NoVa berechnen

  • Hallo

    Ich konnte die Info im Forum nicht finden und auch keinen Rechner im Internet.


    Falls das so schon vorgekommen ist, bitte um den Link zum richtigen Foreneintrag.

    Mein Punkt:
    Wenn ich einen bereist zum Wohnmobil umtypisierten Bus von Deutschland nach Österreich hole, dann muss ich noch die NoVA entrichten.

    Die Online Rechner beinhalten aber nur PKW Hersteller und Klein LKW.

    Wie berechne ich also einen ehemaligen BUS, der schon ein Wohnmobil ist???
    Muss ich natürlich wissen, bevor ich Summe x ausgebe und dann noch ein Vermögen an den Staat abtrete.

    danke für eure Hilfe
    lg
    Andi

  • ... schau mal in meinem beitrag "iveco statt düdo" die beiträge im juli 2022

    ... formular muss ich nachschauen !

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • auf 9 oder 10 ... das formular später gegen abend

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Das hängt vom Wert des Fahrzeuges ab, wenn du keine Rechnung vom Händler hast wird der Wert vom FA geschätzt, und das ist seeehr individuell. Von diesem Basiswert werden dann die abgasabhängigen Faktoren berechnet. Loja kann da ein Lied davon singen. Ich hab es gleich bleiben lassen, weil wir in Wien die größten "Hirnis" haben.

    Servus aus Wien


    Erich & Angela :D

  • Dann sollte ich das Fahrzeug in das schöne Burgenland kaufen lassen und mir dann nach Niederösterreich weiter leiten lassen.
    Vielleicht mildert dass die Kosten.

    War als Witz gedacht,.... könnte vielleicht wirklich klappen.

  • servus,


    auf jeden fall wird das NOVA 2-formular benötigt - wobei es mit 2023 ja wieder anpassungen gegeben hat, bzw. auch soll es 2024 auch wieder anpassungen geben ... günstiger wird es auf jeden fall nicht


    in welchem bundesland ist egal ... die gruppe nova stimmt sich länderübergreifend ab, als auch die technischen zulassungen


    unterlagen: (bitte du hast keinen anspruch auf vollständigkeit ;-))

    - einzelgenehmigung neu ... vorgefahren bei der landesregierung prüfungsstelle

    ..... hier waren die diversen gutachten, homologenisierungspapiere, zivilgutachter umbau sitze bzw. anhängerkupplung nötig

    - wertgutachten hatte ich von einem kfzhändler (nach dem umbau) bzw. berechnung des jetzigen wertes des umgebauten kfz

    .... je höher umso höher auch die nova ;)

    .... gleiches passiert bei wunsch auf evtl. kaskoversicherung

    - papiere aus dem EU-land ... erstzulassung

    - rechnung vom fahrzeugankauf beim jeweiligen händler (privatkauf wurde nicht akzeptiert) - händler wurde zwischengeschalten

    - fotos vom alten bzw. jetzigem womo (durch den umbau nötig)

    - nova2-formular


    ... die berechnung soll man selbst ausfüllen und durchführen ... UND !!! keine sorge ... wenn was falsch machst, melden die sich schon (gut wenn du jemanden hast welcher dir behilflich sein kann)

    ... erst nach der bestätigten nova-summe und einzahlung dieser am/beim FAamt ... wird das fahrzeug "freigeschalten" für die anmeldung


    ich hatte zu der zeit, ab mitte mai 22 bis anfang september 22 noch das glück, dass die ämter über mehrere wochen durch hackerangriffe stillgelegt wurden X/


    am ende waren es knapp 9 kilo welche an das FA gespendet wurden

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Auch die Typisierung ist in den Bundesländern oftmals viel einfacher als in Wien, leider......

    Servus aus Wien


    Erich & Angela :D

  • Mir hat ein freundlicher Finanzbeamter in Amstetten geholfen,

    ging damals vor ca. 5 Jahren noch ganz einfach und war auch noch viel billiger als jetzt ;(

  • So was Gemeines.

    Da bekommst eine Schrott über die Grenze ins Land und musst dann vom fertigen Ergebniss brennen.

    Je schlampiger ich arbeite umso geringer der Wert. Und somit die Abgaben.

    Bemühe ich mich, lasse mir Zeit um Qualität für mich selbst zu haben, werde ich dafür auch noch bestraft.

