Guten Morgen zusammen,
seit etwa 6 Wochen bin ich in Gesprächen mit dem TÜV in Hessen
Umschlüsseln eines Busses in ein So Kfz Wohnmobil bis 12,50 Meter kein Problem (TÜV / Reg.-Präs.)
Die Fahrzeuge in der engeren Auswahl sind:
a) Tourliner 13,50 Meter
b) Nightliner Doppeldecker 13,65 Meter (das wäre es halt weil eben nur begrenzte Umbauten notwendig wären) 12 Meter reichen natürlich aus
Aussage TÜV Geschäftsstellen Leiter:
Hallo Herr Franke,
habe eben nochmals mit dem Regierungspräsidium telefoniert, es gibt keine Ausnahme für die Länge beim Umschlüsseln KOM (Reisebus) auf So. KFZ Wohnmobil.
Sie können entweder es in einem anderen Bundesland probieren, dann muss er dort auch zugelassen bleiben, oder ein kürzeres Basisfahrzeug suchen.
Mit freundlichen Grüßen
... und da ist sie wieder die Gewissheit ... wir sind in Deutschland
Die Fahrzeuge über 12,50 Meter gibt es ja und dieselben sind ja auch in der Wohnbus Community im Betrieb, allerdings wäre es möglich, dass die betreffenden Fahrzeughalter ihr Fahrzeug weiterhin als KOM zu Wohnzwecken zugelassen haben - so zumindest meine Vermutung.
Frage/n:
Welche gesicherten Erkenntnisse habt Ihr, die auch einer Prüfung bzw. erneuten Anfrage beim Regierungspräsidium bestehen könnte?
Bitte nur gesicherte Erkenntnisse und Fakten, denn Hypothesen führen nicht weiter
Bei Zulassung als KOM, wenn auch zu Wohnzwecken, bleibt wohl die gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen als eine der wesentlichen Eigenschaften bestehen, oder gibt es da Unterschiede?
==> Fahrtenschreiber Pflicht würde bestehen.
Maut in Deutschland? ... der Schweiz? ... in Italien?
Mein Fazit:
Wenn es denn so ist, dass die Umschlüsselung vom KOM zum So Kfz Wohnmobil bundesweit aufgrund geltender Gesetze nicht erfolgen kann, dann bliebe ja nur die Möglichkeit: a) innerhalb der 12,50 Meter zu bleiben, oder b) das Fzg als Wohnbus also als KOM zuzulassen und zu nutzen.
Würde mich freuen wenn ihr mir mit Fakten helfen könntet. Einen Link teilt ....
Ich freue mich
Viele Grüße
Siegfried