Ist es rechtlich ok. elnen Bus auf eigenem Privatrundstück im Wohngebiet abzustellen?

  • Ist es eigentlich erlaubt den Bus auf eigenem Grundstück in einem Wohngebiet abzustellen?
    Klingt komisch aber in Deutschland? .....na ja!


    An Garageneinfahrt parken mit 3,40m Höhe?


    Ist Euch dazu etwas bekannt?

  • Moin,


    Ich hab zwar (noch) keinen Bus, aber auch 3,40m Höhe und knapp 8m Länge.
    Parken am Haus auf der Auffahrt ist und war hier auf meinem Privatgrund kein Problem.


    Ich denke es kommt auf folgendes an:
    Auf dem Privatgrundstück darf man den Bus nur dann abstellen,
    wenn eine Beeinträchtgung von schutzwürdigen Rechten Dritter
    insgesamt ausgeschlossen ist.


    Klingt ein bisschen sperrig, meint aber es darf niemanden stören..


    Das Fahrzeug muss natürlich angemeldet sein und TÜV haben.


    Grüße Schrotti


    PS: ev.Auffahrt absperren, auch Privatgrundstücke können als öffentlichen Verkehrsraum
    angesehen werden sie frei zugänglich sind...dauerhalft parken im Wohngebiet über 7,5t ist nämlich nicht erlaubt

    2 Mal editiert, zuletzt von Schrotti ()

  • Das hängt von der Gemeinde ab. Ich habe eine Baugenehmigung für einen Carport beantragt. 3,30 hoch, 5,5 breit und 10 lang
    Die wollten die Fahrzeugpapiere sehen. Trotz H war die Aussage, Fahrzeuge über 3,5 to. sind im Wohngebiet nicht zulässig, auch nicht auf Privatgrund.
    Ich könne dann ja den Carport niedriger machen. Das habe ich abgelehnt, weil er ans Haus angebunden ist und sich die Höhe dadurch ergibt. Die Breite kommt vom Abstand Haus zum Nachbar (der natürlich eingewilligt hat).
    Nun steht der Bus seit über einem Jahr drunter. Natürlich war er während der Bauphase und bis zur Abnahme ausquartiert.


    Alleine die Abweichungen von der HBO haben 2000€ gekostet (größer als 50 m², mehr als 25m² Fläche zum Nachbar, obwohl offen und die Hälfte von seiner Garage abgedeckt ist und natürlich Höhe über 3 Meter)


    HBO = Hessische Bauordnung
    Das Verbot über 3,5 to. steht aber in der Gemeindeordnung. Dem Kreis währe es egal gewesen. :wack:

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • hmm...dh. Gemeindeverordnung steht über StVO?!


    Laut StVO § 12 geht parken im Wohngebiet bis 7,5t

  • Auf Privatgrund!
    Ob sie das durchsetzen oder bebußen, keine Ahnung. Dafür hätte ich aber ein Rechtsschutzversicherung.


    Dass gewerbliche Fahrzeuge dort nicht stehen dürfen ist klar. Die fahren ja auch jeden Tag. Abeer private, die dazu nicht täglich genutzt werden? Ich ziehe doch nicht ins Industriegebiet (was ja ohne Gewerbe auch nicht geht) :wack:

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Das mit den über 7,5t war auch meine letzte Information,
    dachte aber auch dies wäre nur gültig für Gewerblich genutzte Fahrzeuge.


    Ja Schrotti wenn ich das so sehe dann kann ich es sowieso knicken.

    Ich denke es kommt auf folgendes an:
    Auf dem Privatgrundstück darf man den Bus nur dann abstellen,
    wenn eine Beeinträchtgung von schutzwürdigen Rechten Dritter
    insgesamt ausgeschlossen ist.




    Einer meiner Nachbarn würde ja schon darauf warten zur Gemeinde zu laufen, er hat jetzt nach 45 Jahren Sonnenschein vermutlich ein Kriegsbeil im Garten gefunden, weil ich eine genehmigte und von ihm als Nachbarn im Bauplan unterschriebene Garage in seinen Augen unnötig groß gebaut habe.


    stuebiR81 hat da schon recht, vielleicht doch gleich ins Industriegebiet zu ziehen :)
    Ich habe dort sogar seit Jahren eine ehemalige Produktionshalle als Schrauberbude angemietet,
    leider ist das Tor nur 3,00m hoch. Der Gesetzgeber hätte aber auch dort wieder Einwände.
    Wohnraum im Gewerbegebiet......... ?(

  • Soweit ich weiss: Gewerbegebiet geht, Industriegebiet nicht. Da muss man dann tricksen mit Betriebsleiterwohnung...

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Im wesentlichen hängt es davon ab, wen es stört. Wir parken seit Jahren unsere Fahrzeuge auf dem Grundstück. Ich habe festgestellt, solange es optisch in Ordnung ist stört es auch keinen, wenn es "zuwuchert" oder "versifft" aussieht, dann steht schnell jemand vor der Tür...
    Deswegen haben wir das auch gestern geschottert und den Bus so ordentlich hingestellt. Zum einen steht der Bus bessser und zum anderen macht es eben einen gepflegten Eindruck.


    Gruß
    Sugar

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