Neue Beurteilungskriterien für mautfreie Fahrten mit H-Kennzeichen in/durch die Schweiz (Stand Dezember 2018)

  • Das ganze Prozedere mit der Maut-Befreiung in der Schweiz
    für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wurde hier schon öfters
    auf und nieder durchdiskutiert und zahlreiche Erlebnisse
    über u.a. nicht "gefundene" Formulare wurden zum Besten gegeben...


    Seit dem letzten Dezember besteht eine neue Vorschrift, welche die
    Beurteilungskriterien für Veteranenfahrzeuge auf "Schweizer Niveau"
    anhebt, was den Einen oder Anderen mit H-Fahrzeugen wohl "empfindlich"
    treffen und in Bezahlung der PSVA (lächerliche CHF 3,25/Tag) enden dürfte!


    Im Anhang habe ich einige Fotos dieser Neuerungen zur Info angehängt.


    Ich wünsche Euch einen guten Start in die neue (Arbeits-) Woche,
    Gruss Chrigel

  • Das heißt für mich, dass der Zöllner das prüfen müsste, wozu er aber nicht in der Lage ist. Also müsste ich zu einer Prüforganisation. Wie wollen die die gefahrenen Kilometer nachprüfen?
    Umbau zum Wohnbus...sollte in meinem Fall ja kein Problem sein, da ich in ja in der Schweiz als Wohnmobil erworben habe


    Ich sehe das so, wenn ich an der Grenze das Formular bekomme, gilt das für mich als anerkannt.
    Naj, die Zwit wird zeigen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Hallo Emanuel

    Das heißt für mich, dass der Zöllner das prüfen müsste, wozu er aber nicht in der Lage ist. Also müsste ich zu einer Prüforganisation. Wie wollen die die gefahrenen Kilometer nachprüfen?
    Umbau zum Wohnbus...sollte in meinem Fall ja kein Problem sein, da ich in ja in der Schweiz als Wohnmobil erworben habe


    Ich sehe das so, wenn ich an der Grenze das Formular bekomme, gilt das für mich als anerkannt.
    Naj, die Zwit wird zeigen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.

    Damit hast Du ja grundsätzlich recht; es kann durchaus sein, dass diese Neuerung eine Weile benötigt,
    bis der "Wissensstand" an jedem Grenzübergang in die Schweiz angelangt ist...


    Das "Schlimmste" was passieren kann, ist dass man die paar Taler löhnen muss;
    deswegen an der Grenze einen Zwergenaufstand zu veranstalten wäre doch übertrieben, nicht?
    (Schliesslich bezahlen wir Eidgenossen diese Abgabe seit jeher ohne jegliche Ermässigung...)


    Das Ganze war auch viel mehr als Information gedacht, da hinterher das Gejammer jeweils gross ist... :P

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • Hi Chrigel


    Danke dass du uns aufschlaust.
    Nicht jeder hat immer alle relevanten Formulare vor einer Reise recherchiert.
    Ich zumindest nicht :rolleyes:


    Grüße
    Maik


  • Mir ging es ja auch nicht um das Geld. Die 10er Karte haben wir früher ja jedesmal gelöst. Nur wenn ich den Wisch bekomme, dann wäre es ärgerlich, wenn er bei einer Kontrolle nicht anerkannt würde. Wenn ich ihn garnicht bekomme, dann weiß ich ja bescheid.
    Das Problem wäre aber immer noch, mit welchem Wissensstand auf der anderen Seite kann ich da diskutieren.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • 2-3000 Km Jährlich max. in der Schweitz- ist ja machbar,
    die anderen Km jucken die Schweitzer ja nicht und die sollen sie mir erstmal nachweisen..
    auch wegen ein paar "Talern"- kann ich mich aufregen- :thumbdown:

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Zitat von »stuebiR81«


    Das heißt für mich, dass der Zöllner das prüfen müsste, wozu er aber nicht in der Lage ist. Also müsste ich zu einer Prüforganisation. Wie wollen die die gefahrenen Kilometer nachprüfen?
    Umbau zum Wohnbus...sollte in meinem Fall ja kein Problem sein, da ich in ja in der Schweiz als Wohnmobil erworben habe

    Ob der Grenzwächter das beurteilen kann/will/muss, entzieht sich meiner Kenntnis - im Extremfall kommen wohl die Experten des kantonalen Strassenverkehrsamtes zum Zug, welche auch unsere Fahrzeuge anhand des Anforderungskataloges für Veteranenfahrzeuge beurteilen, wer weiss?


    Falls Dein Bus in der Schweiz ursprünglich als Gesellschaftswagen in Verkehr war und vom ehemaligen Besitzer zum Wohnbus umgebaut wurde, sieht es schon schlecht aus:
    Damit ist der "ursprüngliche Zustand" verändert, nicht mehr original und damit die Chance auf einen Veteraneneintrag in den Papieren verwirkt...
    (Es gibt auch nur ganz vereinzelte Fahrzeuge in der Schweiz, welche von neu an als Wohnbus in Betrieb waren - alle anderen wurden nachträglich umgebaut!

    Ich sehe das so, wenn ich an der Grenze das Formular bekomme, gilt das für mich als anerkannt.
    Naj, die Zwit wird zeigen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
    Damit hast Du ja grundsätzlich recht; es kann durchaus sein, dass diese Neuerung eine Weile benötigt,
    bis der "Wissensstand" an jedem Grenzübergang in die Schweiz angelangt ist...

    Nur wenn ich den Wisch bekomme, dann wäre es ärgerlich, wenn er bei einer Kontrolle nicht anerkannt würde. Wenn ich ihn garnicht bekomme, dann weiß ich ja bescheid.
    Das Problem wäre aber immer noch, mit welchem Wissensstand auf der anderen Seite kann ich da diskutieren.

