Heute in der "Oldtimer-Praxis" gelesen:
Zitat
Zolltarife einheitlich
Seit 1. januar ist die Einfuhr von Oldtimern aus Nicht-EZ-Ländern europaweit geregelt. Der Zolltarif 9705 ist eindeutig: Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein und sich im Originalzustand befinden. Instandsetzung und Wiederaufbau sind zulässig, modern umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Ausserdem müssen Sie einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Dann gilt: kein Zoll und ein halbierter Einfuhrumsatzsteuersatz von sieben Prozent.
Das betrifft in unserem Fall zB den Import von Reisebussen aus der Schweiz.