Wohnmobilzulassung inkl. Skibox und somit länger 12m?

  • Ja, aber die Antennen braucht man nicht abmontieren, wenn Oberleitungen kommen. Die brennen dann zügig weg.

    Bei der Bahnverladung Furka hätte ich bei meinen 3 Meter höhe den 15 cm Gummistummel abbauen sollen...

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Hallo,


    ist zwar schon etwas her aber ich habe da doch noch ein paar offene Punkte.

    Ich habe mal versucht den Verstoß Überschreitung Gesamtlänge Womo im Bußgeldkatalog zu finden ....bin aber nur bei LKW fündig geworden.


    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.ne…lassungsordnung/32-stvzo/

    "Überhang bei der LKW-Beladung

    Wie hoch ist beim LKW die max. Länge der Ladung, die über das Fahrzeug hinausragen darf? Auch diese Werte sind im Anhang der Richtlinie klar festgelegt. Für den Überhang nach vorne ist auch die Höhe des Fahrzeugs entscheidend. Bis zu einer Höhe von 2,50 Metern darf die Ladung des LKW nicht nach vorne hinausragen. Erst, wenn der Wagen höher ist, darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorne überhängen.

    Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 Metern über die LKW-Länge hinausragen. Unter Umständen darf dieser Abstand auch 3 Meter betragen, wenn es sich bei der zu fahrenden Strecke um eine kurze Distanz von unter 100 Kilometern handelt.

    Maße gelten auch in anderen EU-Ländern

    Da sich die Längenmaße auf eine EU-Richtlinie stützen, gelten sie einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Auch wenn Sie im Ausland unterwegs sind, sollten Sie also darauf achten, dass Ihre LKW-Länge, -Höhe und -Breite den Vorgaben entspricht. In Deutschland droht Ihnen ansonsten ein Bußgeld von 20 bis 60 €. Im Ausland können sich die Sanktionen stark unterscheiden, werden aber in der Regel auch bis nach Deutschland verfolgt."


    Ich wollte meinen Skiträger für den Koffer umfunktionieren und nutzen. ME dachte ich das es sich um loses (Original) Zubehör oder Ladung handelt und "leicht" demontierbar ist. Es für das Womo explizit keinen Punkt im Bußgeldkatalog gibt sollte doch dann die LKW Regel zur Anwendung kommen dürfen. Oder bin ich da vielleicht doch auf dem falschen Pfad.


    Gruß

  • So ist das mit irgendwelchen Quellen. Deine Quelle ist ne Firma...

    Deine Frage beantwortet §22 STVO, und der unterscheidet nicht nach der Zulassungsart. Also an allen KFZ 1,50m bzw. 3,00m, wenn Ladung, also loses Zubehör.


    Grüßle, Günter

    Detailwissen macht unsicher!

  • Also KFZ und nicht Womo wenn ich das jetzt richtig verstanden habe...

    Ich habe die Zulassung von einem 328 DT bekommen da ist der Skiträger als Ladungsträger wie folgt eingetragen.

    "M.SKITR. ALS LADUNGSTR.ZIFF.F.1/F.2 U.7/8 BEACHTEN.AUFLAGE:B.ANBAU D.SKITR.MUSSNOTAUSSTIEG IM FAHRZEUGHECK FREIBLEIBEN*

    Ist diese Eintragung grundsätzlich für Wohnmobile ausgeschlossen?

  • Also ich hab vor einigen Wochen die Module gemacht und dabei gelernt:


    Ein Mitnahmestapler am LKW zählt bei der Fahrzeuglänge als Ladung.

    Die Skibox am Bus zur Fahrzeuglänge.


    Wenn ich meinen Bus als Wohnmobil zulasse ist er kein Bus (KOM) mehr und die Skibox würde als Ladung gelten, ich darf schließlich auch keine 100 km/h mehr fahren.


    Im Grunde ist mit das aber auch egal mein Setra 312 ist ca. 11 m lang, und die Skibox ca. 0,8 m dann bin ich noch unter 12 m.


    Manchmal sollte man sich nicht zu viele Gedanken machen was man darf oder nicht, sondern mit gesundem Menschenverstand handeln.

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