benötige nur ärztliche gutachten und ein
Foto. So ists in Lübeck. -
Hallo Annett
Ich hatte wegen der Teileversorgung für einen Kumpel in Spanien
nachgefragt. Der hat aber kein interesse mehr. Hast freie Bahn.
Viel GlückGruß Uwe
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Hallo ich habe mal eine frage weiß jemand von euch wie
es mit der Ersatzteilversorgung Für den hier
http://www.ebay.de/itm/Wohnbus…wagen&hash=item3cd15a613caussieht.
Gruß Uwe
Mod: Link korrigiert
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Nochmals dankeschön Flo so ist es übersichtlicher . Habe auch noch mal im Netz gestöbert
und fand dies DOT 4+ gibt es nur von Mercedes (A 000 989 08 07). DOT 4 kriegst Du überall.DOT 4+ kann zwei Jahre drin bleiben, DOT 4 soll früher, also jährlich, gewechselt werden.
Ja, Du kannst DOT 4 bedenkenlos verwenden, dann jedoch jährlich raus damit und nicht nur alle zwei Jahre. DOT 4+ hat einen höheren Nassiedepunkt als DOT 4.
Ich fahre seit 2000 Mercedes die DOT4+ "wollen" (die Benz ab 92-00 brauchten nur DOT4) nur mit DOT4 und es gab nie Probleme. Allerdings wechsel ich auch jährlich.
Ich werde DOT 4 benutzen.
Gruß Uwe
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Beim schnellen durchschauen sehr unübersichtlich werde mich morgen noch mal richtig
einlesen
Schon mal danke FloUwe
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Hallo ich muß bei meinem 711 ein paar Bremsleitungen erneuern
habe noch Bremsflüssigkeit DOT 4 in der Betriebsanleitung steht
DOT 4 plus . Gibt es da wirklich einen unterschied
gruß Uwe
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Ist bestimmt eine schöne sache so einfach seinen Mist loszuwerden. War gerade 3 Monate in Portugal unterwegs
und konnte wirklich sehr häufig morgens beobachten wie "einfach" noch mal vor verlassen des Platzes (ich stehe immer frei) der Schieber
geöffnet wurde. Will hier keinem unterstellen das er so etwas macht. Aber es ist einfach und man fühlt sich ja auch unbeobachtet. Es gibt
überall Entsorgungsmöglichkeiten Kläranlage ist da auch guter tip.Ansonst eben Campingplatz gegen gebühr ist ja nicht die Welt.
Ist echt nervig wenn mann einen schönen Stellplatz gefunden hat und alles stinkt.Nochmals ich möchte hier niemanden angreifen oder beschuldigen .
Gruß Uwe -
Willkommen hier . Nochmal einer der die sache realistisch sieht und durchzieht.
find ich toll.
Gruß Uwe
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Damit kann sich mein Kumpel den Führerschein abschminken. Muß noch dazu sagen er lebt im Womo
Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung
<IMG alt="Zu" src="http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Bilder_und_Sound/Pfeil_rechts_rund.gif" align="center" />
3.4.4 Koronare Herzkrankheit (Herzinfarkt)
Leitsätze
Wer einen Herzinfarkt durchgemacht hat, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden.
Ausnahmen hiervon sind nur begründet nach einer Genesungszeit von mindestens 3 bis zu 6 Monaten, wenn sich
Zitat
- keine gefährlichen bzw. prognostisch ungünstigen Herzrhythmusstörungen,- keine Herzinsuffizienz bzw. keine schwerwiegende Einschränkung der Pumpleistung der linken Herzkammer,
- kein ausgeprägtes Herzwandaneurysma, wobei nicht bereits jede hämodynamisch wirksame Dyskinesie gemeint ist, und
- keine bereits bei leichten körperlichen Belastungen oder in Ruhe auftretende Angina pectoris (entsprechend dem klinischen Schweregrad III oder IV nach der N.Y.H.A. (New York Heart Association functional classification) nachweisen lassen.
Als wesentliche diagnostische Mittel zur Klärung der Sachlage müssen zur Zeit mindestens
Zitat- EKG-Untersuchungen (12 Ableitungen), 24-Stunden-Langzeit-EKG,
-Echokardiographie im ein- oder zweidimensionalen Untersuchungsverfahren sowie
-Belastungsprüfungen (z. B. Belastungs-EKG, Ergometrie etc.)
eingesetzt werden.Das EKG muss das Narbenstadium" (oder wieder einen Normalbefund) oder ein Ruhestadium des In­farktereignisses bei mehreren Kontrollen aufweisen. Elektrokardiographisch und echokardiographisch dürfen keine Hinweise auf eine schwere Aneurysmabildung vorliegen. Auch unter Belastung dürfen keine schwerwiegenden Erregungsbildungs- und Erregungsausbreitungsstörungen auftreten.
