Verhältnis Zuladung / zulässiges Gesamtgewicht

  • Ahoi,


    ich versuche mich gerade schlau zu machen, was das Ablasten an geht. Dabei bin ich jetzt schon mehrfach drüber gestolpert, dass beim Ablasten das neue zul. GG mindestens 25% über dem Leergewicht sein muss. Das hat ein Mensch der Dekra zu mir gesagt und man findet es auch an anderen Stellen. Auch ein Mensch beim TÜV meinte, da gibt es eine Regel, müsse er aber erst nachsehen.


    Wenn dem tatsächlich so ist, dann sehe ich da deutliche Probleme, z.B. den Carbonliner entsprechend auf 7,5t abzulasten. Der müsste dann leer (= als WoMo?) 6 t wiegen. Das ist wohl kaum zu schaffen. Derzeit ist er mit einem Leergewicht von 7,6 t eingetragen. Das dürfte maßlos übertrieben sein. Das echte Gewicht haben wir leider nicht gewogen, der Verkäufer ist da auch nicht sehr kooperativ, aber dass er leer 6 t schafft … ich weiss nicht …


    Andererseits gibt es zahllose Beispiele in der Wildbahn, wo diese 25% nicht eingehalten sind. Was gilt denn nun? Oder ab wann? Leider habe ich im Netz überhaupt nichts dazu gefunden, auch nicht in der StVZO. Weiss da jemand mehr?

  • Danke! Jetzt wo ich die Formel sehe, fällt mir auf, dass sie mir irgendwo schon mal über den Weg lief. D.h. man kommt bei 4 Leuten so ca. auf 450 kg. Das klingt schon anders, als 1,5 t.


    Dank & Grüße,
    Jürgen

  • Ich war gerade diese Woche beim Tüv zum Umschreiben und habe auch abgelastet . Der Prüfer hat mich gefragt ,wo ich hin möchte .Er hat mir mein Wunschgewicht problemlos eingetragen , solange es realistisch ist. Ich bin vorher über eine Waage mit vollem Dieselank. Dies wurde +75kg für den Fahrer als neues Leergewicht übernommen.Dann habe wir gemeinsam überlegt, was man noch so alles mitschleppen will und sind so auf plus 1to gekommen. Er hätte aber auch weniger akzeptiert .Von irgend einer Formel hat er nichts gesagt.

    Gruß Jürgen


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