Wieviele Personen im Bus bei Schlüsselzahl 172?

  • Zulassung als KOM (damit bis 15m zulässig inkl der SP usw) aber nur mit 8 eingetragenen Sitzen und damit mit der Klasse C fahrbar?

    hallo Jens,


    ein KOM ist hauptsächlich dadurch beschrieben, daß das Kraftfahrzeug zur Pesonenbeförderung gebaut und gedacht ist,

    und mit mehr als acht Plätzen (außer Fahrer) ausgerüstet ist.

    Kraftfahrzeuge sind laut StVZO auf eine max. Länge von 12m beschränkt - ausgenommen KOM

    für einen KOM ist die Fahrerlaubnis der Klasse D erforderlich, da mehr als 8(+1) Plätze

  • Werde ihn auf jeden Fall behalten. Ich suche halt immer eine Lösung für Probleme, da ich extra beim TÜV gefragt habe also irgendwie geht's schon weiß nur noch nicht wie das Ergebnis aussehen wird.

  • Und warum wird das hier mehrfach behauptet ?

    Habe ich bewusst hier im Forum noch nie gelesen :/

    Andersrum schon eher: ohne Schlüsselzahl 172 darf ich mit dem C kein KOM fahren, da ist dann aber die Länge egal.

    Da ein Bus mit >12m meist ein KOM ist, kann ich davon ausgehen, dass ich ohne Schlüsselzahl ein Fahrzeug über 12 m nicht fahren darf.

    Und ja, ich weiß, dass es Ausnahmen gibt, deswegen "meist". ;)

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Das ist allerdings ne gute Frage. Wobei das 12m Limit ja eigentlich über die Zulassungsart kommt und nicht über die Fahrerlaubnis.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Hallo Uwe


    Mit der Klasse 2 darfst du doch alles fahren was zugelassen ist. Außer als Bus (im Personenverkehr) oder Motorrad.

    Es gibt doch im Führerschein keine Beschränkungen beim Gewicht und bei den Maßen.



    Grüße von Klaus

  • Bernd 25 behauptet in diesem Tröd das man nur bis 12m fahren darf



    WO willst du das denn reininterpretieren ?


    Wobei das 12m Limit ja eigentlich über die Zulassungsart kommt und nicht über die Fahrerlaubnis.

    Martin


    genau,

    die Fahrzeuglänge regelt die StVZO, die FeV regelt die Fahrerlaubnis.

    da nach StVZO nur KOM länger als 12 Meter sein dürfen (abgesehen von Ausnahmeerteilungen)

    greift hier die FeV insoweit, daß für KOM die Führerscheinklassen D / D1 vorgeschrieben sind.

    die FS-Klasse C 172 gilt als Besitzstandswahrung der alten FS-Klasse 2;

    mit der Klasse 2 durften KOM ohne Fahrgäste geführt werden, und das ohne Längenbeschränkung,

    entscheidend ist die Fahrzeugart.

    Einmal editiert, zuletzt von Martin () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Bernd 25 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Achtung bei 172 muss man aufpassen. Wenn der Führerschein verlängert wird und nicht lückenlos ist wird 172 aberkannt. Ist mir passiert .Bei der Füherscheinverlängerung erklärten sie mir dass ich mal 2 Monate zu spät die Verlängerung beantragte und dadurch die 172 verloren habe. Also aufpassen .

  • Moin,

    Hmmm...... Neufahrzeuge bisher nicht zugelassen, Fahrersitz kaum benutzt

    Vorführwagen schon mal zugelassen??, Fahrersitz stärker benutzt? :) :)


    Gruß Bernd

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