Sonn-, Feiertags- und Ferienfahrverbot (Neufassung der StVO §30 vom 19.10.2017)

  • Nur mal so zur Erinnerung, da es da wohl immer noch Unklarheiten gibt:


    Sonn-, Feiertags und Ferientagsfahrverbot ist seit 10/2017 endlich ganz genau geklärt und gilt nur noch für gewerbliche Fahrten.


    Die StVO wurde zum 19.10.2017 geändert. Es kam der entscheidende Satz im §30 Absatz 3 hinzu

    Zitat

    (3) 1 An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

    https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html


    Sprich wer meint privat ein als LKW zugelassenes Fahrzeug (darunter zählen unter anderem auch PickUps) fahren zu wollen kann das durchaus auch an Sonn-, Feiertags- und Ferienfahrverbotstagen machen.


    Das Problem was früher bestand gibt es nicht mehr. (Ausser evtl. in den Köpfen irgendwelcher Polizisten die das noch nicht mitbekommen haben)

    Gruß Thomas
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