13,65 meter langes KOM Fahrzeug in Sonderfahrzeug Wohnmobil umschlüsseln / zulassen

  • Guten Morgen zusammen,


    seit etwa 6 Wochen bin ich in Gesprächen mit dem TÜV in Hessen


    Umschlüsseln eines Busses in ein So Kfz Wohnmobil bis 12,50 Meter kein Problem (TÜV / Reg.-Präs.)


    Die Fahrzeuge in der engeren Auswahl sind:
    a) Tourliner 13,50 Meter
    b) Nightliner Doppeldecker 13,65 Meter (das wäre es halt weil eben nur begrenzte Umbauten notwendig wären) 12 Meter reichen natürlich aus


    Aussage TÜV Geschäftsstellen Leiter:
    Hallo Herr Franke,



    habe eben nochmals mit dem Regierungspräsidium telefoniert, es gibt keine Ausnahme für die Länge beim Umschlüsseln KOM (Reisebus) auf So. KFZ Wohnmobil.
    Sie können entweder es in einem anderen Bundesland probieren, dann muss er dort auch zugelassen bleiben, oder ein kürzeres Basisfahrzeug suchen.



    Mit freundlichen Grüßen


    [/url]



    ... und da ist sie wieder die Gewissheit ... wir sind in Deutschland :wack:


    Die Fahrzeuge über 12,50 Meter gibt es ja und dieselben sind ja auch in der Wohnbus Community im Betrieb, allerdings wäre es möglich, dass die betreffenden Fahrzeughalter ihr Fahrzeug weiterhin als KOM zu Wohnzwecken zugelassen haben - so zumindest meine Vermutung.


    Frage/n:
    Welche gesicherten Erkenntnisse habt Ihr, die auch einer Prüfung bzw. erneuten Anfrage beim Regierungspräsidium bestehen könnte?
    Bitte nur gesicherte Erkenntnisse und Fakten, denn Hypothesen führen nicht weiter



    Bei Zulassung als KOM, wenn auch zu Wohnzwecken, bleibt wohl die gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen als eine der wesentlichen Eigenschaften bestehen, oder gibt es da Unterschiede?
    ==> Fahrtenschreiber Pflicht würde bestehen.
    Maut in Deutschland? ... der Schweiz? ... in Italien?



    Mein Fazit:
    Wenn es denn so ist, dass die Umschlüsselung vom KOM zum So Kfz Wohnmobil bundesweit aufgrund geltender Gesetze nicht erfolgen kann, dann bliebe ja nur die Möglichkeit: a) innerhalb der 12,50 Meter zu bleiben, oder b) das Fzg als Wohnbus also als KOM zuzulassen und zu nutzen.


    Würde mich freuen wenn ihr mir mit Fakten helfen könntet. Einen Link teilt ....


    Ich freue mich


    Viele Grüße


    Siegfried

  • Hilft dir zwar nichts aber es ist auch in Bayern so.. Ich hab das vor ein paar Wochen/Monaten auch versucht.
    Leider.. 14,5m wäre für uns ideal gewesen. 12m ist schon wieder zu kurz :D

  • Danke Dir, vielleicht gibt es am Ende Gewissheit wo es geht und gemacht wird. Ich habe in Bayern ein zum Wohnmobil umgebauten Gelenkbus besichtigt, dessen Halter oder Eigentümer das Fzg in München zugelassen hat. Ich werde versuchen eine Kopie dieses Fahrzeugs zu bekommen und hier anzuheften.


    VG
    Siegfried

  • Selbst wenn das einer hat, ist es ungewiss, ob es noch einer bekommt....

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Hallo Busfreunde,
    Bin in Mecklenburg-Vorpommern auch gegen die Wand gelaufen. Mein 13,89er bleibt ein Bus, hat 10 eingetragene Sitzplätze, ist als Nutzung Wohnmobil zugelassen, als nur Bus müsste ich 560 EUR Steuer bezahlen jetzt umgeschlüsselt 800 EURO, 86 EUR HAFTPFLICHT pro Monat, hab dann auf die schnelle den großen Busführerschein gemacht, wegen Bus im Ausland, denn mit Schlüssel 172 darfst du nur in Deutschland mit höchstens einer Begleitperson fahren. vorteil, darf offiziell 100 fahren und LKW Überholverbot ist nicht für Busse.
    Muss leider alle drei Monate zur SP, und falls ich mal 5 Monate in Spanien stehe, geht dann auch mal.
    Letztendlich alles nicht so schlimm, Spaß hat man nicht umsonst
    Und falls man doch mal eine Ausnahme in einem Bundesland bekommt, gilt die nur dort, was macht man dann,
    wenn man durch Ösiland oder anderswo dann stillgelegt wird?
    MFG DIETER U.BÄRBEL

  • Wer es geschafft hat diese Hürde zu nehmen wird hoffentlich schlau genug sein sich still darüber zu freuen statt seine "Grauzone" quer durch ein öffentliches Forum zu brüllen.
    Manchmal wundere ich mich schon wenn hier im Forum z.B. nach einem "gnädigen" Prüfer gefragt wird. Ich würde den Teufel tun und einem mir wohlgesonnenen Prüfer weitere Problemfälle auf den Hals schicken.
    (" Ich will das aber auch! Für xxx habe Sie das doch auch gemacht!")


    Maut fällt in D nur für gewerblichen GÜTER Transport an.


