Wieviele Personen im Bus bei Schlüsselzahl 172?

  • Da ich die 172 im Führerschein hab, darf ich ja Bus fahren. Konkret heißt es in der Fahrerlaubnis-Verordnung:

    "Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste"


    Was bedeutet da jetzt "ohne Fahrgäste"? Darf ich dann nur alleine fahren? Oder mit den 8+1, die ich auch so fahren darf?


    Ich find da einfach nichts dazu :rolleyes:

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Gibt es aber ganz viel Info hier im Blog, und die 172 ist nur Deutschland, nicht Ausland

    LG Dieter

  • Das 172 nur in D gültig ist weiß ich, wurde ja auch hier im Forum schon oft genug durchgekaut.

    Zu den Thema "ohne Fahrgäste" hingegen konnte ich, auch im Forum, nichts finden.

    Und hier haben wir ja auch schon zwei unterschiedliche Interpretationen.

    Wobei ich die von jürgen-n213 logisch fände :/

    jürgen-n213: ist das sicher? Hast du ne Quelle?

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Ich hab beim Führerschein noch gelernt, dass Rückwärtsfahren ohne Einweiser nicht erlaubt ist. Daher durfte bei Y-Tours auch ausnahmslos über 3,5 to nur mit Beifahrer gefahren werden.

    Daher wäre die Regelung für mich nachvollziehbar, ich würde aber auch gerne wissen, ob das so irgendwo steht.

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • das war die Aussage eines befreundeten Polizisten.


    Zu den Fahrgästen im Sinne des § 48 Abs. 1 FeV zählen nicht z.B. mitfahrendes Personal (Reserve-Fahrer, Reisebegleiter) oder bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten der verantwortliche Fahrlehrer, der Sachverständige oder Prüfer sowie mitfahrende Fahrschüler (Heiler/Jagow, Führerschein, Ziff 16.2).


    Heiler/Jagow, Führerschein, Vogel Verlag München, ist einer der "großen" anerkannten FE-Rechtskommentierungen in D.

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat - keine Ordnungswidrigkeit.

    Da sollte man schon überlegen was man riskiert....

    ob da eigene Interpretationen das Gericht überzeugen können ist zumindest fraglich,

    und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

  • Vielen Dank jürgen-n213!
    Also ich als Fahrer und max. 8 Reisebegleiter für das persönliche Wohl des Fahrers :D


    Aber im Ernst: mir geht es in erster Linie um eine Überführungsfahrten, gerade auch das Thema mit Reserve-Fahrer. So könnte ich z.B. mit einem befreundeten Busfahrer auch einen Bus im Ausland holen, ich darf dann halt nur in D fahren.


    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat

    Deswegen will ich es ja genau wissen, und da der Gesetzestext m.E. nicht eindeutig ist, habe ich genau nach einer wie von jürgen-n213 angegeben Quelle gesucht. Jetzt, wo ich weiß, nach was ich suchen muss, habe ich diese Aussage auch an verschiedenen anderen Stellen gefunden.


    z.B. ist hier die Definition von Heiler/Jagow noch erweitert:

    https://www.bernd-huppertz.de/…/2018/08/VD1999-12-FE.pdf

    Zitat:

    "Die Fahrerlaubnispflicht besteht nur bei tatsächlicher Fahrgastbeförderung, nicht also bei "Leerfahrten" [...]

    Fahrgast ist, wer ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Ortsveränderung in einer betriebsbereiten Taxe, einem Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem Pkw im Sinne der Vorschriften des PBefG mitfährt. Nicht zu den Fahrgästen zählen somit mitfahrendes Personal (Reservefahrer, Reisebegleiter) oder bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten der verantwortliche Fahrlehrer, der Sachverständige oder Prüfer, mitfahrende Fahrschüler, unentgeltlich beförderte Angehörige, Kaufinteressenten und ähnliche Personen. "


    Nach dieser Definition dürfte ich sogar mit meiner Familie in einem Bus in den Urlaub fahren, solange ich in D bleibe 8) nice to know...

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

    Einmal editiert, zuletzt von Martin () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Angel mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • dann kann ich dir nur von Herzen wünschen,

    daß du nie in eine Kontrolle kommst....

    viel Glück ! :great:




    denn da steht NICHTS von Kraftomnibus ;(

    Fahrgast ist, wer ausschließlich oder überwiegend zum Zweck der Ortsveränderung in einer betriebsbereiten Taxe, einem Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einem Pkw im Sinne der Vorschriften des PBefG mitfährt

  • Aber im Ernst: mir geht es in erster Linie um eine Überführungsfahrten, gerade auch das Thema mit Reserve-Fahrer. So könnte ich z.B. mit einem befreundeten Busfahrer auch einen Bus im Ausland holen, ich darf dann halt nur in D fahren.