    Man wird sehen - für "Diskussionsstoff" ist auf jeden Fall gesorgt, auf der Strasse, am Stammtisch oder in diesem Forum! :prost:


    Gruss Chrigel

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • ...ist völlig ungesund, mein Lieber! :P

    2-3000 Km Jährlich max. in der Schweitz- ist ja machbar,
    die anderen Km jucken die Schweitzer ja nicht und die sollen sie mir erstmal nachweisen..
    auch wegen ein paar "Talern"- kann ich mich aufregen- :thumbdown:

    Dir ist offenbar entgangen, dass die Maut (PSVA) für Womo's >3,5t kilometerunabhängig ist und pro Tag lediglich CHF 3,25 kostet?


    Dafür darfst Du entweder Tausende Kilometer in unserem Land fahren, wenn Du das dann schaffst oder auch nur 1,5km zum nächsten Stell- oder Campingplatz...



    Es steht ausser Diskussion, dass Dir die Einreise in die Schweiz nachgewiesen werden kann, wenn es hart auf hart geht?


    Wie gesagt: Es war als INFORMATION gedacht, denn beim Zoll herrscht stets eine "Holschuld", will heissen: Man muss sich SELBER informieren! :thumbup:

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • Hallo Schneemann,


    vielen Dank für den Hinweis!


    In den Anforderungen steht, dass Umbauten aus der gleichen Epoche stammen sollen. Das ist insbesondere für einen Wohnbus sehr dehnbar. So lange nicht alles voller iPads hängt, sollte dieses Kriterium eigentlich immer zu erfüllen sein.


    Allerdings halte ich es immer so: Im Ausland so wenig wie möglich auffallen, schon gar nicht negativ. Ich werde in Zukunft die Abgabe bezahlen und gut ist.
    Wenn es zu viele übertreiben, wird die Ausnahme ganz gestrichen. Das haben wir in Deutschland mehrfach erlebt, weil einige partout irgendetwas „nicht einsehen“. Damit schaden sie dann allen.

  • aussage des zöllners nachdem wir mit dem fertig ausgefüllten formunlar ankamen ... "na da is einer mal gut vorbereitet und ein schätzchen ists auch noch ... viel spass mit dem wagen in der schweiz"


    damit war der stempel und ne unterschrift drauf und alles gut !


    stephan :love:

  • Salü Stephan


    Wann war das?


    Wie bereits gesagt, es dürfte eine Weile dauern bis jedem Grenzwächter diese Neuerung bekannt ist und er sie anwendet.


    Fakt ist, dass bereits diverse Fahrzeuge mit H-Kennzeichen die PSVA bezahlen mussten, da sie unsere MFK nie im Leben bestanden hätten - dies weiss ich aus sicherer Quelle...


    Freu Dich, wenn's geklappt hat - beim nächsten Mal könnte es anders sein!


    Gruss Chrigel

    aussage des zöllners nachdem wir mit dem fertig ausgefüllten formunlar ankamen ... "na da is einer mal gut vorbereitet und ein schätzchen ists auch noch ... viel spass mit dem wagen in der schweiz"


    damit war der stempel und ne unterschrift drauf und alles gut !


    stephan :love:

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • Danke für die Info.
    In Zukunft kaufe ich mir einfach ne 10er Karte wenn ich durch die Schweiz nach Italien fahre,dann bin ich auf der sicheren Seite :)

  • Falls ich dann bezahlen soll ist das vollkommen OK.
    Im Gegensatz zu Österreich ist der Betrag in der Schweiz doch human.
    Ich werde die paar Fränkli gerne bezahlen. Mach ich mit dem PKW genau so.


    Denkt einfach mal darüber nach wieviel Geld die Schweiz in das Autobahnnetzt investiert hat.
    Noch sind alle Tunnel inklusiv.


    Schaut euch die Österreicher an, da kostet alles Extra und was für Summen.

    Gruss
    Joe

  • das ist richtig .. man kann ja das formular mitnehmen und wenns das nicht akzeptieren wollen dann zahlt man halt tatsächlich die paar franken ... dafür rollt man in der schweiz ja wirklich über ein perfektes strassensystem in hervorragendem zustand !


    stephan

  • Manche Grenzübergänge in die Schweiz sind nicht besetzt. An welchem Grenzübergang kann man das Formular zur Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe ausstellen lassen? Anreise über Autobahn Lindau.
    Alternativ: Wo bekomme ich die Tages-Vignette für CHF 3,25 und gilt die auch für Oldtimer-Womo 7,5t?

  • Mir hat man an der Grenze gesagt das man bei einem nicht besetzten Grenzübergang die Telefonnummer, die an der zahlstation dran steht anrufen soll. Da bekommt man die Informationen wie man sich verhalten soll. Es wurde mir auch gesagt das die via app die bessere alternative ist. Wenn man nur einen Tag kauft muss man die Grundgebühr von 25 Franken zahlen. Da kommt man beim Wohnmobil auf alle Fälle mit der 10 fahrten Karte meistens am besten.

  • ...und gilt die auch für Oldtimer-Womo 7,5t?

    Ja, die PSVA (Schweizer Maut) gilt für ALLE Wohnmobile >3,5t zGg und ist kilometerunabhängig - wenn Du also einen unbesetzten Grenzübergang für die Einreise wählst, kannst Du diese Abgabe vorgängig via App
    lösen und ohne Halt einfach einreisen - völlig problemlos und vor allem ohne irgendwelche Diskussionen...

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!