Nur mal so zur Erinnerung, da es da wohl immer noch Unklarheiten gibt:
Sonn-, Feiertags und Ferientagsfahrverbot ist seit 10/2017 endlich ganz genau geklärt und gilt nur noch für gewerbliche Fahrten.
Die StVO wurde zum 19.10.2017 geändert. Es kam der entscheidende Satz im §30 Absatz 3 hinzu
Zitat(3) 1 An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
Sprich wer meint privat ein als LKW zugelassenes Fahrzeug (darunter zählen unter anderem auch PickUps) fahren zu wollen kann das durchaus auch an Sonn-, Feiertags- und Ferienfahrverbotstagen machen.
Das Problem was früher bestand gibt es nicht mehr. (Ausser evtl. in den Köpfen irgendwelcher Polizisten die das noch nicht mitbekommen haben)