Tach Gemeinde,
ich habe gehört, dass einem Saufsünder, dem der Lappen vor
15 Jahren abgenommen wurde und innerhalb der 15 Jahre
hat nichts anbrennen lassen, seinen Lappen einfach so, nur
mit einem Antrag auf Widererteilung zurück bekommt.
OK, wenn er älter ist als 50 ist und will den LKW-Schein auch
wieder haben, muss er ein Augen und ärtzliches Gutachten
machen lassen, wie alle ab 50, aber das soll es gewesen sein ?
Laut EU-Gesetz soll das tatsächlich so sein, dass jemand nach
15 Jahren ohne Fahrpraxis auf die Menschheit losgelassen
wird auch wenn es gleich 24 tonnen sind.
Wer weis etwas darüber oder haben wir hier einen Rechtsverdreher,
der mir da mal etwas zu sagen kann.
Ich möchte einfach nur wissen, ob das so richtig ist ???
Ich habe zwar im Netz geschnüffelt, aber so richtig ein Ja oder NEIN
habe ich nicht finden können.