Pflichtstunden Führerschein Klasse 2

  • Tach Gemeinde,
    ich glaube, dass dieses Thema bestimmt schon hier angesprochen
    wurde, finde es aber nicht.


    Also, wenn ich in Zukunft einen LKW über 7,5t gewerblich fahren
    möchte oder muss, habe ich gehört, muss man irgend wo eine
    Art "30 Pflichtstunden" absitzen, sonst darf man den FS Klasse 2
    nur noch privat einsetzen.


    Was hat es damit auf sich ? Wo und wie muss man das machen usw.

  • Hallo Uwe,


    schau mal hier; http://www.stuttgart.ihk24.de/…fahrer_Qualifikation.html



    Was es damit auf sich hat, kann ich Dir genau sagen: Geld für die Staatskasse!!! :cursing:


    Ich gehe davon aus, dass Du CE vor 1999 gemacht hast, also musst du nur 5 Lehrgänge á 7 Stunden absolvieren.
    Bieten i.d.R. gute Fahrschulen sowie Weiterbildungsstätten an. Kosten ca. 55,- bis 80,- je Unterrichtsmodul.



    Mit der Bescheinigung (aller 5 absolvierten Lehrgänge) zur Führercsheinstelle und dort die 95 eintragen lassen.
    Stichtag ist der 14.09.2014 (wenn ich mich nicht irre) für gewerbl. Güterkraftverkehr.

    Gruß aus der (Büssing) Löwenstadt


    Flori & Steffi


    "Lieber verrückt das Leben geniessen - als sich normal zu langweilen ..." :thumbup:

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  • 1.Ladungssicherung
    2.Sozialvorschriften
    3.Ecotraining
    4.Sicherheitstechnik
    5.Schaltstelle Fahrer: Dienstleiter,Imageträger,Profi



    Aber, wenn du keinen gewerblichen Güterverkehr machst gilt auch die sogenante Handwerkerregelung!!!

  • Also, meinen Lappen habe ich 1982 gemacht.
    Auf meiner Karte im Feld 12 steht was von 95.
    Da ich vor 2,5 Jahren leider 50 wurde, musste
    ich ja ein augen- . arztgutachten vorlegen, damit
    der mir verlängert wurde.


    also, ist das wohl bis zur nächsten verlängerung
    erst mal ok ?


    Was bedeutet der Stichtag ? Muss ich ab dann meine
    Firma schließen oder wie ?

  • Ich fahre mein eigenes Zeug durch die Gegend
    und das zählt wohl als Werksverkehr.


    So eine scheiße, ich blicke das nicht. :cursing:


    Laut einem Kumpel ( Trachtentruppe ) wollen die
    damit bezwecken, dass Fahrer mit diesen gekauften
    Lappen aus dem Ostblock, aber in der EU sind, von
    unserem Arbeitsmarkt verschwinden.


    Dann mag das vll. etwas Sinn machen, aber wir sollen
    dafür wertvolle Zeit und unser Geld verschwenden ? X(

  • Puhhhhh, Schwein gehabt. Also brauche ich das eh in
    keinem Fall für den Zelt- u. Hallenbaubetrieb, da wir ja
    unsere Sachen bzw. unsere Ausrüstung durch die Gegend
    karren.


    Bei Busumbau brauche ich das in der Regel auch
    nicht, da ich, wenn überhaupt, ein FZ überführe oder
    eine Testfahrt vornehme.


    Und meinen Bus darf ich eh, da Privatfahrt.


    Danke für Eure Hilfe und Unterstützung :great:

  • Falls sich jemand fragt was gewerblich ist, gilt laut BAG folgende Aussage:
    Alles was nicht privat ist, wird erst einmal als gewerblich angesehen!
    Und erst dann wird geschaut ob die sogenannte "Handwerker Regelung " gilt!
    Somit würde der Werksverkehr unter die Regelung des Berufskraftfahrer Weiterbildungsgesetz fallen - was auch der Fall ist!


    Wer spezifische Fragen hat kann mich gerne anrufen!


    Grüße Stefan

    :) R1200 GS ?( MAN CLOULINER 1200 ?( Bova 12/360 :great:

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