Geschwindigkeitsbegrenzer im Fahrtenschreiber

  • Ja unter 7,5 t gehts :great:

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Was wird wohl passieren, wenn man bei einer Kontrolle einen normalen Tacho drin hat, z.B. bei über 7,5to?
    Ich gaube nicht, dass die schweren Wohnmobile ab Werk einen Fahretenschreiber drin haben.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Ich kann nur für Österreich sprechen - Strafe ~ € 750,--


    Was aber wesentliche schwerer wiegt ist, dass bei einem Unfall bei der Strafbemessung das Fehlen des Gerätes ein Erschwernissgrund ist bzw. es wird angenommen, dass man sich nicht an die Vorschriften wie Geschwindigkeit gehalten hat, wenn man sich nicht nach den EU-Richtlinien hält was zur Folge hat, dass auch die anderen Angaben in Zweifel gezogen werden, was seinerseits wieder bedeutet, dass man quasi eine Mitschuld am Unfall hatte, da man zB. die Geschwindigkeit verheimlichen wollte.


    Und ja in Österreich haben die Neuen über 7,5 t einen Digi :huh: nur halt der Download müssen die nicht machen, da sie ja keine Lenker- u. Ruhezeiten aufbewahren müssen. Es gibt sogar die Ansicht, dass die nichteinmal eine Fahrerkarte benötigen, da die Daten (Geschwindigkeit, Beschleunigungs- u. Verzögerungswerte sowie die gefahrenen Kilometer) ja im Gerät aufgezeichnet werden. Somit ist die Fahrerkarte eigendlich überflüssig.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Gilt für D : der einzige Unterschied zwischen gewerblicher und privater Nutzung bzgl Fahrtschreiber ab 7,5 t liegt darin, daß man privat noch einen alten "Fahrtschreiber" betreiben darf und kein EG-Kontrollgerät braucht (die Funktion ist aber die gleiche).
    Ob das dann beim TÜV auffällt, daß das Gerät nicht geprüft ist, liegt am Prüfer. Die meisten wissen nicht, daß Prüfpflicht auch bei Womo besteht. Kenn auch genug Leute, die einfach einen Tacho eingebaut haben. Ist für im Ausland die beste Lösung, kann auch keiner die Tachoscheibe verlangen...

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Tja aber dann sind wir wieder bei der Strafe im Ausland ;(

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Kinder, Kinder, Kinder..... X(


    Wo ist das Problem, eigentlich? ?(


    Die EU Vorschriften und Gesetze sind doch Eindeutig! Wurde doch ausführlich besprochen, oder? ....
    Fahrzeuge, welche als Wohnmobile zugelassen sind, brauchen keine Nachweispflicht. Das gilt sogar in der Schweiz. Das will was bedeuten! :great:
    Selbst unser Roxi hat doch persönlich an sein Ministerium geschrieben, zu der Thematik. Und das beste, die haben sogar geantwortet und haben die EU Regelung bestätigt. Punkt.
    Also, warum werden dann immer noch anderslautende Aussagen gemacht? Das ist doch Irreführend, für alle, die in das Thema einsteigen. :whistling: 8| :rolleyes:

  • @aufunddavon: Es geht nicht um die Lenker- u. Ruhezeiteinaufzeichnung - diesbezüglich brauchen wir keine Aufzeichnung.


    Es geht um das Kontrollgerät u. um dessen Eichung ab 7,5 t auch bei privaten Gebrauch bzw. auch darunter wenn es eingebaut ist - Aufzeichnung Geschwindigkeit u. Kilometer. Und hier sind die EU-Vorschriften eindeutig u. auch meine einschlägigen Schulungen das wir diese brauchen.


    Lies bitte meinen o.a. Eintrag da stehts in den EU-Verordnungen eindeutig drinnen was wir brauchen

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Hai Stephan, vielleicht solltest Du bei der Fahrerschulung besser aufpassen und die EU Gesetzte und Verordnungen, wenn Du sie zitierst, versuchen zu verstehen...., sorry. ;) :P
    Wenn der Instruktor Dir so etwas erzählt hat, hat er sich mit unserer Materie (der Wohnbusse) nicht auseinander gesetzt. :rolleyes:


    Wenn Du Dich schon auf "nicht gewerbliche Transporte" beziehst, sollte doch GLASKLAR sein, dass das, hier die Transporte von Handwerkern sind! Denn die sind ihre meiste Zeit auf der Baustelle und nicht am fahren. Das "nicht gewerbliche Transporte" mit Fahrzeugen von über 7,5 to gelegentlich durchgeführt werden, soll ja vorkommen, diese unterliegen selbstverständlich der Kontroll- und Überprüfungspflicht der Tachographen. :rolleyes:


    Wohnmobile zählen zum Glück nicht dazu! Egal wie schwer! Wohnmobile sind eine eigene Kategorie, per Definition!


    PS: das Thema Kontrollgerät, dessen Verwendung und Überprüfung wurde doch schon im Januar ausführlich besprochen. Da hattest Du auch noch Zweifel, jedenfalls noch deutlich mehr als jetzt. :D


    Nachdenkliche Grüsse

  • Also Das wissen von Fahrerschulungen kenn ich nicht - denn diese brauch ich nicht. Und die Instruktoren wissen anscheinend auch nicht immer das was in den Gesetzen steht da gebe ich dir recht.