Bei Fahrern von Fahrzeugen der Klassen D und bei Fahrern mit der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxis, Mietwagen und Krankenkraftwagen ist eine Nachuntersuchung nach Ablauf von 6 Monaten erforderlich. Bei Fahrerlaubnisinhabern oder Fahrerlaubnisbewerbern für die übrigen Fahrzeuge der Gruppe 2 ist eine Nachuntersuchung nach Ablauf von einem Jahr erforderlich. Wer einen Herzinfarkt durchgemacht hat, ist bei komplikationslosem Infarkt ohne Herzinsuffizienz und Rhythmusstörun­gen nach 3 Monaten, sonst nach 6 Monaten wieder in der Lage, den Anforderungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 gerecht zu werden, wenn nach dem Ergebnis der internistischen Untersuchung (einschließlich EKG-Untersuchung) keine andere Beurteilung der Sachlage erfolgen muss. Es dürfen vor allem keine gefährlichen und/oder prognostisch bedeutsamen Herzrhythmusstörungen (siehe Kapitel 3.4.1 Herzrhythmusstörungen) vorliegen.
Im Übrigen ist die Prognose und damit auch das Eignungsurteil abhängig vom Gesamtzustand, der therapeutischen Beeinflussbarkeit und der Kooperationsbereitschaft des Erkrankten.
Nach einem zweiten Herzinfarkt ist die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 in der Regel nicht mehr gegeben.
Auch zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 ist sie bei Fahrerlaubnisinhabern nur noch dann gegeben, wenn Herzinsuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen durch klinische Untersuchungen und Verlaufsbeobachtungen sicher ausgeschlossen sind.
Begründung
Die besondere Gefahr nach einem überstandenen Herzinfarkt liegt zum einen darin, dass sich ein solches Ereignis wiederholen kann und dann unter Umständen plötzlich zum Zusammenbruch der Leistungsfähigkeit auch beim Führen eines Kraftfahrzeuges führt, zum anderen darin, dass der Infarkt Schäden am Herzmuskel setzt, die gefährliche Rhythmusstörungen nach sich ziehen, oder darin, dass die Leistungsfähigkeit des Herzens überhaupt erheblich beeinträchtigt wird (Herzinsuffizienz). Alle diese Komplikationen müssen zunächst einmal ausgeschlossen werden, bevor nach einem durchgemachten Herzinfarkt ein sicheres Verhalten bei Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wieder als gegeben angesehen werden kann. In dieser Hinsicht setzt die Beurteilung des Zustandes voraus, dass man das reaktive Folgestadium nach Infarkt bis zur Heilung bzw. Narbenbildung abwartet, wobei durch eingehende internistische Untersuchungen oder durch ein stationäres Rehabilitationsverfahren die Sachlage geklärt werden kann. Dabei muss unter anderem in besonderen Fällen durch Spezial-Untersuchungen auch ausgeschlossen werden, dass die Infarzierung und Narbenbildung zu einem Aneurysma des Herzens geführt hat und eine besondere Gefährdung, einen plötzlichen Herztod zu erleiden, vorliegt.
Bei einem Teil der Patienten mit Herzkranzgefäßerkrankungen stehen anfallsweise auftretende Schmerzen (Angina pectoris) im Vordergrund. Die internistische Beurteilung kann sich im Allgemeinen nach den entsprechenden Kriterien, die für den Herzinfarkt aufgestellt wurden, richten. Dabei sollten aber auch die auslösenden Bedingungen beachtet werden. So können z. B. Anfälle von Angina pectoris, die unter psychischer Anspannung beim Führen eines Kraftfahrzeuges auftreten, gefährlicher sein als Anfälle durch andere Ursachen. In besonderen Fällen sind zur Klärung der Gefährdung Spezial-Untersuchungen durchzuführen.
Nach dem Überstehen eines Herzinfarktes ist das Risiko, dass es zu einem neuen Ereignis dieser Art kommt, größer als vorher. Es kommt darauf an, dass man die Risikofaktoren erkennt und behandelt.
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Habe da mal eine frage mein Bekannter möchte den Führerschein Klasse 2 machen damit er sich ein
größeres Womo kaufen kann. Nun hat er aber schon 4 Herzinfarkte gehabt außerden 3 Bypässe 90 %
Schwerbehindert gibt das Probleme ?
Gruß Uwe
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Ein großes hallo an die Wohnbusgemeinde !!!
Nun ist es an der zeit mich einmal vorzustellen da ich ja schon eine Woche angemeldet bin. Ich
habe schon seit längerem als gast hier rumgestöbert als ich den O 302 von Kurvenfreund gesehen habe mußte ich
mich anmelden. Habe auch schon ein paar aktuelle Bilder bekommen die das ausmaß der arbeit erahnen lassen.
Ich hatte schon einmal einen O 302 Bj 68 hat mir fast 10 Jahre treue dienste erwiesen war mein schönstes Womo.
Mein letztes Womo war ein MB 913 Auwärter hatte aber schon 900000 km runter unter 10 Grad nur mit Startpilot zu Starten
6 Liter Öl auf 1000 km und Karosse auch schon auf. Zur zeit habe ich eine 814 Sparkasse die aber auch noch zuwendung
braucht.
l.g. an alle Uwe aus Lübeck
Noch mal danke an Martin hatte ein paar Schwierigkeiten
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