Na ja
aber Gewerbefreiheit gibt es erst ab einem nichtversteuertem Einkommen von ca. 1 Mil.
Grüße von Klaus
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Neues Benutzerkonto erstellenNa ja
aber Gewerbefreiheit gibt es erst ab einem nichtversteuertem Einkommen von ca. 1 Mil.
Grüße von Klaus
Mir fällt halt der richtige Begriff nicht ein.
Sagen wir anders - darf ich als freier Bürger nicht mehr entscheiden, wo ich mein Auto reparieren lassen darf, immer unter der Vorrausetzung, das keine so schwerwiegenden Mängel vorliegen, welche eine Weiterfahrt an sich verbieten.
Was ist mit der Entscheidungsfreiheit, wenn ich beschliesse, mein Fahrzeug selbst reparieren zu wollen?
Beste Grüsse
Du darfst nur im Zulassungsbezirk oder einem benachbarten Zulassungsbezirk zum Zwecke der Reparatur Fahren.
Aber die Reparatur darfst du auch selber machen, du musst nicht zu einer Werkstatt fahren.
Grüße von Klaus
na gut, dann ist es eben so.
Macht unsere Strassen wieder ein wenig sicherer.
Gruss
W.
Hallo Peter,
unter z.B. check24.de findest Du günstige Versicherer für ein Kurzzeitkennzeichen.
Herzliche Grüße
Enno
Ach was, hoffen wir mal, dass der TÜV nicht weint...
Bei Schwerwiegendem Mangel bleibt der Wagen auf dem TÜV-Gelände? :0 Das ist natürlich nicht so gut...
Ich würde das Ding ja schon zum TÜV bringen, einfach um ne Liste zu kriegen, was ich machen muss. Aber wenn er mir dann die Heimfahren untersagt... So ein Tiefladerausflug ist nicht das, was ich möchte
Seid ihr schon mal mit fremden Kennzeichen gefahren?
Ich könnte mir vorstellen, mit den ursprünglichen Kennzeichen heim zu fahren, evtl noch beim TÜV vorbei.
Gibt es da Probleme mit der Versicherung? Das Fahrzeug ist momentan als ganz normaler Überlandbus im Einsatz.
Ich danke schon mal für eure Beteiligung, man lernt immer was dazu
Seid ihr schon mal mit fremden Kennzeichen gefahren?
Ich könnte mir vorstellen, mit den ursprünglichen Kennzeichen heim zu fahren, evtl noch beim TÜV vorbei.
Gibt es da Probleme mit der Versicherung? Das Fahrzeug ist momentan als ganz normaler Überlandbus im Einsatz.
Moin Peter,
aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen ein Fahren mit bisherigem Nummernschild, d.h. mit bisheriger Zulassung.
Jedoch solltest Du prüfen, ob Du in einem Schadensfalls versichert bist. Die aktuelle Versicherung des Busses deckt in jedem Fall immer die Haftpflicht gegenüber eventuellen Unfallbeteiligten ab. Wenn jedoch die Versicherungsbedinungen eng formuliert sind und eine Nutzung durch Dich nicht zulassen, kann sich die Versicherung im Schadensfall bei Dir das Geld wieder zurückholen. Und das kann sehr schnell sehr teuer werden...
Also lohnt sich hier vorab das genaue Lesen der Versicherungsbestimmungen.
Herzliche Grüße,
Enno
Wenn jedoch die Versicherungsbedinungen eng formuliert sind und eine Nutzung durch Dich nicht zulassen, kann sich die Versicherung im Schadensfall bei Dir das Geld wieder zurückholen. Und das kann sehr schnell sehr teuer werden...
Also lohnt sich hier vorab das genaue Lesen der Versicherungsbestimmungen.
Und die kriege ich vom Busbetrieb gezeigt? Ich fahre ja nicht selber, hab keine FSK D, sondern ein hauptberuflicher Busfahrer.
Ich frag einfach mal...
Im Falle einer Formulierung wie "Fahrberechtigt sind Fahrer des eigenen Busunternehmen", wäre ich nicht mehr versichert.
Kann man für so einen Fall eine Zusatzversicherung abschließen? Ich habe gehört, ein Fahrzeug kann nur einmal versichert sein.
Moin,
Du kaufst also einen Bus von einem Busunternehmer. Der Bus ist aktuell noch ganz regulär zugelassen und hat eine HU bis 7/2015.
Du hast zwei Möglichkeiten - entweder (lässt) Du den Bus auf der bisherigen Zulassung zu Dir bringen. Das sollte vorher mit dem Verkäufer besprochen werden. Wenn er dieser Variante zustimmt, bist Du fein raus.
Wenn nicht, muss der Verkäufer den Bus beim Strassenverkehramt abmelden. Anschliessend kannst Du Dir innerhalb der Frist bis 31.7/2015 ein Kurzzeitkennzeichen holen, an Deinen Bus tackern und nach Hause fahren, er hat ja schliesslich noch eine gültige HU. Ausserdem kannst Du innerhalb dieser Frist noch zum TÜV fahren.