    Tja Schulungen durch das Innenministerium die ich genossen habe letzte Woche haben halt mal wieder neues Wissen gebracht. Und ich geh mal davon aus, dass diese Herrschaften das Wissen über die betreffenden EG-VO u. Gesetze haben - denn eine höhere Wisseninstanz gibts halt mal im Ösiland nicht.


    Und die EG-VO kennt keine Wohnmobile, LKW od. Busse per Definiton. Sondern halt nur Fahrzeuge zur Güter- u. Personenbeförderung mit mehr als 3,5 t, mehr als 7,5 t od. Kobination über 7,5 od. 3,5 t. Dann noch gewerbliche u. private (nicht gewerblich) Nutzung.


    Und wenn du mir nun noch erklären willst das wir keine Güter befördern denke nach was wir alles mithaben. Denn alles was "Ladung" ist sind auch gleichzeitig Güter. Und wir haben allerhand Ladung u. somit auch Güter mit. Ich denke da mal schon alleine an Gasflaschen, Wasser, Lebensmittel, Kleidung usw. Das Gestz kann sehr heimtückisch mit uns sein - vor allem wenn einer mit Halbwissen herumschmeist. Bei mir fällt sogar die Einrichtung unter Ladung u. ist somit ein Gut was ich befördere. Ach ja Personen nehmen wir ja auch noch mit - zumindest ich in Form von Frau u. Kind, denn mein "Wohnbuss" gehört der Fahrzeugklasse "M1" an.


    Und ja Wohnmobile sind eine eigene Kategorie - bei der Typisierung, jedoch nicht in der von mir zitierten EG-VO denn auch ein PKW unter 3,5 t mit Anhänger kann unter die Tachopflicht fallen - ob du es mir nun glaubst od. nicht kann ich nicht beeinflussen ist jedoch so.


    PS: Also im Jänner habe ich das selbe behauptet wie jetzt - wenn ich es richtig lese.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

    3 Mal editiert, zuletzt von Reineke - S208 ()

  • Also Stephan, dass geht nun in die vollkommen falsche Richtung.


    Die Instruktoren sind auch nur auf die Vorschriften für den gewerblichen Transport von Gütern und Personen geschult.
    Für die Wohnmobile gibt es sehr wohl eine eigene Definition, siehe hier, nennt sich folgendermassen:


    Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (Text von Bedeutung für den EWR)


    U.a. im PDF auf Seite 64/65 , Anhang XI, Anlage 1, Fahrzeuge mit bestimmter Zweckbestimmung, zum nachlesen.


    Was das Thema Ladungssicherung angeht, das ist, egal unter welchen Bedingungen und mit welchem Fahrzeug, doch wohl ohne jeden Zweifel, oder?


    Wenn nun noch jemand eine Idee hat, warum der Tachograph einer technischen Überprüfung unterzogen werden soll, obwohl das Ding im Wohnmobil nicht verwendet werden braucht?
    Dann wären alle rechtlichen Sonderregelungen für Wohnmobile geklärt..... :S ?( :whistling: :D

  • Es geht hier mal wieder munter durcheinander mit EG - Regelungen und Zulassungsbestimmungen und Prüfbestimmungen.
    Klar ist ein Wohnmobil ein Klasse M Fahrzeug.
    Nichtsdestotrotz brauchen die meisten Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t (auch Wohnmobile) einen Fahrtenschreiber, der eichfähig sein muss und deshalb wird auch bei einer HU geschaut, ob die Prüfung nach §57b gemacht wurde. Wenn nicht, kein Stempel.
    Nach Sinn wird ja bei Gesetzen nicht gefragt...

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Um das ganze jetzt zu beenden,


    ich war Heute bei der Prüfstelle und habe vor dem Nachtermin am Donnerstag nachgefragt was nun Sache ist.


    Es wurde heftig telefoniert und herraus kam,


    "Eine Prüfung ist nicht notwendig"


    Ich hoffe alle die jetzt Ihre Meinung gesagt haben und glauben es genau zu wissen sind nun Zufrieden gestellt, mir ist egal wer Recht hat, für mich zählt das Ergebnis :prost:


    Danke an alle :great:


    LG


    Helmut

  • Ich wusste doch, Du bist der beste!!!! :great: :prost:


    Ich hab hier noch etwas gefunden, was Deine Eingangs gestellte Frage zum Begrenzer betrifft.


    Guggst DU?

  • @aufunddavon: das ist nationales Recht was du da zitierst u. das ist leider zweitrangig - EU-Recht steht über nationalem Recht :cursing:

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Ehrlich gesagt geht mir das am Ar... vorbei welches Recht nun zählt,


    für mich hat sich wieder mal gezeigt, das man nicht alles was die Herren Prüfer so von sich geben auch richtig ist, und mein Motto, "man muss sich nicht immer gleich geschlagen geben" hat sich wieder bewahrheitet.


    Es lebe die Revolution :prost: :great:

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