H-Zulassung nicht verlieren

  • Hallo zusammen!


    Ich hab einen Reisebus mit H-Zulassung und nur noch 9 eingebauten Sitzen. Eingetragen sind aber noch die original 50 Sitze. Nun zu meinen Fragen:


    1. Kann ich die Sitze auf 9 eingetragene reduzieren ohne die H-Zulassung zu verlieren? und wenn ja,


    2. Darf ich den Bus dann mit dem C-Führerschein fahren?


    Die Frage wurde bestimmt schon gestellt, hab ich aber nicht gefunden. Sorry!


    Gruß Harryzona

  • 1) Ja kannst du. Liegt natürlich immer am Prüfer also vorher absprechen.

    2) Du darfst 8 Personen + Fahrer sein ansonsten braucht es einen Personenbeförderungsschein. Vorausgesetzt das Fahrzeug ist als Sonderkfz Wohnmobil angemeldet. LKW sollte auch gehen.


    Um das Fahrzeug als womo an zu melden musst du wieder Regularien erfüllen.


    Achtung Halbwissen:

    Ansonsten darfst du nur überführen also nicht vollbesetzt fahren und auch nur zur Werkstatt oder vom Händler heim etc.

  • Das mit der Wohnmobil/LKW -Zulassung möchte ich ja umgehen.


    Deswegen ja meine Frage! Also wenn nur 9 Sitze vorhanden sind, dann kann ich ja auch nicht mehr,legal' mitnehmen.

  • 1. Kann ich die Sitze auf 9 eingetragene reduzieren ohne die H-Zulassung zu verlieren? und wenn ja,


    2. Darf ich den Bus dann mit dem C-Führerschein fahren?


    Du hast einen Reisebus mit eingetragenen 50 Sitzen.

    Dann ist es laut Zulassungsbescheinigung ein Kraftomnibus (KOM)


    wenn du auf 8+1 Sitze reduzieren möchtest, kann das Fahrzeug nicht mehr als KOM beschrieben werden;

    es wird dann entweder zum "LKW" oder zu einem "sonstigen KfZ".


    dieses umgeschriebene Fahrzeug darfst du mit Führerschein Klasse C fahren.


    wie hier schon geschrieben wurde, ist dann die weitere Einstufung als "H-Fzg" mit einem Prüfer (§23) für

    diesen Einzelfall zu klären.


    [MOD] Zitat sinnvoll gekürzt, bitte volle Zitate vermeiden /M

  • Wobei LKW ausscheidet wenn die Fenster alle drinn bleiben sollen. Verglaste Laderaeume ( der ja hier auch nicht vorhanden waere ) sind ein KO Kriterium fuer eine LKW Zulassung ueber 7,5 to. Auch die vorgeschriebenen Massnahmen zur Ladungssicherung sind nicht gegeben und nur schwer bis gar nicht nachruestbar. Von der Tatsache das mehr als 50% der nutzbaren Innenlaenge Laderaum sein muss, und dieser mit einer " geeigneten " Wand vom Passagierraum abgetrennt sein muss wird auch kein Pruefer absehen.


    Da aber ja bereits Moebel eingebaut und die Sitze entfernt sind, das Fzg somit nicht mehr die Kriterien zur vergabe des H Schildes erfuellt und auch der Eintrag in den Papieren nicht mit der Realitaet uebereinstimmt sind die Schilder sowieso weg wenn der naechste Tuev Pruefer, oder Kontrollbeamte im oeffentlichen Verkehrsraum nicht voellig bloed sind.


    Kleine Broetchen backen und vorsichtig nach einem suchen der nach Umschreibung zum " So-Kfz " auch wieder das H befuerwortet.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Fenster sind kein Kriterium für einen LKW......

    entscheidend ist der Verwendungszweck, heißt vornehmliche

    Eignung zum Transport von Gütern mit entsprechend großer Nutzfläche.

  • Da hast du unrecht Bernd. Ein vornehmlich zum Guetertransport gedachtes und geeignetes Fahrzeug darf keinen verglasten Laderaum haben. Schon allein wegen der Ladungssicherung. Man kann von innen mit 10mm Holzplatten die Scheiben verkleiden, aber ohne etwas zu aendern geht es nicht. Und wie du schon bemerkt hast : Ein mit Moebeln und Sitzen vollgestellter Bus ist weder geeignet noch hat er dann die entsprechend grosse Nutzflaeche um ein LKW zu sein. Von der nicht vorhandenen Moeglichkeit eine beladung mit Guetern ueberhaupt durchzufuehren mal gar nicht zu reden. Es gibt naemlich ein Mindestmass ( Hoehe x Breite ) fuer die Oeffnung durch die eine beladung ermoeglicht ist. Und dieses erfuellen Bustueren nicht, erst recht nicht wenn direkt hinter der Tuer eine Treppe folgt.


    Fuer das was der Kollege oben sich wuenscht bleibt nur sonnstige Kfz, weiter nix.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Da hast du unrecht Bernd. Ein vornehmlich zum Guetertransport gedachtes und geeignetes Fahrzeug darf keinen verglasten Laderaum haben. Schon allein wegen der Ladungssicherung.

    keine Ahnung woher du dein "Wissen" hast......

    glücklich sind meist die, die trotz völliger Ahnungslosigkeit sicher auftreten

    in diesem Sinne viel Spaß bei der weiteren Info-Kampagne

    :joke:


    [MOD] bitte keine vollen Zitate! Sinnvoll gekürzt... /M

  • keine Ahnung woher du dein "Wissen" hast......

