Grösse der Treibstoff- oder Brennstoff-Tanks

  • Auch wenn ich noch garkeinen Bus habe, schwirren mir ständig neue Ideen und andere Hirngespinste durch den Kopf....
    rein für das Verständniß und fortführung meiner Planungen:
    Wie gross dürfen bei einem Bus überhaupt die Treibstoff- und ggf. zusätzliche Brennstofftanks (wie z.B. Heizöl) sein? Weiß das jemand von euch?

    Grüsse vom Airbus-Schrauber


    Auch wenn ich bisher nur am Airbus schraube ?( .... der eigene Bus kommt bestimmt... :D

  • die treibstofftanks dürfen glaube ich nicht größer sein-wie orginal vom hersteller verbaut
    das interessiert aber glaube ich hauptsächlich den zoll
    die wasser und abwassertanks richten sich nach vwerbrauch des nutzers
    und der zuladung des fahrzeuges
    wann kaufst du dir denn einen bus?

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • die treibstofftanks dürfen glaube ich nicht größer sein-wie orginal vom hersteller verbaut
    das interessiert aber glaube ich hauptsächlich den zoll
    die wasser und abwassertanks richten sich nach vwerbrauch des nutzers
    und der zuladung des fahrzeuges
    wann kaufst du dir denn einen bus?


    Nun, wann ich mir einen Bus kaufe hängt von einer Menge Faktoren ab. Erstmal muss ich mir schlüssig sein, was ich genau alles einbauen will, mach ich den grossen Schein noch oder begrenze ich mich auf die 7,49 Tönnchen, Läuft mir Morgen oder Übermorgen ein supergeiles Schnäppchen über den Weg, daß plötzlich alle Planungen egal sind.... Ich suche sortiere, sortiere wieder aus.... Ich bin ja jung, ich hab ja Zeit, ich kann ja warten :D


    Ok mit den Treibstofftanks sehe ich wohl ähnlich so mit Hersteller originalgrösse. Aber viele verbauen doch für den Betrieb der Heizung einen extra Tank der dann mit Heizöl gefüllt wird statt mit teurem Diesel. Gibt es da für die Grösse eine Rechtsgrundlage?

    Grüsse vom Airbus-Schrauber


    Auch wenn ich bisher nur am Airbus schraube ?( .... der eigene Bus kommt bestimmt... :D

  • Habe schon früher Zusatztanks verbaut, die größer als der Originale waren ... hat keinen interessiert ... War aber nicht eine relevante Größe für Sprit- oder Dieselschmuggel ... Heizöltanks sind sicherlich zulässig aber Betrieb nicht für Antriebszwecke ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Bei 7,49t brauchst du dir keine Gedanken machen ob du mehr mitnimmst.
    Ich habe mich für 600L Diesel und 300L Heizöl entschieden.
    Erlaubt (im Gewerbe) sind 1500L Diesel nach ADR und 1200L Diesel Grenzüberschreitend.

    ***Wenn wir uns von unseren Träumen leiten lassen, wird der Erfolg all unsere Erwartungen übertreffen***

  • Mein Bus hatte schon original und ab Werk ein Zwei Tank System einmal Diesel für den Antrieb
    und einmal Heizöl für die Heizung, geil gell.


    Ich habe mir aber trotzdem noch einen weiteren Tank für Kraftstoff eingebaut, der Stromgenerator
    braucht Benzin und den bekommt er nun aus einem seperaten Tank mit einer elektronischen Kraftstoffpumpe
    für Vergaserbetriebene Motoren, bei einem ganz geringen Gegendruck von 0,3 bar schaltet diese Pumpe ab.


    Ist immer geil wenn ich tanken gefahren bin und Passanten dann staunend fragen braucht der Benzin,
    oder Trucker entsetzt ankommen mit "Stop stop das ist Benzin" oder ich zum Kassierer gehe und sage
    können sie die Säule nochmal frei machen ich habe aus versehen 60 Liter Benzin getank, jetzt will ich mal
    lieber noch so 200 - 300 Liter Diesel draufkippen damit nix am Motor passiert. :D :D


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • Heizöltanks sind sicherlich zulässig aber Betrieb nicht für Antriebszwecke ...

