Führereschein nach 15 Jahren zurück

  • Tach Gemeinde,


    ich habe gehört, dass einem Saufsünder, dem der Lappen vor
    15 Jahren abgenommen wurde und innerhalb der 15 Jahre
    hat nichts anbrennen lassen, seinen Lappen einfach so, nur
    mit einem Antrag auf Widererteilung zurück bekommt.


    OK, wenn er älter ist als 50 ist und will den LKW-Schein auch
    wieder haben, muss er ein Augen und ärtzliches Gutachten
    machen lassen, wie alle ab 50, aber das soll es gewesen sein ?


    Laut EU-Gesetz soll das tatsächlich so sein, dass jemand nach
    15 Jahren ohne Fahrpraxis auf die Menschheit losgelassen
    wird auch wenn es gleich 24 tonnen sind.


    Wer weis etwas darüber oder haben wir hier einen Rechtsverdreher,
    der mir da mal etwas zu sagen kann.


    Ich möchte einfach nur wissen, ob das so richtig ist ???


    Ich habe zwar im Netz geschnüffelt, aber so richtig ein Ja oder NEIN
    habe ich nicht finden können.

  • die Führerscheinreform hat einige Nachteile, Auflagen, aber auch den Bestandsschutz gebracht. Das könnte allso rechtens sein .......... falls der Richter ihm lediglich ein Fahrverbot erteilt hat.
    Im Falle des Entzuges der Fahrerlaubnis hingegen muss er den Schein komplett neu machen, mit allen Auflagen wie PKW bis 3,5t, LKW und Bus nur mit Berufskraftfahrer .....


    Ich kann nicht glauben das jemand freiwillig länger als unbedingt nötig auf den Schein verzichtet .... also den hörensagen stehe ich skeptisch gegenüber.


    und früher durfte jeder Deutsche mit nem Autoschein in einen 7,5t steigen, das 1,6 fache aufsatteln und ab gings ........das war genauso sinnfrei .....

    Bild lügt .... sagen die Anderen immer ....... ob da immer die Zeitung gemeint ist?

  • Wenn ein Führerschein entzogen wurde, kann der ehemalige Inhber den grundsätzlich nach Ende der gesetzlichen Sperrfrist wieder beantragen (das sind eigentlich nie mehr als 2 Jahre).
    Allerdings: Bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1.6 Promille ist zwingend eine MPU vorgeschrieben, die dann von der Führerscheinstelle verhängt wird (auch bei Wiederholungstätern, oder anderen Anzeichen für Abhängigkeit, und auch bei Drogen).


    Wer diese MPU nicht besteht, oder nicht versucht, kriegt den Führerschein nicht wieder.


    ABER: Nach 15 Jahren verjährt diese Auflage in der Tat, und nach 15 Jahren ohne Eintrag kann die Fahrerlaubnis wieder beantragt werden.
    Das war schon immer so, und ist nicht neu. Neu ist, das früher eine erneute Fahrprüfung gefordert wurde, und dies nun nicht mehr der Fall ist.


    Das gilt definitv auch bei Entzug, eine neue Ausbildung und neue Prüfungen sind nicht erforderlich. Lediglich Sehtest, Erste Hilfe und bei LKW Gesundheitsuntersuchung müssen nachgewiesen werden.


    Ein Rechtsanwalt bin ich nicht, daher formal ohne Gewähr, aber ich habe mich mit dem Thema eingehend beschäftigt, habe einige Zeit Kurse für alkoholauffällige junge Kraftfahrer gehalten.


    es grüßt


    Ducky

    - -
    Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen

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