Rockland
Wenn der Koffer fest montiert ist, dann ist er ein Bestandteil der Fahrzeugzulassung
dann gilt StVZO §22a Abs1 Nr.3 in Verbindung mit §40 sämtliche Scheiben (Sicherheitsglas), da auch hier keine Ausnahme zutrifft.
Der Splitterschutz ist nicht nur für Insassen....
so ist das zu lesen.
Wenn nun dein Fahrzeug ein SoKFZ Wohnmobil sein sollte, dann muss es zur ersten Abnahme und auch bei weiteren TÜV-Prüfungen
die Anforderungen an ein Wohnmobil erfüllen.....(und der Koffer ist fest montiert)
Wenn ein Prüfer nicht reinschaut, seine Sache....,wenn ein Prüfer ein Fahrzeug bei der Erstabnahme nicht richtig prüft, seine Sache...
bei jeder weiteren Prüfung kann der Prüfer das Einhalten der Zulassungs/Wohnmobilanforderung prüfen und somit die Abnahme verweigern....
Es gibt nur in bestimmten Dingen Bestandsschutz, hier würde ich mal verneinen....
Es gibt Kunstoffe mit Zulassung sie meine Infos...