Moin
Willkommen hier!
Schönes Fahrzeug ales gute auf der Piste.
Gruß Eiländer
Tach, bin auch hier gelandet.
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Watt steht den nun in der Spalte 11 hinter der Zeile C1 und CE1,.....
wenn da kein Verfallsdatum, wie bei C und CE eingetragen ist, vergiss alles,
dann kannst Du fahren bis in alle Ewigkeit.
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Nö, da steht nix!
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Habs auch grad gesehen,...also kannst Du bis 7,49to. fahren,..Punkt aus.
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Hätt mich wohl schon viel früher hier anmelden sollen...
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Manchmal wäre das für so "Manchen" besser,.....
Alles gut...
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Hättest du statt in deine Glaskugel mal lieber selber in die FeV unter §76 Abs.9 "Übergangsrecht" geschaut hättest du das dort gefunden:
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet.Bei C1E ist Deine Aussage nicht so ganz richtig. E wird dabei bis 4,5 To. begrenzt. Alles andere über die 12 To. zgg. braucht man die Ärztlichen
Untersuchungen. -
Wo steht denn in seinem FS das Verfallsdatum hinter der Zeile CE1.....
Mati hat es doch schwarz auf rosa mit blaugrünem Rand.
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Puh und herzlich willkommen Mati.
Wollte gerade noch zum Arzt da ich ja schon aktuell 4 Jahre drüber bin.
Schöne Kasse hast du da auf solider Basis für ewig.
VG
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Die eine Frage, die deine Ängstlichkeit bestärken dürfte, wäre die, wenn dein Auto aufgelastet wäre.( Über diese 7,49 To.)
Dann hast du im Moment keine Erlaubniss das zu fahren.Alles andere, mache dir keinen Kopf und fahre.
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Blue.. , wenn du mich meinst mit der Frage, dann kann ich dir nur sagen, Das ist so, mit der Begrenzung auf 12To.
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Was im FSsteht ist gültig,...außerdem steht immer noch das Datum 31.12. 1998.
Danach kann das wohl sein,...dass mit den 4,5to Begrenzung.
Mati,..fahr zum verklappen und wenn dein C/CE aufleben soll,
geh zur Zulassungsstelle.
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Nee, ist bisher NOCH nicht aufgelastet.
Muss mal sehen wieviel der nun wirklich wiegt und was ich noch so rauswerfen kann.
Der Tresor unterm Bett, die Badezimmertür (scheint die massive EX-Schaltertür zu sein), die Klimaanlage, etc...Bin ja bisher brav am Platz geblieben und war somit auch noch auf keiner Waage.
Danke nochmal an alle Grüssenden für die freundliche Aufnahme hier...!
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Zitat
Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
Würde mich auch interessieren. Ist ja laut Bildern auch noch ein Generator verbaut.
Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
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Wie dein geschultes Auge das gleich erkennt...!
Hinten gibt's auch noch Hydraulikstützen.
Da hat der Vorbesitzer aber eine beschädigt so das sie nicht mehr ganz einfährt.
Das wirkte sich wiederum sehr positiv auf die Preisverhandlung aus... -
Es gibt eine Regelung (wegen Schausteller) das bei Führerschein C1E als Anhänger das 1,4 fache des zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs als Anhänger gefahren werden darf.
7,49T x 1,4 = 10,49T Anhänger = Gespann-Gewicht = 17.94T alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung
7,49T x 4,5T " " = " " = 12 T keine UntersuchungHabe ich alles durchgemacht nur beim Sattel weiß man nicht ob der als Anhänger gilt.
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Habe ich alles durchgemacht nur beim Sattel weiß man nicht ob der als Anhänger gilt.
Sattel gilt nicht als Anhänger, haben wir doch im Spielmobil Thread erst durchgekaut.
Alter 3er im Zug egal ob Sattel oder Anhänger bis 12t ohne Untersuchungen, bis 18,75t nur als Anhänger bei Achsen <=3 mit 5 Jahre Turnus Untersuchungen.
Gruß René
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und Herzlich Willkommen
bis 7,49 t darfst du fahren
Gruß
Bernd
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Was im FSsteht ist gültig,...außerdem steht immer noch das Datum 31.12. 1998.
Danach kann das wohl sein,...dass mit den 4,5to Begrenzung.
Mati,..fahr zum verklappen und wenn dein C/CE aufleben soll,
geh zur Zulassungsstelle.
Das wurde mit Einführung des Kartenführerscheines eingeführt, weil EU weit .
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmassevon mehr als 750 kg ;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen;
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht
übersteigen.ich habe meinen schon seit 78 und den Zweier später gemacht. Mein Zweier ruht im moment, da ich ihn sowieso nicht brauche.
Bei dem alten Dreier wurde mir das so gesagt. Da war auch nichts mit Bestandschutz. Also wegen der 18 To. gesamt.
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