    Aus der Praxis hab ich das, nennt sich arbeiten mit Fahrzeughomologation zum einen und der praktischen Durchfuehrung zum anderen.;)


    Aber weisst Du, wenn du mal irgendwann in den Genuss kommen solltest einen Bus zu haben kannst du das gerne ausprobieren;)

    Bis dahin...


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • keine Ahnung woher du dein "Wissen" hast......

    glücklich sind meist die, die trotz völliger Ahnungslosigkeit sicher auftreten

    in diesem Sinne viel Spaß bei der weiteren Info-Kampagne

    :joke:

    Das hat Stephan schon völlig korrekt beschrieben. Für eine LKW-Zulassung muss mehr als die Hälfte des Innenraumes Laderaum sein.

    Wir hatten zig zweisitzige "Postgölfe", die ab Wolfsburg schon als LKW umgetypt waren. Bei späteren Privatzulassungen wurde dann meist von der Zulassungsstelle verlangt, die hinteren Fenster zuzuschweißen oder zuzunieten. Das kontrollierten die sogar.


    Das ist bei Caddys o. ä. ja auch nicht anders. Dürfte also für einen Bus, den man als Wohnbus nutzen möchte nicht der richtige Weg sein, eine LKW-Zulassung anzustreben.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Aber hatten die Postgölfe nicht hinten alle seitlich Verglasung?

    Also diese ganzen Diskussionen "Ich hab recht" "nein ich hab recht" bringen doch garnichts.

    Verlinkt doch bitte einfach seriöse Informationsquellen zur Belegung der korrekten Regeln und alles ist gut.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Aber hatten die Postgölfe nicht hinten alle seitlich Verglasung?

    Hatten sie, ab Werk wohlgemerkt. Verschiedene LK, vor allem die angeschlossenen FÄ bestanden aber wie erwähnt auf dem Zuschweißen/vernieten der hinteren Fenster bei einer Umschreibung auf Privat. Manchmal hat der TÜV sowas mit Blech bei der Umschlüsselung sogar eingetragen.


    Eigentlich sollte sowas heute, nachdem nunmehr der Zoll die Steuern eintreibt, leichter umzuschlüsseln sein. Trennwand zum Laderaum habe ich noch vergessen. Die hatte der Golf damals auch.

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Man konnte , genau wie die Postgoelfe , auch mal nen Chevy Camaro als LKW zulassen. Hutablage bis an die Kopfstuetzen verlaengern und dann bis zum Boden zumachen. Ruecksitz raus und die Blechwand hinter der Ruecksitzlehne auch und schon hatte man mehr als die Haelfte der Laenge als Laderaum. Die Sitze wurden von 4 auf 2 zusammengekuerzt, alles genau wie bei der Post. Man hatte dann einen " LKW " mit 300 kg Nutzlast ^^ Gleiches bei US Kombis, da hatte man dann aber weningstens 600 kg Zuladung ^^

    Um diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben wurde vor bald 20 Jahren das Kombinationskraftfahrzeug eingefuehrt bzw. darauf angewendet. Damit hat man unendlich viele " Steuersparmodelle " - denn nichts anderes war das - eingeschraenkt bzw. abgeschafft.

    Das gleiche gilt fuer die Vans bzw. ihre deutschen Vertreter die als Wohnmobil zugelassen wurden um Steuern zu sparen, aber ein normales Dach hatten. Zu den ohnehin geforderten Dingen wie Bett, wasch und Kochmoeglichkeit kam ploetzlich die " Stehhoehe " aufs Tablett. Die erfuellt weder ein US Van noch ein T3 . Aus die Maus mit Steuern sparen. Da musste schon was mit Hochdach her.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Da mir ja hier Ahnungslosigkeit unterstellt wurde will ich das mal entkraeften bzw. zurueckreichen.


    1. Einzig die Zulassungsart " Pkw - Lieferwagen " erlaubt eine seitliche Verglasung des Laderaumes


    2. LKW sind unterteilt in " Lkw - geschlossener Kasten / geschlossen " sowie " LKW - Koffer ", LKW - Pritsche/ offen und " LKW - sonstige Aufbauten " = alles das was nicht geschlossen, Pritsche oder Koffer ist. ( Kipper , Saug und Tankwagen, Betontrommel etc. )


    3. Ein Bus kann nur in die Gruppe LKW geschlossen kommen da er aufgrund der Bauform nichts anderes ist. Der Fahrerplatz ist eine bauliche Einheit mit dem Rest und somit ein geschlossener Kasten.


    4. Die Definition von geschlossener Kasten lautet : Ein Kastenwagen ist eine Aufbauvariante bei Nutzfahrzeugen mit nach allen Seiten hin fest umschlossenen Laderaum


    Am Ende der Seite findet sich ein Schema in dem eindeutig erkennbar ist dass bei einem LKW eine Verblechung sein muss.

    Bei den Gruen markierten ist Glas zulaessig , bei allem was Ueberschneidung mit rot hat nicht.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Kastenwagen


    Wer das nicht versteht / verstehen moechte dem kann ich auch nicht helfen.

    Was vor 30 Jahren vieleicht noch ging oder anders war steht hier nicht zur Debatte und solche Fahrzeuge unterliegen in der Regel dem Bestandschutz. Ich hab frueher selber oft genug solche Umbauten gemacht und jedes mal genau das praesentiert bekommen.


    Gruss

    Stephan

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  • Stephan, ignoriere "den" einfach....

    Es wird immer Protagonisten geben, die es besser wissen (oder es zumindest meinen....:thumbdown:)


    Spätestens, wenn Er irgendwann vielleicht eventuell (unter den perfekten Voraussetzungen natürlich!) mal einen Bus haben sollte, und auf nem Treffen alleine steht, wird Er merken, was nicht so gut war...!


    "Aufundavon" is alive! 8o

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