Fahrtenschreiber im Wohn(mobil)bus

  • Obwohl dasThema alt ist, 8| wollte ich nur kurz mitteilen, dass Sputnik Recht hatte, als er am Schiedersee meinte, dass ich meinen Fahrtenschreiber eichen lassen müsste.


    Rechtslage ist eindeutig: Fahrtenschreiber ist zu eichen und mit ordnungsgemäßer Scheibe zu fahren. Geschwindigleit ist zu dokumentieren, aber Lenk-/Ruhezeiten sind uninteressant. Gilt für ALLE Fahrzeuge (bis auf einige Ausnahmen) über 7,5to auch Wohnmobile etc.


    In Deutschland wäre mir das ja noch egal gewesen. Da wir aber nach Italien wollen (und die aus der WM bereits ausgeschieden sind), habe ich keine Lust mit einem obergenauen Italienischen Carabinieri die Rechtslage zu diskutieren. Also Tachoprüfung erfolgt und Scheibe wird halt eingelegt.
    Gruss
    Thomas

  • über 7,5 t braucht man immer ein Kontrollgerät :S


    Nur unter 7,5 t kann man es rausnehmen :D


    Ähm und das mit den Lenker- u. Ruhezeiten ist laut meiner Schulung auch nicht ganz richtig - die 4,5 h u. dann Pause sind zu beachten u. die 9 h zusammenhängende Pause innerhalb von 24 h. aber alles andere ist wirklich egal als die Wochen- u. Zweichwochenlenkzeit; die Tageslenkzeit von 9 bzw. 10 h; die Wochenendruhezeit usw.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Ich auch nicht 8)
    Aber Sozialvorschriften gelten nur im gewerblichen Bereich!
    Wenn du am Samstag 12 Std privat in der Halle schraubst unterliegst du ja auch nicht dem Arbeitszeitgesetz!

    :) R1200 GS ?( MAN CLOULINER 1200 ?( Bova 12/360 :great:

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