Das ist ja eben auch meine Frage. Ich habe sowohl im Fahrzeugschein, als auch auf dem Kennzeichen 02/2021 stehen.
Herzlichen Glückwunsch zum Bus und dessen "Einbürgerung"....
Der Prüfer hat absolut korrekt entschieden. Demnach darf ein Wohnmobil über 3,5to, welches erstmalig in D zugelassen wird, einmalig beim ersten Mal, zwei Jahre auf den nächsten TÜV warten. Danach aber, muss das Fahrzeug wieder jährlich vorstellig werden.
Nachzulesen in der:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
Untersuchung der Fahrzeuge