    Grüßle, Günter

    Detailwissen macht unsicher!

  • Wer es geschafft hat diese Hürde zu nehmen wird hoffentlich schlau genug sein sich still darüber zu freuen statt seine "Grauzone" quer durch ein öffentliches Forum zu brüllen.
    Manchmal wundere ich mich schon wenn hier im Forum z.B. nach einem "gnädigen" Prüfer gefragt wird. Ich würde den Teufel tun und einem mir wohlgesonnenen Prüfer weitere Problemfälle auf den Hals schicken.
    (" Ich will das aber auch! Für xxx habe Sie das doch auch gemacht!")


    Maut fällt in D nur für gewerblichen GÜTER Transport an.


    Grüßle, Günter

    Gnädige geprüfte Autos sind Zeitbomben, welche jederzeit in die Hose gehen können, jeder Dorfpoli die ich kann dann sich mal hervor tun und auf Gesetze pochen, also bis 12 m gibt es nur EINZELFAHRZEUGE, alles andere darüber heisst es, außer Busse.
    Und dann ist die Stilllegung nicht mehr weit.


    Es bleiben Busse nur die Nutzung ist dann anders also, Club oder Nightliner aber auch Wohnmobil wie bei mir, es ist aber kein Sonderfahrzeug.
    LG Dieter

  • Erst einmal geht dieses Danke an ALLE, denn alle Information sind hilfreich gewesen.



    Mein neuerlich Vorstoss zum RP, geprägt von etwas verbaler Gereiztheit, lies mich mit folgender Erkenntnis gehen.
    Bis 12,50 Meter Länge sollte wohl einer Umschlüsselung nichts im Wege stehen - wobei immer nur von 12,00 Metern Länge gelesen habe. Aber vielleicht sind die 50 cm ja so ein Ermessensspielraum des Prüfers beim TÜV? 12,60 Meter werden demnach OT RP nicht Zulassungsfähig sein - auch nicht im Zuge eine Ausnahmegenehmigung. GEMEISELT IN STEIN
    Auf meine Frage, ob ich denn einen Ski-Koffer am Heck aufbringen darf, war die Antwort klar JA.
    Addiert man nun die 12,50Meter plus die 1 Meter, kommt man insgesamt auf 13,50 Meter ganz LEGAL
    Meine Argumentation lies die verantwortlich beim RP in stillem Zorn verstummen, worauf ich mich verabschiedete. Freundlich und bestimmt, wurde ich darauf hingewiesen den Namen der Dame und die Dienststelle des RP in Hessens, in öffentlichen Netzen nicht zu kommunizieren.


    Wenngleich in nochmals genau da einsteigen werde, sehe ich es als gegeben an die 12,00 respektive 12,50 Meter nicht zu überschreiten.


    Ich freue mich euch irgendwann, irgendwo zu begegnen.


    LG
    Siegfried

  • Sonderfahrzeuge gibt es nicht. SO heißt sonstige.


    Es wird mit regelmäßiger Wiederholung dieses Themas gedacht, aber die Gesetzeslage der Länge von Fahrzeugen Europa ist ja bekannt. Genauso mit de Breite von Kühlfahrzeugen. Erst Hirn einschalten, jemand fragen der sich damit auskennt und dann kaufen.
    Was ist schlimm an KOM? Der Führerschein? Oder die Versicherung, bei den Fahrzeugen ist ein Tausender hin oder her nicht kriegsentscheidend.

  • wobei immer nur von 12,00 Metern Länge gelesen habe

    Fuer Einzelfahrzeuge gilt genau dieses Mass. Sofern es ein M1 Wohnmobil werden soll.


    Aber vielleicht sind die 50 cm ja so ein Ermessensspielraum des Prüfers beim TÜV?

    Sicher nicht denn der weiss auch das 12m die magische Grenze ist.


    Addiert man nun die 12,50Meter plus die 1 Meter, kommt man insgesamt auf 13,50 Meter ganz LEGAL

    Da du von falschen Grundvorraussetzungen ausgehst kommst du max. auf 13m. Der Skikoffer ist als ueberstehende Ladung anzusehen und hat nichts mit der Grundlaenge des Fahrzeuges zu tun. Deshalb sind die in der Regel auch abnehmbar und nicht dauerhaft fest verbunden. Ist im Grunde das gleiche wie ein Fahrradtraeger am Wohnmobil oder Wohnwagen. Der zaehlt ebenso als Ladung.


    Mein Bus hat auch 12,40 m und ist als M1 - PKW registriert, plus Fahrradtraeger sinds auch etwa 13 m. ABER die Umschreibung erfolgte 1985 und waere heute so nicht mehr moeglich.


    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Sonderfahrzeuge gibt es nicht. SO heißt sonstige.


    Es wird mit regelmäßiger Wiederholung dieses Themas gedacht, aber die Gesetzeslage der Länge von Fahrzeugen Europa ist ja bekannt. Genauso mit de Breite von Kühlfahrzeugen. Erst Hirn einschalten, jemand fragen der sich damit auskennt und dann kaufen.
    Was ist schlimm an KOM? Der Führerschein? Oder die Versicherung, bei den Fahrzeugen ist ein Tausender hin oder her nicht kriegsentscheidend.

    Ganz toll , kannst Dir ein Fleißkärtchen abholen. :joke:


    Ich habe noch nicht gekauft, sondern kaufe erst - ohne Risiko

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