Sonder-KFZ Werkstattwagen mit H-Kennzeichen

  • Nun habe ich meinen Bus evtl in Holland gefunden.
    Ich bin gerade am klären wie man ihn am geschicktesten mit H-Kennzeichen zulassen könnte. Mein TÜV Mann meinte es gibt auch die Möglichkeit auf Sonder-KFZ Werkstattwagen zuzulassen da die Garage recht groß ist.
    Hat jemand Erfahrung mit dieser Art Zulassung? Im Netz finde ich sehr wenig. Gibt es evtl. ein Sonntagsfahrverbot? Etc.
    Wäre für jegliche Infos dankbar


    Gruß
    Franz

  • Es gibt soweit ich weiß einen Anforderungskatalog vom TÜV für verschiedene Zulassungen.
    So müssen z.b. beim Pannen-Hilfsfahrzeug genügend Warnwesten, Warnlampen, Ölbindemittel etc. drin sein.
    Einfach Mal dort fragen wie es bei Werkstattwagen ist.

  • Sonntagsfahrverbot ist seit 10/2017 endlich mal ganz genau geklärt und gilt nur noch für gewerbliche Fahrten.


    Das Problem hatten früher sehr viele PickUpFahrer deren PickUp als LKW zugelassen war, sobald die einen WoWa hinten dran hatten waren die davon betroffen.


    Die StVO wurde zum 19.10.2017 geändert. Es kam der entscheidende Satz im §30 Absatz 3 hinzu

    Zitat

    (3) 1 An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

    https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html


    Sprich wer meint privat einen LKW fahren zu wollen kann das durchaus auch am Sonn- und Feiertagsverbotstagen machen.

    Gruß Thomas
    ----------------------------------------------------------------------
    Zum Bustagebuch & Busblog: http://www.screaming-mimi.de - Stand: 30.06.2023)


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  • Danke für eure Antworten.


    Hat denn jemand seinen Bus als Werkstattwagen mit H-Kennzeichen zugelassen?
    Was kostet die Versicherung ca. bei so einer Zulassung?

    Einmal editiert, zuletzt von Ashburner ()

  • Wofür soll das gut sein?
    Mit H Kennzeichen ist die Steuer gleich egal als was der zugelassen wird.
    Ich meine auch das Fahrzeuge mit H recht problemlos vom FA als 100% Firmenwagenanerkannt werden.


    Die Versicherung für einen Werkstattwagen ohne H ist nur bei wenigen VS möglich und Sackteuer.
    Wie das mit H ist weiß ich nicht.
    Als Werkstattwagen darft du auch Sonntags und auch mit Hänger gewerblich fahren.

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