Ein zugelassenes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen zu versehen geht nicht, das ist eine unzulässige Doppelzulassung.
Mit Kurzzeitkennzeichen darfst Du, wenn eine gültige TÜV Abnahme vorhanden, wie oben fahren, Du darfst den Bus nicht mit Leuten vollpacken und als Reisebus nutzen.
Ich hoffe, mit meinem gefährlichen Halbwissen die Wahrheit getroffen zu haben
Gruss
W.
Hi,
wenn der Bus als KOM zugelassen ist, darf man den mit Klasse C nur zur Überprüfung des technischen Zustands fahren.
Eine Überführung ist mit Klasse C nicht möglich.
Siehe Überführung mit Klasse C
Herzliche Grüße
Enno
Du hast zwei Möglichkeiten - entweder (lässt) Du den Bus auf der bisherigen Zulassung zu Dir bringen. Das sollte vorher mit dem Verkäufer besprochen werden. Wenn er dieser Variante zustimmt, bist Du fein raus.
Dann sollte das mein Ziel sein
Danke
nur mal so gefragt - was soll wann von wo nach wo überführt werden?
(Reizentätsmichschon)
Also ich hab meinen zweiten Bus auch vom Unternehmer gebracht bekommen. Er ist dann von der Raststätte mit seiner Frau im zweiten Bus weitergefahren.
Aber wenn Du ihm anbietest, ihn zurückzufahren, kann er seine Schilder mitnehmen und ihn gleich abmelden. So wäre doch allen geholfen.
Ausserdem wenn im Kaufvertrag übergabe Zeit und Ort drin steht ist der Vorbesitzer in der Regel aus der Haftung. Das Problem für ihn wäre doch nur, wenn Du ihn nicht zeitnah abmelden würdest.
Woodbridge, der Bus soll Ende Juli aus der Nähe von Hamburg nach Wolfsburg gebracht werden. Wenn dir das vom Ort und der Zeit her passt, freut es mich sehr.
Ja, dass mit dem herbringen, Schilder mitnehmen und ich fahr ihn zurück klingt schon ziemlich gut. Dann müsste ich nicht extra einen Fahrer anheuern.
Genau so hat es mein Nachbar gemacht, als er seinen VW Caddy gekauft hat. Da war auch Zeit und Ort vermerkt. Selbstverständlich würde ich ihn sofort abmelden. Bei sowas, und eigentlich immer, bin ich richtig gesetzestreu. Muss das mit der Versicherung erst noch klären
Woodbridge, der Bus soll Ende Juli aus der Nähe von Hamburg nach Wolfsburg gebracht werden. Wenn dir das vom Ort und der Zeit her passt, freut es mich sehr.
Ja, dass mit dem herbringen, Schilder mitnehmen und ich fahr ihn zurück klingt schon ziemlich gut. Dann müsste ich nicht extra einen Fahrer anheuern.
Genau so hat es mein Nachbar gemacht, als er seinen VW Caddy gekauft hat. Da war auch Zeit und Ort vermerkt. Selbstverständlich würde ich ihn sofort abmelden. Bei sowas, und eigentlich immer, bin ich richtig gesetzestreu. Muss das mit der Versicherung erst noch klären
Ich habe früher immer so gekauft und verkauft...bis...ja, bis wir den Golf vom Junior verkauft haben. War auf Eva angemeldet. Nach vier Wochen kam dann ein Strafzettel wegen falschen Parkens aus FFM. ( Danach irgendwann nochmal)
Mein Urin hatte mir geraten, Datum und Uhrzeit der Übergabe nicht nur in den Vertrag zu schreiben, sondern auch seinen Ausweis zu kopieren. (Junior hatte obendrein vergessen, die Infokarte an Zulassung und Versicherung zu schicken )
Wir haben das nach F durchgefaxt und danach nix mehr gehört.
Mittlerweile wäre ich da auch etwas misstrauischer.
Nix gegen Dich PB, aber wenn Dich der Verkäufer nicht kennt, könnte ich ihn verstehen. ABer wenn er nen berechtigten Fahrer schickt und Du den zurück bringst sollte es doch klappen. Und wenn er Woodbridge fahren lässt wär das natürlich noch besser.
Ich kann deine Bedenken verstehen...
Ich kann es aber vorschlagen.
Aus welchem Raum kommt Woodbridge?
Saarbrücken, aber für jeden Unsinn offen. -)
Die sinnvollste Lösung für Dein Überführungsproblem - lass den Bus von einem Fahrer des Verkäufers zu Dir bringen, drück ihm die Schilder in die Hand und fahr ihn wieder nach Hause (kannst ihm ja unterwegs ne Pizza finanzieren).
Wenn das nicht klappt mach ich auch den Blödsinn mit, nach HH zu fahren.....
Gruss
W.
Sehr sympathisch
Ich schaue mal was der Verkäufer sagt
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