mal wieder das Thema Fahrtenschreiber

  • Servus.


    Der zitierte Schrieb ist insofern irreführend, als der Frager scheinbar "Omnibus" benutzt hat, und das ist ein Fahrzeugtyp, der von der Beamtenseele der _gewerblichen_ Personenbeförderung auf mehr als 8 Sitzplätzen zugerechnet wird. Einfach ignorieren, das Schriftstück.


    De facto ist es so, wie es in allen (für uns positiven) Meldungen schon geheissen hat. Denn: Der Fahrtenschreiber ist EU weit als Arbeitszeit-Kontrolle vorgesehen, und da du im privaten WoMo Freizeit feierst, gibt es keinen Grund, mitzuschreiben. Das hat der Amtschimmel überrissen und wir brauchen keine Scheiben mehr zu kaufen ;)

    Norbert


    - - - -
    Steyr SL11 HUA 250

  • In dem betreffenden Paragraphen steht völlig eindeutig "... wonach mit einem eichfähigen Fahrtenschreiber auszurüsten sind, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber ...". Das kann man in der STVZO nachlesen und da steht nichts von einer Ausnahme für Wohnmobile ... woher nimmst du die Ausnahme?

  • Servus, Tauchteddy.


    Ausrüstungspflicht wage ich nicht zu beurteilen, es geht ja um die Frage, ob Scheiben drin sein müssen, und da sagen TÜV und befragte Beamte, dass auf privaten Fahrten keine Scheibe erforderlich ist.
    Wenn du das nicht glaubst, fragst du am besten einen Beamten deines Aber vielleicht liest du den Thread von ganz vorne und wenn dann immer noch Zweifel bestehen -> Beamten fragen.


    Da ich in A wohne und dartom alles glaube, ist zumindest hier keine Scheibe auf privaten Fahrten erforderlich...

    Norbert


    - - - -
    Steyr SL11 HUA 250

  • Ich weiß nicht, wie die Gesetze bei euch in A sind, hier steht - für mich eindeutig - im


    "§57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät


    (1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten


    1.Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,"


    es folgt eine Aufzählung weiterer Fahrzeuge und einige Ausnahmen wie feuerwehr, Bundeswehr, aber nicht: Womos. Dann steht da in


    "(2) Der Fahrtschreiber muß vom Beginn bis zum Ende jeder Fahrt ununterbrochen in Betrieb sein und auch die Haltezeiten aufzeichen. Die Schaublätter - bei mehreren miteinander verbundenen Schaublättern (Schaublattbündel) das erste Blatt - sind vor Antritt der Fahrt mit dem Namen der Führer sowie dem Ausgangspunkt und Datum der ersten Fahrt zu bezeichnen; ferner ist der Stand des Wegstreckenzählers am Beginn und am Ende der Fahrt oder beim Einlegen und bei der Entnahme des Schaublatts vom Kraftfahrzeughalter oder dessen Beauftragten einzutragen; andere, durch Rechtsvorschriften weder geforderte noch erlaubte Vermerke auf der Vorderseite des Schaublattes sind unzulässig. Es dürfen nur Schaublätter mit Prüfzeichen verwendet werden, die für den verwendeten Fahrtschreibertyp zugeteilt sind. Die Schaublätter sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit vorzulegen; der Kraftfahrzeughalter hat sie ein Jahr lang aufzubewahren. Auf jeder Fahrt muß mindstens ein Ersatzschaublatt mitgeführt werden"


    Das ist für mich eindeutig, mündliche Aussagen von Tüv-Prüfern oder Polizisten sind da für mich nicht maßgeblich, weil ich mich im Ernstfall nicht darauf berufen kann. Anders wäre es, wenn jemand eine schriftliche Auskunft hat, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt werden muss.
    Zur wiederkehrenden Prüfung steht auch was in der STVZO, im §57b, danach muss der Fahrtschreiber alle 2 Jahre geprüft werden. Keine Ausnahme für Womos.
    Sollte jemand belegbare andere Informationen haben, so wäre ich sehr dankbar dafür. Solange bin ich lieber vorsichtig

  • 1.Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,"




    Moin moin,


    aber KEIN ! Sonderfahrzeug Wohnmobil !!!


    Laut Aussage des Straßenverkehrsamtes, der hat sich rückversichert beim TÜV und der Polizei !!! heute morgen nachgefragt beim Anmelden meines Busses.

    Liebe Grüße Hennes


  • Auch ich fahre ein 7,5to WOMO. Es ist eine ehemalige mobile Sparkassen-Filiale. Das Auto hatte NIE ein EG-Kontrollgerät!
    Und nochwas: ich habe nicht 7490kg eingetragen, sondern 7500kg.

    Gruß aus dem Sauerland
    Hans-Jörg
    (Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland !!! )
    Dodge RAM1500 4x4 Quad Cab 5,7 HEMI (Bj:2007 ; EZ: 2010) + Nordstar WOKA

  • Zitat

    Auch ich fahre ein 7,5to WOMO. Es ist eine ehemalige mobile Sparkassen-Filiale. Das Auto hatte NIE ein EG-Kontrollgerät!


    Auch mein Bus hatte nie einen Fahrtenschreiber oder EG Kontrollgerät ( ist eine ehemaliger Behördenbus) .
    Es hat aber auch noch niemand danach gefragt.

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Hennes
    Im Gesetz stehen einige Ausnahmen, Wohnmobile sind aber dort nicht ausgenommen. Woher nimmst du diese Sicherheit? Die Berliner Polizei hat mir heute auf Nachfrage - mündlich - bestätigt, dass selbstverständlich die Fahrtschreiberpflicht auch für Wohnmobile über 7,5t gilt


    MB-Mobil
    Es heißt eindeutig "über 7,5t", wenn du 7500 Kg eingetragen hast, sind es nicht über, also - keine Fahrtschreiberpflicht


    Stefan
    Behördenfahrzeuge stehen teilweise in den Ausnahmen, das erklärt wohl, warum deiner keins hat.


    @all
    Bitte versteht mich nicht falsch, ich will niemanden zum Fahrtschreiber zwingen, nur bin ich leider jemand, der immer erwischt wird, wenn er etwas unkorrektes tut ... deshalb möchte ich so etwas wirklich sicher und belegbar haben, damit ich es in einer Kontrolle vorweisen kann.


    Der Vollständigkeit halber hier der Link zum nachlesen:


    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php


    dort sind es die Paragraphen 57a und 57b

  • Hi Tauchteddy,


    Du hast natürlich vollkommen recht, und deshalb: leg in Deutschland eine Scheibe ein! (bei Fahrzeugen über 7,5t z.G.)
    Im europäischen Ausland (EU) ist laut EWG Abkommen keine Scheibe erforderlich, da dort unsere StVZO keine Gültigkeit hat. Dort sind ausdrücklich Privatfahrten nicht Scheibenpflichtig, in Deutschland gibt es diese Ausnahme leider nicht.


    Hier in diesem Thread wird einmal mehr deutsches und EU-Recht ständig durcheinander geworfen.


    ich fahre (in Deutschland immer mit Scheibe)

    mit wohnmobilem Gruß
    Rudi
    (KAROSA O-908)

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