Bus verkauft nach Frankreich --- Ausfuhrkennzeichen

  • Hallo alle miteinander!


    Ich hab meinen Doppeldecker nach Frankreich verkauft. Noch ist er normal zugelassen.

    Frage: Muss ich den Bus mit Ausfuhrkennzeichen nach Frankreich überführen, oder kann ich ihn mit der

    normalen Zulassung rüber bringen und dann später hier einfach abmelden?


    Bin ich gesetzlich an das Ausfuhrkennzeichen gebunden?

    LG


    J.


    Sachte, mein Lieber... gaaaannz sachte.... kein Stress und immer schöööööön locker und geschmeidig bleiben :great:

  • Wer sollte dich daran hindern, den Bus mit der Zulassung nach F zu farhren und dann Schilder smat Papieren mitzunehmen und ihn abzumelden. Vermutlich muss er dann aber ohne Schilder in F auf privatem Grund stehen.

    Lass die aber auf jeden Fall die Anmeldebestätigung zukommen und gib das weiter an Zulassungsstelle und Versicherung

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Das Ausfuhrkennzeichen ist für Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland. Man bezahlt bei der Zulassungsstelle alle Gebühren und in einem meist benachbarten Versicherungsbüro die Versicherungsprämie für X Tage.


    Bringst Du den Bus selbst weg? Dann kannst Du ganz normal fahren, dann zu einer grenznahen Zulassungsstelle gehen (Termin?) und den Bus abmelden, aber dazu brauchst Du Schilder und Schein. Den Brief brauchst Du nicht.


    Wenn der Käufer den Bus mitnimmt und Du nett bist, dann machst Du ihm ein Kurzzeitkennzeichen drauf und er kann losdüsen. Aber er fährt dann mit deiner Zulassung und deiner Versicherung!


    Gibt also mehrere Möglichkeiten.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • DDie Stempel darf man nur in der Zulassungsstelle abkratzen, nachdem der/die Beamte das gesehen hat. Außer bei den neuen Stempeln, die man mit dme neuen Perso online abmelden kann.

    Kurzzeitkennzeichen geht auch und wenn du die Versicherung beim ADAC machst, hast du nur noch das Risiko, dass evtl. Strafzettel auf dich gehen.

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