    Was für ein Schei....

    Über welche Händler kann wo was laufen? Jeden?

    Wie bewege ich das Fahrzeug zu den Pürfungen, wenn ich es nicht anmelden kann weil die "Freischaltung" fehlt.

    Ich kaufe ein Fahrzeug mit TÜV in Deutschland, melde es in Österreich mit den Papieren an, damit ich es überhaupt zu mir fahren kann.
    Wie verträgt sich das mit alledem, was du geschrieben hast?

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasS ()

  • Darum habe ich es aufgegeben. In Wien hätte ich die Papiere und Unterlagen bei der Prüfstelle abgeben müssen, der Herr "Werkmeister" hätte sie geprüft und mich dann vorgeladen. Auf die Frage wie ich ohne Zulassung zur Prüfstelle komme wurde mir geantwortet, dass dies meine Sache sei ich jedoch pünktlich sein müsse.

    @Anna&Gerold hier aus dem Forum hatten es überhaupt noch locker....

    Servus aus Wien


    Erich & Angela :D

  • Naja gerade für Wien gäbe es ja eine Möglichkeit.


    So gut wie jede Versicherung darf zeitlich befristete Kennzeichen ausstellen mit denen Du das Fahrzeug fahren darfst.


    Hatten wir auch so gemacht. Für Überführungsfahrten. Ihr müsst halt den Termin der Prüfung abwarten und dann die Kennzeichen zu diesem Termin organisieren.


    Grauzonentechnisch sind wir mit "Wiener"-Kennzeichen (grün) von Slowenien über 3 Grenzen in die Schweiz gefahren ohne jegliche Probleme. Das war sogar noch während Carola ihr Unwesen Trieb und wir an jeder Grenze angehalten und gefilzt wurden.


    wohnbusse.eu/gallery/index.php?image/10622/


    Einfach mal bei den Versicherungen anfragen.


    LG

    Stefan

  • dennoch !!! ... sich bitte nicht BEIRREN lassen 8)

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Nova ist nach der Verfassung wie das jeweilig Baujahr ist, zumindest mein Kenntnistand. Rufe am FA an die beraten eh gerne.

    Einen einfachen Ausbau rein, dann typisieren und so im schlimmsten Fall schätzen lassen.

    Wenn du aus D den Bus holst und der noch TÜV hat kannst du ein Kurzzeitkennzeichen für 14 Tage beantragen. Vor 3 Jahren 150,-- mit diesen kannst du auch dann zur Ldsreg. Grüne Kennzeichen hätten lt. meiner Versicherung mind 500,-- gekostet.

    Wenn du einen Bus bis inkl. BJ 1991 findest ist keine Nova zu zahlen.

    Falls du M3 bleiben kannst dann keine Nova.


    l.g.

  • Hier nun die ersten Ergebnisse bezüglich Steuer !Österreich!

    Bundesministerium für Finanzen Hier die Link: Kraftfahrzeuge, Kosten bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges



    Kraftfahrzeugsteuer:

    Für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Diese ist an einem der Standorte des Finanzamtes Österreich zu entrichten.


    Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen

    Der Steuersatz beträgt je Monat :

    • bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 12 Tonnen: 1,55 Euro für jede Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht, mindestens 15 Euro
    • bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen 1,70 Euro für jede Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht
    • bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen: 1,90 Euro für jede Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht, höchstens 80 Euro, bei Anhängern höchstens 66 Euro

    Bei der Berechnung der Steuer sind angefangene Tonnen auf volle Tonnen aufzurunden.

    Bemessungsgrundlage

    Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer ist

    • bei Krafträdern, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Hubraum und unter Umständen der CO2-Ausstoß;
    • bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene, um 24 Kilowatt verringerte Leistung des Verbrennungsmotors und unter Umständen der CO2-Ausstoß;
    • bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, das in der Zulassungsbescheinigung eingetragene höchste zulässige Gesamtgewicht.

    Fehlt eine entsprechende Eintragung, ist

    • bei Krafträdern ein Hubraum von 350 Kubikzentimeter und ein CO2-Ausstoß von 85 Gramm pro Kilometer;
    • bei Personen- und Kombinationskraftwagen eine Leistung des Verbrennungsmotors von 50 Kilowatt oder bei dem Mischsteuersatz (Motorleistung und CO2-Ausstoß) eine Leistung des Verbrennungsmotors von 85 Kilowatt und ein CO2-Ausstoß von 125 Gramm pro Kilometer;
    • im Übrigen ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von acht Tonnen anzusetzen.




