• [MOD] Split aus diesem Thread:großer Dieseltank in der ALG


    Davon mal abgesehen, das der gaaanz schön groß ist, ist es die Frage, ob der sich gut verstecken liesse.
    Denn wenn mal Kontrolle ist und die den finden, dann möchte ich nicht die Rechnung sehen.
    Also sollte man sich überlegen, ob oder ob nicht eintragen.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

  • Wenn der Tank fest verbaut ist und direkt mit dem anderen Verbunden ist dürfen meines wissens 1500l mitgeführt werden - Aus Gefahrenguttechnischer Sicht - wie sich das Zolltechnisch verhält weiss ich nicht genau.


    Mfg Fuchsi


    Ps hab selber 300+700l verbaut


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    MFG Fuchsi

  • Wieso sollte das Eintragen das Tank's schwierig sein? ?(
    Wie in den Zulassungsbestimmungen zu entnehmen ist, muss der Tank zu zwei drittel gefüllt sein, beim Vorführen.
    Letztendlich hat das nur einen Einfluss auf das Leergewicht und die Nutzlast das Fahrzeuges...


    Es sind hauptsächlich die osteuropäischen Speditionen, welche zwei solche Tank's an ihren LKW's haben, damit sie im "teuren" Westen nicht (so oft) tanken müssen. :P

  • Die Quintessenz ist aber das ... ein Zusatztank kein Problem sein kann (wenn mit dem Kraftstoff System fix verbunden ist und max 1500l)


    Nutzlast bzw HzGm abgesehen


    Mfg


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    MFG Fuchsi

  • Ich weis nicht, ob das so auch in D. ist Ich hörte mal was von 990 Ltr. max.

    Gruß Detlef
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    >Oskar Wilde<

  • Soweit ich weis


    Darf man nach Deutschlang keinen Kraftstoff in Zusatztanks einführen.


    Bei der Ausreise muss man den Kraftstoffvorrat in den Zusatztanks beim Zoll anmelden, um bei der Einreise diese Menge nicht verzollen zu müssen.


    Welche Literzahl erlaubt ist kann ich nicht sagen.



    Aber von allem abgesehen ist ein 1000 l. Tank für 400€ schon recht reizvoll. (mein Wagen ist leider zu klein) ;(


    Grüße von Klaus

  • Davon spreche ich ja... Wenn er fix verbaut ist und mit dem Kraftstoffsystem verbundem ist ist es ja Teil des Haupttanks und dient zur Verwendung in eben diesem Fahrzeug. Wenn du dir jetzt einen Tank auf die Ladefläche schraubst ohne verbindung zum Bus dann is es ein Zollthema.
    Tank sollte natürlich auch ein geprüfter sein ;)


    Mfg


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    MFG Fuchsi

  • Meines (Halb?-)wissens nach darf der Tank, welcher mit Motor oder anderen Aggregaten am Fahrzeug verbunden ist (z.B. Kühlung) max. 1500 Liter haben.
    Mir wurde aber gesagt, dass es nicht reicht, den Tank mit dem Motor zu verbinden, sondern er muß vom Hersteller original so verbaut worden sein. Vielleicht reicht es aber auch, den Tank eintragen zu lassen?!

  • Tja, ich weiss nicht, es wäre mir neu, dass der Zoll die Dieselmenge kontrolliert. Wenn überhaupt, dann wird nach Steuerhinterziehern geschaut, denn solche die lieber Heizoel statt Diesel tanken.
    Selbst der Schweiz ist ab ca. 2010 der Füllstand/-menge egal, und hat nur Stichproben gemacht, nach Heizoel.

    Einmal editiert, zuletzt von aufundavon ()

  • In Deutschland ist nur Kraftstoff im serienmäßige Tank Zollfrei.


    Selbst Kraftstoff in Zusatztanks die beim Neufahrzeug mitbestellt wurden, muss verzollt werden.