    Die Klausel 172 gilt aber nur bei KOM für Werkstattfahrten. Zum einfach so in der Gegend rumfahren geht da nicht. Du musst schon einen trifftigen Grund angeben, warum die unterwegs bist. Ein Neukauf (und die Papiere dabei) wird garantiert anerkannt, wenn Du auf direktem Weg nach Hause unterwegs bist. Eine (nachgewiesene) Fahrt in eine Werkstatt sicher auch. Probefahrten von privat durchgeführt können schon bedenklich sein, da Du ja auch zum Brötchen holen unterwegs sein könntest.

    Also - lieber nur dann das Fahrzeug bewegen, wenn es sein muss. Und wenn ihr zu zweit einen Bus abholt, werdet ihr wahrscheinlich mit dem PKW hinfahren, also gibt es auch keinen Grund, warum du dann zu zweit unterwegs sein musst. Ich würde das nicht ausreizen, sonst hast dann zwar einen Bus, aber gar keinen Führerschein mehr dafür. Da könntest dir dann auch ne Gartenlaube kaufen :)

    LG,

    Ingolf

  • Hallo Angel


    Du möchtest es doch genau wissen!


    Wie kommst dann auf die grandiose Idee


    Taxis , Krankenwagen, BTWs und PKWs mit einem KOM gleichzusetzen?


    Außerdem geht es dort ums Personen Beförderungs Gesetz und nicht um den Führerschein.



    Grüße von Klaus

  • Nichts für ungut, aber irgendwie stehe ich grad auf dem Schlauch...


    Aber zuerst noch:

    Ich habe für mich noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden, was ich mit der 172 darf. Wer des Themas überdrüssig ist oder der Meinung ist, da wurde schon alles dazu gesagt: lest einfach nicht weiter, kein Grund für Grundsatzdiskussionen :saint:


    Ich war bis vor kurzem auch der Meinung, wie Tecnoworld, das ich mit der 172 lediglich Überführungsfahrten machen darf.

    Nun wollte ich genau wissen und hab versucht, das nachzulesen. Ich konnte aber nur die o.g. Definition "gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste" finden.:|


    Das Thema Werkstattfahrten wird übrigens in §6 IV FeV geregelt und gilt für alle C-Inhaber, auch ohne 172.


    Da ich keine Einschränkungen finden konnte stelle ich einfach mal die These in den Raum:

    Mit Fahrerlaubnis C und Schlüsselzahl 172 kann man Busse ohne Fahrgäste in D uneingeschränkt fahren.


    Und dann ist noch die ursprünglchen Frage offen: Was sind Fahrgäste?

    Und das einzig schriftliche hierzu ist die von jürgen-n213 zitierte Stelle aus dem Heller/Jagow-Buch.

    Mit diesem Input wiederum bin ich auf den Bericht aus der Zeitschrift "Verkehrsdienst" gestoßen, in dem es aber um Fahrgastbeförderung in Taxis, PKWs usw. geht. Trotzdem habe ich mich dazu hinreißen lassen, diese Erweiterung des Heller/Jagow - Zitats wiederum zu zitieren, da es IMHO um dasselbe Thema geht: die Definiton des Fahrgastes.


    Und noch eine kleine Entwarnung: ich habe nicht vor, morgen mit meiner Familie einen Reisebus zu mieten und an die Nordsee zu fahren, ich bin einfach nur neugierig :)


    Gruß Marco

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams


  • Erstaunlich wieviel Zeit du mit googeln verplemperst und solch einfache Antworten trotzdem nicht findest.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Es ist leider öfters der Fall, das der Gesetzgeber seine Gesetze so missverständlich formuliert, das später Gerichte über die korrekte Auslegung entscheiden müssen. Und selbst die sind sich manchmal uneinig, wo die höhere Instanz die Urteile der Vorinstanzen wieder aufhebt.

    Ich habe schon des öfteren Beobachtet, das die entsprechenden Kommentare zu einzelnen Urteilen und Formulierungen sehr Stichhaltig waren.

    Absolute Sicherheit gibt es halt manchmal nicht.

    Gruß Jürgen


  • Die Definition von " Fahrgast " steht in meinem Beitrag. Das war seine brennende Frage.


    Der Rest interessiert mich nicht da ich keinen deutschen FS habe und auch nicht beabsichtige mir ein Fahrzeug zu kaufen fuer das ich nicht die entsprechende Fahrerlaubnissklasse habe.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

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