Obwohl dasThema alt ist, wollte ich nur kurz mitteilen, dass Sputnik Recht hatte, als er am Schiedersee meinte, dass ich meinen Fahrtenschreiber eichen lassen müsste.
Rechtslage ist eindeutig: Fahrtenschreiber ist zu eichen und mit ordnungsgemäßer Scheibe zu fahren. Geschwindigleit ist zu dokumentieren, aber Lenk-/Ruhezeiten sind uninteressant. Gilt für ALLE Fahrzeuge (bis auf einige Ausnahmen) über 7,5to auch Wohnmobile etc.
In Deutschland wäre mir das ja noch egal gewesen. Da wir aber nach Italien wollen (und die aus der WM bereits ausgeschieden sind), habe ich keine Lust mit einem obergenauen Italienischen Carabinieri die Rechtslage zu diskutieren. Also Tachoprüfung erfolgt und Scheibe wird halt eingelegt.
Gruss
Thomas