Hallo
Da ich gerade beim entkernen bin wĂŒrde mich interessieren ob ich den Fahrtenschreiber drin lassen muss oder entfernen kann, obwohl er ja in den Papieren steht? Es soll mal ein 7,5 t Camper werden. đ
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo
Da ich gerade beim entkernen bin wĂŒrde mich interessieren ob ich den Fahrtenschreiber drin lassen muss oder entfernen kann, obwohl er ja in den Papieren steht? Es soll mal ein 7,5 t Camper werden. đ
Als Wohnmobil bist von der Fahrtenschreiber Pflicht nicht betroffen!
Das ist nur im gewerblichen Bereich nötig.
solange das Wohnmobil unter 7,5 to ZGG liegt
oder ab 2013 erstzugelassen ist
Eenn also der Wohnbus 2004 Erstzulassung und ĂŒber 12 to ZGG gat, dann muss der Fahrtenschreiber bleiben?
Und muss er dann auch genutzt werden?
Denn die Lenk- und Ruhezeiten gelten doch nicht âŠđ€
Fahrtenschreiber ja, KontrollgerÀt nein,
es gelten keine Sozialvorschriften
siehe auch hier Fahrtenschreiber
Ob Du den so einfach ausbauen kannst, fragst Du am besten den MB Werkstattmeister. Kann sein, wenn der Du den einfach ausbaust, dein Auto nicht mehr lĂ€uft, weil der mit der ganzen Elektronik verbunden ist. Kann sein: kein Signal fĂŒr den Tacho, dadurch auch kein Tempomat oder auch keine Gasannahme, weil das SteuergerĂ€t nicht weis, was es soll, weil kein Geschwindigkeitssignal vorhanden.
Wollte meinen auch einfach ausbauen. Geht aus den GrĂŒnden nicht. Also weiter versenken und eine Blende davor oder ein Dummy,
der aber so viel kostet mit Bordcomputervernetzung, das man sich gleich ĂŒberlegt den zu versenken.
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