    Aber der angebotene Tank ist mehr als günstig.
    und es wundert mich das den noch keiner gekauft hat.


    Grüße von Klaus

  • Hat jemand einen eingetragen Zusatztank? Bzw steht dieser dann im "Zulassungsschein" (nicht Fahrzeugbrief) ?


    Mich würde auch interessieren ob meiner bei der Typisierung schon verbaut war... Aber bei den alten Typisierungen haben sie ja nix dazugeschrieben auser die Fahrzeugklasse geändert.


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    MFG Fuchsi

  • Das kann ich nicht sagen.



    Ich entferne nur die Originaltanks und baue dann ersatzweise einen Edelstahltank ein.


    Diese lasse ich selbstverständlich bei der TÜV Abnahme mit eintragen

  • Zur konkreten Ergänzung das Themas.


    Die Richtlinie 70/221/EWG über Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz an KFZ.


    Die zwei Seiten PDF sind, glaub ich, leicht verständlich.... ;)
    Diese Richtlinie wurde im laufe der Jahre mehrmals ergänzt, gerade was den Unterfahrschutz angeht, bzw. die Verwendung von Kunststofftanks und Tanks für gasförmigen Kraftstoffe.
    Nachzulesen in der EUR-Lex. :rolleyes:

  • Was dort steht ist Falsch !!!!!!!


    Der maximale Überdruck mit dem der Tank geprüft wird liegt bei 0,3 Bar und nicht wie dort geschrien seht bei 1,3 Bar.


    Schau bitte mal auf das Jahr der Veröffentlichung.



    Grüße von Klaus.

  • Sorry, Kläuschen, ich habe doch erwähnt, dass die Richtlinie im Laufe der Jahre, von 1970 bis heute, mehrmals angepasst wurde. Gerade dem technischen Fortschritt geschuldet. In den Zulassungsvorschriften für KFZ wird immer auf die jeweilige Richtlinie für die Zulassung von Bauteilen verwiesen.
    Guggst Du die Zulassungsverordnung 2007/46/EG im PDF Seite 135/136 für Wohnmobile?


    Die 0,3 Bar Prüfdruck beziehen sich auf die Prüfung von Kunststofftanks, in der Richtlinie 2000/8/EG . Hier ist u.a. auch die Feuerfestigkeit ein Thema. :whistling:

  • Die 0,3 Bar Prüfdruck beziehen sich auf die Prüfung von Kunststofftanks,


    Hallo aufundavon


    Das ist schon wieder nicht Richtig. :thumbdown:


    Bei uns gilt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung !


    die 0,3 Bar gelten für Kraftstoffbehälter für flüssige Kraftstoffe. nicht nur für Kunststofftanks.




    StVZO § 45 Kraftstoffbehälter
    (1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem Betriebsüberdruck, mindestens aber bei einem Überdruck von 0,3 bar, dicht sein.

  • wueso bitte soll die größe des tanks irgendwo eingetragen werden. Die steht doch gar nicht im Fahrzeugschein, außer bei einem TANKFAHRZEUG.
    Selbst ein Zusatztank ab werk wird nicht eingetragen.


    Zolltechnisch bin ich nicht mehr auf dem laufenden, jedenfalls gabs da mal ne Grenze von 600 ltr, aber die gilt wohl nicht mehr.
    "Der Inhalt des serienmäßigen Hauptankbehälters und eine Reservemenge von 10 Ltr sind zollfrei" - mit dem Satz konnte ich immer weitere Nachfragen verhindern, weil kein zöllner wußte was in so einem alten Bus serienmäßig war.

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Nach meiner letzten Info, wird die größe eingetragen, wenn man den Zusatztank eintragen läßt. und dann dürfte auch die Zolltechnische Seite geregelt sein.
    Zumindest kann dann bei einer Kontrolle keiner mehr sagen das ist so oder so, denn es steht ja in den Papieren.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

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