Kann ich bei einem alten Bus für die Abschreibungskosten einen Wert auf Vergleichsbasis zu anderen Fahrzeugen ansetzen oder brauche ich zwingend ein Wertgutachten
Gibt es hier auch Steuerexperten??
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Einkaufspreis oder Erstellungskosten sind anzusetzen.
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Ich würde strickt Geschäft und Privat trennen, kann man sonst in Teufels Küche kommen.
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deswegen führen die beiden bestimmt auch sehr gewissenhaft ein Fahrtenbuch
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Was hat ein Fahrtenbuch mit der Abschreibung zu tun .AFA noch nie gehört???
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es ging um Trennung privat / gewerblich
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Ich würde strickt Geschäft und Privat trennen, kann man sonst in Teufels Küche kommen.
Nein, es geht nicht um die gewerbliche Nutzung. Diese hatte ich 2015, war aber ziemlich easy, weil viele Kilometer und davon konnte ich jeden ansetzen.
Diesmal ist es genau anders rum. Es geht um die Eigenschaft als Standmobil = Nebenwohnsitz. Die Fahrkilometer sind dabei mein Privatvergnügen. -
Ist der Bus schon im Firmenvermögen ?
Wenn nein - ist er in deinem Privatvermögen ?
Die Afa wird zu Anschaffungs- oder Herstellkosten berechnet
Die Nutzungsdauer für Wohnmobile ist bei 8 Jahren (wenn neu)
Da es sich hier um ein Gebrauchtes handelt wäre die Afa 6 Jahre (kürze Abschreibungen sind zu belegen) und als Berechnungsgrundlage die Anschaffungskosten.
Um für linke Tasche rechte Tasche genauer die Anschaffungskosten zu ermitteln wäre ein Gutachten geeignet.
Marktpreis zum Vgl. kann nicht genommen werden.
Ein KV (hängt von der Gelleschaftsform ab) zu "Marktpreis" wäre aber möglich. Wobei der Marktpreis zu dokumentieren ist. -
Ist der Bus schon im Firmenvermögen ?
Wenn nein - ist er in deinem Privatvermögen ?Danke für die Antwort, aber ihr denkt alle viel zu kompliziert.
Ich bin zwar nebenbei Freiberufler, brauche aber dazu den Bus, zumindest die nächsten zwei Jahre, nicht. Er ist mein reiner Nebenwohnsitz im Bezug auf meine nichtselbständige Arbeit. Dadurch senkt er natürlich die Steuerlast.
Auch wenn er steht, verursacht er fixe, laufende Kosten (Steuer, Versicherung, Stellplatz...) sowie variable Kosten (Reparaturen, Renovierungen...) und unterliegt einer gewissen Abnutzung, um die es mir in dem Fall geht.
... und ja, er ist in meinem Privatvermögen. -
Habe ich noch nicht gehört das man ein Wohnmobil/Wohnwagen steuerlich als Zweitwohnung nutzen kann.
Was ich wohl gehört habe das Übernachtungskosten die anfallen kostenmäßig von Kosten des Wohnmobil abziehen kann, müsste dann bei den Spesensätzen in Ansatz gebracht werden.
Alles eine Frage im Vorfeld mit dem zuständigen Finanzbeamten abklären. -
Macht eh keinen Sinn, ein Fahrtenbuch zu führen, weil der FA-Verein Dir eh nicht glauben wird
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Habe ich noch nicht gehört das man ein Wohnmobil/Wohnwagen steuerlich als Zweitwohnung nutzen kann.
Doch, das Thema ist mit den Finanzbehörden bereits durch. Wird anerkannt!
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