Bewegungsfahrten mit Fahrzeug im Umbau

  • Hallo zusammen :prost:


    Hatte mich ja die Tage in der Grußbox vorgestellt und nun die erste kleine Frage, führerscheintechnisch.

    Undzwar hole ich einen Bus mit meinem FS Kl. D Führerschein ab und werde ihn später als So.KFZ WoMo mit dem noch zu machenden FS Kl. C fahren. Nun stellt sich aber die Frage für den Zeitraum (ca. 2 Jahre) dazwischen. Ich möchte ab und an Bewegungsfahrten machen, um Standschäden zu reduzieren. Darf ich diese dann noch mit D Führerschein machen oder brauche ich schon C? Problem ist ja, dass bspw. die Sitze raus sind und er dadurch kein KOM mehr ist und er so nicht zugelassen ist auf der Straße (die SP-Prüfungen spare ich mir sowieso, also würde es so oder so nicht hinhauen damit zu fahren), aber auch noch nicht umgemeldet ist auf WoMo weil bspw. Küche etc. noch nicht eingebaut ist. Habe ich irgendwo einen Denkfehler oder wie habt ihr das gehandhabt, oder sind Bewegungsfahrten vielleicht auch garnicht so nötig?

    Und dann wäre es ja am besten, immer nur für die 1-2 Tage der Bewegungsfahrt alle paar Wochen/Monate mit Kurzzeitkennzeichen zu fahren, um mir eine durchgehende Versicherung 2 Jahre lang zu sparen, denke ich... richtig?


    Viele Grüße vom Whirlpool-warmen Bodensee 8)

    Lucian

  • hallo,

    solange das Fahrzeug noch als Kraftomnibus in den Papieren beschrieben ist,

    bedarf es der FS Kl. D um ihn zu bewegen, unabhängig davon, ob Sitze drin sind oder irgendein Ausbau.

    Die Notwendigkeit von Bewegungsfahrten liegt im Auge des Betrachters... ;)

  • Hallo Lucian



    Wenn du den C Führerschein machen willst ist das Thema ja in spätestens 3 Monaten erledigt.


    Und solange der KOM nicht umgemeldet ist brauchst du den D Führerschein.


    Es ist das Ausschlagbebend was in den Papieren eingetragen ist. Egal ob mit oder ohne Sitzen im Fahrzeug.


    Grüße von Klaus

  • Hi, danke für die schnellen Antworten. Ich habe mich schwer getan mit dem Gedanken, dass es immernoch zulässig ist wenn man die Sitze rausreißt und trotzdem als eingetragener KOM rumfährt (weil es ja dann weniger als 10 Sitze sind). Dann werde ich ihn wohl erst ausbauen und vorher als KOM lassen, erst danach ummelden. Busführerschein habe ich zwar, aber alle 3 Monate SP will ich nicht machen lassen, also eher keine Bewegungsfahrten, wird das kleinere Übel sein - je nach Zustand vom Fahrzeug, das wird man sehen. Ich sehe, hier wird einem echt schnell geholfen, danke dafür! Bin ich aus anderen Foren nicht so gewohnt :prost:


    Grüßle

    Lucian

  • soweit ich weiß, verfällt die HU ohne SP ... und dann ist es auch für Kurzkennzeichen Essig ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Ganz richtig, wenn er als KOM zugelassen ist. Wenn er bereits umgemeldet ist wird keine SP mehr benötigt. Darauf zielte es ab. -> je nach Fahrzeugzustand werden die Bewegungsfahrten eingespart und dadurch auch die SP. Ummelden erst nach Fertigstellung:)

  • Hi, meiner Meinung nach kannst du es drehen und wenden wie du willst. So bald der Bus abgemeldet ist und keine gültige HU mehr hat wirst du ihn nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen.

    Grüße

  • Ohne TÜV keine KZK. Früher war das anders. Das ist das neue Übel in Deutschland. Es ist schwierig wenn er nicht angemeldet ist eine Bewegungsfahrt zu machen. Es sei denn du hast rote Kennzeichen. Deswegen habe ich unseren Bus direkt als So-KfZ WoMo angemeldet. Obwohl er jetzt ca 2-3 Jahre in der Aufbauphase ist. TÜV bekomme ich als So KFZ WoMo im entkernten und unfertig als WoMo natürlich nicht. Schwierig Schwierig. … wie gesagt, ideal wären Rote Kennzeichen..

  • Kurzzeitkennzeichen werden auch ohne gültige HU/SP ausgegeben, mit der Einschränkung das sie nur für Fahrten zur Untersuchung (im Zulassungslandkreis sowie den direkten Nachbarlandkreisen) und zur Mängelbeseitgung zu einer Werkstatt verwendet werden dürfen. Steht dann so in Feld 22.

  • Genau wie Lorraine geschrieben hat ohne TÜV kannst du mit dem Kurzzeitkennzeichen nur im Zumassungsbezirk und den Nachbarbezirken fahren, wenn du TÜV hast innerhalb von Deutschland und auch einigen Nachbarländer. Wenn du keine SP hast, dann entspricht das der Regelung als hättest du keinen TÜV. Wobei ich Bernd recht gebe, ist eine Bewegungsfahrt tatsächlich sinnvoll?


    Gruß

    Sugar

    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!