    Na dass das Heizöl nicht für den Antrieb verwendet werden darf ist schon klar und als ehrlicher, braver Bürger auch nicht gewollt :D


    Bei 7,49t brauchst du dir keine Gedanken machen ob du mehr mitnimmst.

    Doch ,doch, bei meinen Planungen ist das schon relevant. Solange ich rund eine Tonne Zuladung hinbekomme wird der Gedanke mir einbezogen...

    Erlaubt (im Gewerbe) sind 1500L Diesel nach ADR und 1200L Diesel Grenzüberschreitend.

    Nun so ein Bus war doch irgendwann einmal gewerblich genutzt :whistling: Wenn er dann einen 1000L Tank hat muss ich den doch nicht rausreissen oder? :D

    Grüsse vom Airbus-Schrauber


    Auch wenn ich bisher nur am Airbus schraube ?( .... der eigene Bus kommt bestimmt... :D

  • ich weiß, der thread ist wieder asbach, aber bin da über ne idee gestolpert, bzgl. mobile tankstelle im bus verbauen für eine Tankladung, in Skandinavien ist der sprit so teuer :cursing: :cursing: :cursing: und hab dazu folgenden text gefunden:


    Für den Transport von Kraftstoffen schreibt der Absatz 1.1.3.3 (a) ADR vor:


    Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:


    "In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
    Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften."
    Bitte beachten Sie vor solchen Beförderungen, dass bei Überschreitung der Menge von 60 Litern in Reservekanistern diese Freistellungen nicht mehr zur Anwendung kommen, sondern das ADR gilt zunächst als Freistellungen nach 1.1.3.6 - siehe Kapitel "Freistellungen nach ADR". Sollte die hier gültige Grenze von 1000 Punkten überschritten werden, treten alle Vorschriften in ihrer Gesamtheit in Kraft. Lesen Sie dazu auch das Kapitel "Ausbildung und Haftung".


    Für den Transport von Alkohol schreibt das Kapitel 3.3 ADR vor:


    Sondervorschrift 144: "Wässerige Lösungen mit höchstens 24 Vol.-% Alkohol unterliegen nicht den Vorschriften
    .................................. des ADR."


    Sondervorschrift 145: "Alkoholische Getränke der Verpackungsgruppe III unterliegen nicht den Vorschriften des
    .................................. ADR, wenn sie in Behältern mit einem Fassungsraum von höchstens 250 Litern befördert
    .................................. werden."
    Die Sondervorschrift 145 betrifft UN 3065 ALKOHOLISCHE GETRÄNKE, 3, III (mehr als 24 Vol.-% bis höchstens 70 Vol.-% Alkohol)


    Sie erkennen bestimmt schon - ohne Ausbildung geht hier kaum noch etwas, um die Vorschriften konform anwenden zu können.
    Gehen Sie kein Risiko ein und bedienen Sie sich statt dessen fachkundiger Hilfe. Alles andere kann extrem teuer werden.


    Link: http://www.gefahrgut-heute.de/adr/privatetransporte.html


    meine frage ist nun, die 1500l dürfen im Bus fest verbaut sein ohne ADR schein? 480L Original tank und 430L währe die "Tankstelle" auch fest verbaut. ist nur noch die frage wie das steuerlich an den Grenzen aussieht ?( und ob die 1500l komplett am Motor oder sonstigen geräten "hängen" MÜSSEN, sonst könnte man den zusatztank einfach an den originaltank klemmen und gut ist, oder?


    Nachtrag,
    wie sieht das ganze dann eigentlicht auch noch mit meinem 100L LPG-Gas aus? :whistling: ich wieß, ich hab Probleme :D

    So Freunde der gepflegten Reisekultur, schnallt euch an, jetzt ist der Precki dran :great:


    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
    Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur,
    Darum, Mensch, sei zeitig weise!
    Höchste Zeit ist's! Reise, reise!


    Busch, Wilhelm ( 1832-1908 )



    Mein Reise und Erlebniskanal: yt bennyderbusfahrer

    Einmal editiert, zuletzt von Muecky ()

  • Dann muss man aber noch den Zoll einplanen. Die kassieren ja schon von Polen, wenn die einen größeren als den serienmäßigen Tank einbauen die Sprit- und Mw-steuer für die Mehrmenge :thumbdown:

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

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