    Motorbezogene Versicherungssteuer:

    Für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen muss zusätzlich zur Versicherungssteuer, die sog. motorbezogene Versicherungssteuer entrichtet werden. Diese wird von den Versicherungsunternehmen eingehoben. Rechtsgrundlage der motorbezogenen Versicherungssteuer ist das Versicherungssteuergesetz (VersStG) in der derzeit geltenden Fassung.

    Für keinen von euch vermutlich anwendbar.

    Dieser Steuersatz ist auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen werden (Erstzulassungsdatum laut Zulassungsbescheinigung). Für Kraftfahrzeuge die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden finden Sie den nach wie vor anzuwendenden Steuersatz hier.

  • Normverbrauchsabgabe (NoVA)


    Fahrzeugerwerb aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union


    Wird ein Gebrauchtfahrzeug erworben und nach Österreich eingeführt, liegt nur dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, wenn es sich sowohl bei der Verkäuferin/beim Verkäufer als auch bei der Erwerberin/beim Erwerber um Unternehmerinnen/Unternehmer handelt.

    Die Beförderung oder Versendung des Kraftfahrzeuges in das Inland kann entweder durch die Verkäuferin/den Verkäufer oder durch die Erwerberin/den Erwerber erfolgen.

    Wird ein Gebrauchtfahrzeug durch eine Privatperson erworben und nach Österreich eingeführt, entsteht die Pflicht zur Leistung der NoVA erst mit der Zulassung des Kraftfahrzeuges in Österreich (§ 1 Z 3 NoVAG 1991).

    Bemessungsgrundlage

    In Fällen, in denen beim Kauf und Import eines Kraftfahrzeuges die Pflicht zur Leistung der NoVA erst durch die Zulassung im Inland (Gebrauchtfahrzeugkäufe durch Private) entsteht, bemisst sich die NoVA nach dem gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges (ohne Umsatzsteuer- und NoVA-Komponente).


    Wird das Kraftfahrzeug im anderen EU-Mitgliedstaat bei einer befugten Fahrzeughändlerin/einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis (Kaufpreis) als gemeiner Wert.


    Wird das Kraftfahrzeug bei einer anderen Person erworben, ist der Kaufpreis mit den inländischen Fahrzeugbewertungslisten-Notierungen (z.B. Eurotax, Autopreisspiegel) zu vergleichen. Liegt der Kaufpreis unter dem Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert, bildet der Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert als gemeiner Wert die NoVA-Bemessungsgrundlage, wenn das Vorliegen eines niedrigeren Wertes nicht nachgewiesen werden kann.

    Und dann braucht man Infos, Listen, Formulare ect

  • Weitere Infos von der Landesregierung

    Generell ist eine Genehmigung als EU-Gebrauchtfahrzeug möglich.

    1. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung I und II und eine Rechnung, durchgehend bis zum letzten Zulassungsbesitzer.
    2. Händler muss keiner eingebunden sein
    3. Sie dürfen das Fahrzeug mit einer Vollmacht vom Zulassungsbesitzer mit deutschen Kennzeichen überstellen
    4. Mit den Unterlagen können sie nicht in Österreich zulassen, dafür benötigen Sie eine Einzelgenehmigung in Österreich

    Überstellungskennzeichen bekommen Sie bei der deutschen Behörde (ist befristet)


    Unsere Kosten für die Genehmigung betragen ca. 180,00 Euro


    Möglicherweise ist für den Umbau eine Abnahme durch den TÜV Österreich oder einem Ziviltechniker für Kfz-Wesen erforderlich – Kosten bitte erfragen

    1. Steuern bitte bei der Finanzbehörde erfragen
    2. Für die Anmeldung benötigen Sie eine Einzelgenehmigung, die Erstellung erfolgt durch Ihre zuständige Landesbehörde.

    Für die Genehmigung muss das Fahrzeug techn. und auch baulich vollständig sein. Da das Fahrzeug techn. und baulich bei der Genehmigung überprüft wird.

  • ja! .. leichter bzw.einfacher wird es nicht :)

    nimm es als "challenge" an ;)

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

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