Soweit es ist kann man einen Verkäufer dazu auffordern dass er sich Wahrheit gemässig ausdrückt zu dem Fahrzeug.
Es gibt Gerichtsurteile wo man die Verkäufer auf Schadenersatz also Sprit kosten und auch Übernachtungskosten einfordern kann.
Ich persönlich sage das im voraus im Verkaufsgespräch. Dann ergibt sich gleich ein ganz anderes Gespräch.
Damit bin ich bis jetzt immer gut gefahren